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fragen zu einer wohnung in einbeck

Verfasst: 25.02.2007 11:09
von adeline87
ich habe endlich eine wohnung gefunden die inkl. heizkosten 360euro kostet.
der haken ist aber das die wohnung 53,1qm hat und nicht die vorgegebenen 50qm.
wird es da ärger geben wenn ich die mietbescheinigung bei meinem SB abgebe oder muss ich den rest selbst bezahlen?

Verfasst: 25.02.2007 23:17
von Gast
Auf die Größe einer Wohnung kommt es lt. Gesetz gar nicht an, sondern auf die Höhe der Miete. Diese muss angemessen sein. Wenn eine Wohnung mit 100qm nur 200 Euro kostet und 400 Euro angemessen wären, dann darf man auch die 100qm bewohnen....

Letzte Aussage, ob die Wohnung also o. k. ist kann nur dein Amt treffen...

Turtle

Verfasst: 26.02.2007 01:23
von Gast
Wie kommst Du zu dieser Aussage? :shock:

Verfasst: 26.02.2007 07:38
von Gast
Weil es im gesamten § 22 SGB II nur um "angemessene Kosten der Unterkunft" geht? Oder steht da irgendwas von ner Wohnungsgröße? Die Rechtsprechung aus der Sozialhilfe ist dahingehend bereits gefestigt... Wohnungsgröße ist nur dann relevant, wenn der Preis an der Grenze der Angemessenheit liegt. Dann kann das Amt nämlich vermuten, dass mit der NK Abrechnung, die bei einer großen Wohnung naturgemäß teurer ausfällt die Wohnung dann doch den angemessenen Preis überschreitet.


Turtle

Verfasst: 26.02.2007 11:02
von adeline87
ich war heute beim amt und die meinten die wohnung ist vollkommen ok, nur die überschrittenen 3,1qm muss ich aus eigener tasche zahlen.das dürfte ja nicht viel sein.

danke für die antworten!!!!!