Widerspruch einlegen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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mareise61
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Widerspruch einlegen?

Beitrag von mareise61 »

Hallo,so wie es aussieht,ist uns das Kindergeld wohl doppelt berechnet worden.
Ist es besser schriftlich oder persönlich zur Niederschrift den Widerspruch einzulegen?
Oder sollte man gleich einen Anwalt einschalten?
Und an wen wäre dann der Widerspruch zu richten;an den SB
oder allgemein Widerspruchsstelle der ARGE?
Vielleicht weiß jemand Bescheid und kann mir einen Tipp geben
Danke
blade80
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Beitrag von blade80 »

WS an die ARGE richten, am besten per Einschreiben, kannst natürlich auch selber hin ( kommen eh gleich hier die ersten und raten davon ab ), ob du gleich zum Anwalt rennen musst sei dir überlassen, sofern die ARGE monatelang nix von sich hören lässt und auf deine ( evtl. )Erinnerungen nicht reagiert kannst ja immer noch zum Anwalt.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Gast

Beitrag von Gast »

Als erstes die Sachlage abklären, z.B. Beratungsstelle aufsuchen.
Dann immer erst das persönliche Gespräch mit dem zuständigen SB suchen.
"Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet ..."

Wenn das nichts nützt, Gespräch mit der Teamleitung.
Hilft die auch nicht, dann Widerspruch.
Hierbei aber die Frist beachten. Steht hinten im Bescheid, in der Rechtsbehelfsbelehrung.
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Beitrag von DjTermi »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Als erstes die Sachlage abklären, z.B. Beratungsstelle aufsuchen.
Dann immer erst das persönliche Gespräch mit dem zuständigen SB suchen.
"Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet ..."

Wenn das nichts nützt, Gespräch mit der Teamleitung.
Hilft die auch nicht, dann Widerspruch.
Hierbei aber die Frist beachten. Steht hinten im Bescheid, in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Also ob man Direkt als erstes eine Beratungsstelle aufsuchen soll finde ich einwenig überzogen. Man sollte zuerst mal mit der ARGe sprechen da sich vieles schneller regeln lässt als man glaubt.
Sollte dies Fruchtlos bleiben kann man immer noch eine aufsuchen.
Da es offensichtlich ist das da ein Fehler der Behörde vorliegt , solltest Du Dir keine sorgen machen was es nicht klappen wird.
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Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben: Also ob man Direkt als erstes eine Beratungsstelle aufsuchen soll finde ich einwenig überzogen.
Termi, wer hier Fragen stellt, sucht doch "Hilfe", weil er sich nicht sicher ist.
Also ist doch genau das passiert, was ich geschrieben habe.
Als erstes die Sachlage abklären, z.B. Beratungsstelle aufsuchen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

z.B. Beratungsstelle aufsuchen
voller Qutsch in meinen Augen da sich ein Anruf oder Persönliches Gespärch die Sache sicherlich besser klären lässt als erst über eine Beraungsstelle zu gehen.
Jeder Bilnde sieht im Rechner das dies nicht Richtig ist was da berechnet worden ist. Aber wie Du schon sagt Fehler werden gemacht; leider bei den Behörden mehr; aber da sitzen ja auch nur Menschen :D
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Gast

Beitrag von Gast »

Hi!

Wenn es sich um so ein einfaches und leicht erkennbares Problem handelt, wäre eine Beratungsstelle m. E. n. auch nur kostbare Zeitverschwendung. Termin zur Leistungsabteilung und Anliegen vorbringen. Wird dann nicht gleich korrigiert bzw. stellt man sich stur, dann vor Ort in Widerspruch gehen.

Gleich über Widerspruch zu agieren, davon würde ich abraten. In den meisten Ämtern wird der Widerspruch nur von den Widerspruchsstellen bearbeitet und dann kann das einfache Rausnehmen einer doppelten Kindergeldzahlung dann schonmal Monate dauern....

by Turtle
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