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??? Diabetes ???

Verfasst: 27.02.2007 15:17
von sevimli
Hi girls and boys:lol:

Meine Mutter hat Diabetes II und muss trotz Medikamente viel auf die Nahrung achten. d.h. dann bestimmte Nahrungsmittel für Diabetiker :wink:

stimmt es, dass man als Hartz4-Empfänger bei bestimmten Krankheiten Mehrbedarf vom Amt verlangen kann?

Gruss und Danke

Verfasst: 27.02.2007 15:28
von Gast
Diabetes Typ II a oder b, also mit oder ohne Übergewicht?

Manche Rechtsprechungen gehen jetzt dahin, dass es kein MB mehr gibt, weil die neuesten medizinischen Erkenntnisse wohl ergeben haben, dass eine normale Mischkost ausreichend ist.

Turtle

Verfasst: 27.02.2007 15:32
von DjTermi
Jo leider Turtel,
habe dazu auch das in meinen Unterlagen:

Dresden (dpa) - An Diabetes erkrankte Empfänger von Arbeitslosengeld II haben nach einer Entscheidung des Sozialgerichtes Dresden keinen Anspruch auf höhere Leistungen für eine teure Ernährung. Nach neuesten Erkenntnissen werde von Fachärzten von speziellen Diätprodukten mit Zuckeraustauschstoffen abgeraten und eine ausgewogene Mischkost empfohlen, teilt das Gericht mit. (Aktenzeichen: S 23 AS 1372/06 ER).

«Mehrkosten entstehen durch diese Ernährung nicht», entschied das Gericht. Die Kost müsse kalorienreduziert, fettarm und ballaststoffreich sein, was im Wesentlichen einer gesunden Normalkost entspreche, die in jedem Lebensmittelgeschäft erhältlich sei.

Mit der Entscheidung können sich Diabetiker dem Gericht zufolge nicht mehr auf Empfehlungen von 1997 berufen, die eine Zulage für spezielle Kost vorsah. Ein übergewichtiger Hartz-IV-Empfänger, der seit dem Jahr 2004 an Diabetes mellitus und Hypertonie leidet, wollte monatlich 50 Euro Mehrkosten für Ernährung geltend machen. Sein Arzt hatte ihm eine fett- und salzarme Kost verordnet.

Verfasst: 27.02.2007 15:42
von Gast
Durch alle Kanäle geistert zur Zeit die Entscheidung des Hessischen LSG:
http://www.ksta.de/html/artikel/1172183787040.shtml

Allerdings mal wieder teilweise nur mit der Überschrift "Diabetiker haben Anspruch auf Mehrbedarf!" und ohne darauf einzugehen, dass es sich in dem betreffenden Fall um einen Diabetiker mit Typ IIa, also ohne Übergewicht handelt, wo also auch die Richtlinien der BA die MB Gewährung sowieso vorsehen...

By Turtle