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Mit Namensschild in der Öffentlichkeit ???

Verfasst: 27.02.2007 01:23
von Casel
Hallo , Ich soll ab Donnerstag ein 1Euro - Job ausüben , :evil: Fahrräder an Schulen bewachen , Arbeitskleidung wird gestellt , Aber der Hammer ist , ich soll ein Namensschild mit meinem vollen Zu und Nachnamen und einem Paßfoto in der Öffentlichkeit tragen . Zumindest auf dem Schulhof . Ist das Rechtens ? :roll: Kann ich dagegen wehren ?

Verfasst: 27.02.2007 01:49
von DjTermi
Was ist daran so schlimm ? Ich Trage auch ein Namenschild auf der Arbeit

Re: Mit Namensschild in der Öffentlichkeit ???

Verfasst: 27.02.2007 03:48
von Gast
Casel hat geschrieben: ich soll ein Namensschild mit meinem vollen Zu und Nachnamen und einem Paßfoto in der Öffentlichkeit tragen . Zumindest auf dem Schulhof . Ist das Rechtens ? :roll: Kann ich dagegen wehren ?
Frage Deinen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes in dem Du lebst.

Namensschild in der Öffentlichkeit

Verfasst: 27.02.2007 08:54
von Casel
Schön wenn Dj Termie AUF der Arbeit ein trägt , er kann dies auch gern tun . ICH habe da aber meine befürchtungen , da wir auf dem Schulhof dort Randalierer und andere Vergehen zB Raucher beim Rex anscheißen sollen . Wir sind erkennbar , mit Namen , und die nicht . Ich habe angst vor Repressalien , die Polizei zb läuft auch nicht mit Namensschild rum . Außerdem steh ich noch in einem Nachbarlichen Gartenverein in der Öffentlichkeit . Ich habe da die befürchtungen das wenn man gegen vereinzelte Schüler vorgeht ich morgens in einem zerschossenen Garten komme .

Verfasst: 27.02.2007 12:40
von Powerreptile
Ich hab nun schon den vierten 1 € Shop und bin bereit fast alles zu machen.Allerdings würde ich nicht in der öffentlichkeit mit sowas rumrennen auch wenn es nur auf dem Schulhof ist.Ist für sowas nicht der Hausmeister der Schule zuständig ??

MFG

Verfasst: 27.02.2007 13:03
von DjTermi
@Casel
Dann frage doch einfach mal an, ob es nicht möglich ist das Du ein Namensschild mit deiner Personalnummer bekommst, so bist Du Anonym und wen jemand was will muss er sich halt erst an die Schulleitung halten.

PS: Wusste ja nicht was das eine Schule mit so aus massen hat.. Dann würde ich es auch nicht freiwillig tragen.

Verfasst: 27.02.2007 13:57
von Gast
Das Tragen von Namensschildern ist nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes durch den Personalrat genehmigungspflichtig. Das Blöde ist ja nur, dass 1 Euro Jobber nicht zum normalen Personal gehören.

Allerdings würde ich mich auch dagegen wehren (so wie ich mich auch weigere, unser nettes Schildchen zu tragen, Termi, allerdings mit der offiziellen Begründung, dass mir die Nadel die Klamotten kaputt macht und der Clipser hält das Schild nicht :wink: ).

Also wirklich den Rat mit dem Datenschutzbeauftragten annehmen. Ggf. auch Rücksprache mit dem Amt halten, gehe mal davon aus, auch die wissen von dieser Eigenmächtigkeit der Schule nichts. Verstehe auch nicht, wieso nicht eine Art Dienstausweis ausreicht, den man bei Bedarf vorzeigen kann...

