Arbeitsaufnahme meiner Freundin

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ich_bin_neu_hier_28
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Arbeitsaufnahme meiner Freundin

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

Hallo nur mal kurz eine Frage. Ich und meine Freundin leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bekomme Hartz 4 und Sie hat ab heute einen festen Arbeitsvertrag. Davor hat Sie ALG1 bezogen.

Nun hat Sie sich beim Arbeitsamt abgemeldet (sie musste eine Veränderungsmitteilung ausfüllen). Ich bin dann zur Arge und habe mir eine Veränderungsmitteilung geben lassen, weil sich ja mit der Berechnung was ändern wird, wenn Sie ihr erstes Gehalt bekommt.

Muss meine Freundin diese Veränderungsmitteilung, die ich bekommen habe ausfüllen? Oder muss ich die ausfülllen?
Ronny7220
Beiträge: 44
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Beitrag von Ronny7220 »

soweit ich weis muss du die ausfühlen , und die daten deiner freundin noch mit reinschreiben verdienst und so . was sich halt geändert hat. und ich glaube ihr müst beide unterschreiben ;)

hoffe das hilft dir weiter

Gruß Ronny
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Du musst sie ausfüllen, da das Amt ja weiß das deine Freundin nun in Beschäftigung ist. Es geht sich hierbei nur noch um die Berechnung was euch noch zu steht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

also wäre ich der Antragstelller und meine Freundin die in der BG lebenden Person?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn Du denn Brief bekommen hast " JA " !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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