Weiterbildung
Verfasst: 27.02.2007 18:39
Hallo zusammen,
habe eine Frage bzgl. Weiterbildung. Ich bin mittlerweile schon über 2 Jahre arbeitslos und 48 Jahre alt. Schreibe in der Woche alles an, was in meinen beruflichen Bereich gehört. Bin im kfm. Bereich zuhause, habe aber einen Beruf erlernt, den es heute nicht mehr gibt. Die Ausbildung beinhaltete alles, was ein Bürokaufmann/frau auch gelernt hat. Habe mich weitergebildet in Richtung Informatikkaufmann (v. Arbeitsamt), musste aber die Massnahme wg. Krankheit kurz nach der bestandenen Zwischenprüfung abbrechen. Beherrsche die Office Programme und kann mich im englischen verständigen. Vergangenes Frühjahr bat ich dringend um eine Weiterbildungsmassnahme, mit der ich mein Englisch verbessern hätte können. Da heute ausschliesslich "sehr gutes Englisch in Wort und Schrift" gefordert wird, habe ich keine Chance. Meine Beraterin teilte mir mit, dass ich bei der VHS anfragen könne und dies evtl. von der ARGE übernommen wird. Das tat ich, schickte ihr die Unterlagen zu und musste erfahren, dass ich den Kurs von 70 Euro nicht genehmigt bekomme, da ich kein WIEDEREINSTEIGER bin. Verstehe ich nicht. Ist die ARGE nicht darauf bedacht oder sollte sie nicht darauf bedacht sein, dass ich wieder in Arbeit gehe? Man argumentierte dann noch, dass ich kein Bürokaufmann/frau sei und somit keine Chance habe. Aus Erfahrung weiss ich, dass ein Word/Excel-Kurs, den man mir genehmigt hatte, mit 12 oder 13 Leuten besetzt werden sollte. Da nur 9 Teilnehmer angemeldet waren, "durfte" ich mitmachen. Letztendlich hatte man 3 Personen in den falschen Kurs gesteckt und zwei waren Arbeitslose, die eine 6-wöchige Massnahme gemacht hatten und anschliessend in einen 1,50 Job hätten gehen müssen. Da nichts frei war, durften sie an dem Kurs mitmachen und pro Stunde 1,50 verdienen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wir waren nur 6 Personen in diesem Kurs, der 2 Wochen lang lief. Ich fühle mich definitiv diskriminiert. Wer weiss, ob ich ein Recht auf Weiterbildung habe? Wenn ja, was muss ich tun? Bin für jede Antwort dankbar. LG
habe eine Frage bzgl. Weiterbildung. Ich bin mittlerweile schon über 2 Jahre arbeitslos und 48 Jahre alt. Schreibe in der Woche alles an, was in meinen beruflichen Bereich gehört. Bin im kfm. Bereich zuhause, habe aber einen Beruf erlernt, den es heute nicht mehr gibt. Die Ausbildung beinhaltete alles, was ein Bürokaufmann/frau auch gelernt hat. Habe mich weitergebildet in Richtung Informatikkaufmann (v. Arbeitsamt), musste aber die Massnahme wg. Krankheit kurz nach der bestandenen Zwischenprüfung abbrechen. Beherrsche die Office Programme und kann mich im englischen verständigen. Vergangenes Frühjahr bat ich dringend um eine Weiterbildungsmassnahme, mit der ich mein Englisch verbessern hätte können. Da heute ausschliesslich "sehr gutes Englisch in Wort und Schrift" gefordert wird, habe ich keine Chance. Meine Beraterin teilte mir mit, dass ich bei der VHS anfragen könne und dies evtl. von der ARGE übernommen wird. Das tat ich, schickte ihr die Unterlagen zu und musste erfahren, dass ich den Kurs von 70 Euro nicht genehmigt bekomme, da ich kein WIEDEREINSTEIGER bin. Verstehe ich nicht. Ist die ARGE nicht darauf bedacht oder sollte sie nicht darauf bedacht sein, dass ich wieder in Arbeit gehe? Man argumentierte dann noch, dass ich kein Bürokaufmann/frau sei und somit keine Chance habe. Aus Erfahrung weiss ich, dass ein Word/Excel-Kurs, den man mir genehmigt hatte, mit 12 oder 13 Leuten besetzt werden sollte. Da nur 9 Teilnehmer angemeldet waren, "durfte" ich mitmachen. Letztendlich hatte man 3 Personen in den falschen Kurs gesteckt und zwei waren Arbeitslose, die eine 6-wöchige Massnahme gemacht hatten und anschliessend in einen 1,50 Job hätten gehen müssen. Da nichts frei war, durften sie an dem Kurs mitmachen und pro Stunde 1,50 verdienen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wir waren nur 6 Personen in diesem Kurs, der 2 Wochen lang lief. Ich fühle mich definitiv diskriminiert. Wer weiss, ob ich ein Recht auf Weiterbildung habe? Wenn ja, was muss ich tun? Bin für jede Antwort dankbar. LG