Anfang Februar gekündigt, aber erst April Geld?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Anfang Februar gekündigt, aber erst April Geld?

Beitrag von Tracid »

Hallo,

hab mal wieder eine frage.
Ich wurde am 9.Februar gekündigt. Bekomme aber erst am 15.März das Geld ausbezahlt dafür + meine Überstunden vom letzten Jahr.

Heute sagte mir das Amt, das die erst sehen wollen was ich im März noch an Geld bekomme vorher kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Außerdem würde ich erst ab 1.April Alg 1 + Alg 2 (Alg 2 ist aufstockend aber hat den größten Anteil an Geld), da ich ja im März noch Gehalt bekomme.
Jedoch ist das ja mein Geld von Februar, dennoch wollen die mir das dann für den März anrechnen. Ist das echt so?? Das würde heißen mir steht erst ab 1.April mein Alg 2 zu.

Vor 1 Jahr als ich meine Lehre beendet habe, war ich Ende Januar fertig und habe auch im Februar mein Lohn bekommen rückwirkend. Und dennoch habe ich für den kompletten Februar mein Alg 2 erhalten.

Das wäre doch ein Widerspruch. Einmal geht das und beim nächsten mal geht nicht nicht so. Was stimmt denn nun.

Wo ich letztes Jahr Ende November angefangen hab mit Arbeiten habe ich auch erst zum 15 Januar mein erstes Mal Lohn erhalten, da hab ich aber auch kein Geld für Dezember oder so erhalten. Mußte das zurückzahlen ans Amt. Also irgendwo fehlt mir ja jetzt ein Monat an Geld. Blick da nicht mehr durch....ihr vielleicht? :-)
Gast

Beitrag von Gast »

Hi!

Im ALG 2 gilt das "Zuflussprinzip", d. h. Einkommen wird angerechnet, wenn es "zufließt", also dir zur Verfügung steht. Wenn du im Dezember 06 keinen Lohn erhalten hast (oder nur sehr wenig, weil du erst Ende Nov. angefangen hast), dann ist u. U. diese Rückforderung 12/06 nicht korrekt. Widerspruch wird wohl nicht mehr gehen, da die Widerspruchsfrist sicherlich schon um ist, aber du kannst einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, damit man nochmal prüft, ob dir im Dezember nicht doch Geld zugestanden hätte...

Ansonsten ist die Anrechnung des Lohns 02/07 in 03/07 korrekt. Allerdings dürfte das auf deinen ALG 1!!! Anspruch keine Auswirkungen haben. Denn beim ALG 1 interessiert der letzte Lohn überhaupt nicht. ALG 1 Anspruch musst du daher ab dem Tag der Arbeitslosigkeit haben und nicht erst ab 1.4.07...

By Turtle
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Jup, Turtle hat recht.

Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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