By Turtle

Verfasst: 27.02.2007 21:21
von Casel
Hi nochmal , und danke für die netten Tips . :!: Ich bin nun auch selber ein bisken schlauer geworden , nachdem ich heute morgen mit dem Amt für Datenschutz in Düsseldorf telefoniert habe . Demnach verhält es sich so : Bei einem 1Euro job bin ich weiterhin Arbeitsloser ,ich stehe somit auch in keinem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag ! Ich habe kein Mitspracherecht beim Personalrat bzw Betriebsrat .Ich bin auch NICHT an der dortigen Schule ein / angestellt .Ich bin nur auf Grundlage zwecks eines sozialrechtlichem verhälnisses von Arbeitslosengeld 2 dort da.----So , erst mal soweit .(sacken lassen...........)
Der Datenschutz Mensch weiter : In einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag der das tragen von Namensschildern vorschreibt muss ich auch diese tragen . (Allgemein bekannt , seht Ihr alle bei der ALDI ) :D
Ist in einem 1 Euro Job ja nicht der Fall , und weiter : Die fräge wäre dann noch hierbei die Zweckmäßigkeit. ( der zur Schau - Stellung des 1Euro Jobbers)(Die 4 Leute die dort da 1Euro Jobben haben schon eine Art von Dienstkleidung an , die sich von dem Rest der Bevölkerung abzeichnet)
Laut des Datenschutzes gibt es keine Paragrafen die ein tragen von Namensschildern (auch) in der Öffentlichkeit von 1 Euro Jobbern regelt .
( Hat sich ja auch noch keiner drüber aufgeregt , bis ich heut morgen anrief) :oops:
So , in meinem Fall bin ich jetzt da , das ich dem Amt für Datenschutz einen Bericht schreiben soll welcher die Umstande dieses dilämmers wiedergibt.
Das Amt für Datenschutz wird sich dann mit dem öffentlichen Träger (hier die Diakonie ) in Verbindung setzen .

Für MICH heißt das , ich werde auf KEINEN fall ein NAMENSSCHILD mit meinem FOTO und meinem NAMEN tragen . :twisted:

Verfasst: 27.02.2007 21:24
von DjTermi
Das ist mal sehr intressant zu hören, danke für die Rückantwort !

Verfasst: 27.02.2007 23:09
von Casel
Ach noch was : Was ist ein FALLMANAGER ? :?:

Verfasst: 27.02.2007 23:54
von DjTermi
Als Fallmanager werden qualifizierte Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit bzw. der ARGEn oder Jobcenter bezeichnet

Verfasst: 28.02.2007 01:47
von Gast
@ "Die Drei von der ARGE":

Wenn Ihr ein SPAM-Forum benötigt, wendet Euch doch an Flunk, der richtet Euch sicher eines ein. :wink:

@ Casel

Klasse, wie Du das bisher geregelt hast! :!:

Nur nicht bange machen lassen, nicht das wir nachher alle noch mit einem A an den Klamotten rumlaufen müssen...

Verfasst: 28.02.2007 03:11
von eska23
Ist für sowas nicht der Hausmeister der Schule zuständig ??


Nur solange bis man aus Ersparnisgründen seinen Job wegrationalisiert und dafür Euro-Jobber "eingestellt" hat... :twisted: So läuft´s doch leider...

(Das geht jetzt nicht gegen die Euro-Jobber sondern gegen die Erfinder der ganzen Geschichte, die das ziemlich vermurkst haben.)

Verfasst: 28.02.2007 03:36
von Melinde
Hallo Casel
:D Super gemacht. :D

Hallo eska23
genau so ist es bzw. wird es kommen.
Der Hausmeister wird dann dem ausgelagerten Bereich der Reinigungs- und Haustechnik zugeordnet und das ganze an eine "gemeinnützige" Fremdfirma vergeben. Nur die Verwaltung bleibt als Kernbereich erhalten und wird ebenfalls mit Namenschildern geschmückt (Magnetcips oder Sicherheitsnadeln ist dann auch egal weil die Einheitsklamotten zur bessseren Abgrenzung eh gestellt werden)
Fehlt nur noch der automatische Einbau eines Chips in´s Genick bei der ersten Neugeborenenuntersuchung.
Nur knüppelschwingende Ordnungshüter sind von der Kennzeichnungspflicht durch Namenschilder an der Uniform weiterhin ausgeschlossen.
Gute Nacht

Verfasst: 28.02.2007 07:52
von Gast
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