Hallo,so wie es aussieht,ist uns das Kindergeld wohl doppelt berechnet worden.
Ist es besser schriftlich oder persönlich zur Niederschrift den Widerspruch einzulegen?
Oder sollte man gleich einen Anwalt einschalten?
Und an wen wäre dann der Widerspruch zu richten;an den SB
oder allgemein Widerspruchsstelle der ARGE?
Vielleicht weiß jemand Bescheid und kann mir einen Tipp geben
Danke
Widerspruch einlegen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
WS an die ARGE richten, am besten per Einschreiben, kannst natürlich auch selber hin ( kommen eh gleich hier die ersten und raten davon ab ), ob du gleich zum Anwalt rennen musst sei dir überlassen, sofern die ARGE monatelang nix von sich hören lässt und auf deine ( evtl. )Erinnerungen nicht reagiert kannst ja immer noch zum Anwalt.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Als erstes die Sachlage abklären, z.B. Beratungsstelle aufsuchen.
Dann immer erst das persönliche Gespräch mit dem zuständigen SB suchen.
"Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet ..."
Wenn das nichts nützt, Gespräch mit der Teamleitung.
Hilft die auch nicht, dann Widerspruch.
Hierbei aber die Frist beachten. Steht hinten im Bescheid, in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Dann immer erst das persönliche Gespräch mit dem zuständigen SB suchen.
"Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet ..."
Wenn das nichts nützt, Gespräch mit der Teamleitung.
Hilft die auch nicht, dann Widerspruch.
Hierbei aber die Frist beachten. Steht hinten im Bescheid, in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Als erstes die Sachlage abklären, z.B. Beratungsstelle aufsuchen.
Dann immer erst das persönliche Gespräch mit dem zuständigen SB suchen.
"Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet ..."
Wenn das nichts nützt, Gespräch mit der Teamleitung.
Hilft die auch nicht, dann Widerspruch.
Hierbei aber die Frist beachten. Steht hinten im Bescheid, in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Also ob man Direkt als erstes eine Beratungsstelle aufsuchen soll finde ich einwenig überzogen. Man sollte zuerst mal mit der ARGe sprechen da sich vieles schneller regeln lässt als man glaubt.
Sollte dies Fruchtlos bleiben kann man immer noch eine aufsuchen.
Da es offensichtlich ist das da ein Fehler der Behörde vorliegt , solltest Du Dir keine sorgen machen was es nicht klappen wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Termi, wer hier Fragen stellt, sucht doch "Hilfe", weil er sich nicht sicher ist.DjTermi hat geschrieben: Also ob man Direkt als erstes eine Beratungsstelle aufsuchen soll finde ich einwenig überzogen.
Also ist doch genau das passiert, was ich geschrieben habe.
Als erstes die Sachlage abklären, z.B. Beratungsstelle aufsuchen.
z.B. Beratungsstelle aufsuchen
voller Qutsch in meinen Augen da sich ein Anruf oder Persönliches Gespärch die Sache sicherlich besser klären lässt als erst über eine Beraungsstelle zu gehen.
Jeder Bilnde sieht im Rechner das dies nicht Richtig ist was da berechnet worden ist. Aber wie Du schon sagt Fehler werden gemacht; leider bei den Behörden mehr; aber da sitzen ja auch nur Menschen
voller Qutsch in meinen Augen da sich ein Anruf oder Persönliches Gespärch die Sache sicherlich besser klären lässt als erst über eine Beraungsstelle zu gehen.
Jeder Bilnde sieht im Rechner das dies nicht Richtig ist was da berechnet worden ist. Aber wie Du schon sagt Fehler werden gemacht; leider bei den Behörden mehr; aber da sitzen ja auch nur Menschen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hi!
Wenn es sich um so ein einfaches und leicht erkennbares Problem handelt, wäre eine Beratungsstelle m. E. n. auch nur kostbare Zeitverschwendung. Termin zur Leistungsabteilung und Anliegen vorbringen. Wird dann nicht gleich korrigiert bzw. stellt man sich stur, dann vor Ort in Widerspruch gehen.
Gleich über Widerspruch zu agieren, davon würde ich abraten. In den meisten Ämtern wird der Widerspruch nur von den Widerspruchsstellen bearbeitet und dann kann das einfache Rausnehmen einer doppelten Kindergeldzahlung dann schonmal Monate dauern....
by Turtle
Wenn es sich um so ein einfaches und leicht erkennbares Problem handelt, wäre eine Beratungsstelle m. E. n. auch nur kostbare Zeitverschwendung. Termin zur Leistungsabteilung und Anliegen vorbringen. Wird dann nicht gleich korrigiert bzw. stellt man sich stur, dann vor Ort in Widerspruch gehen.
Gleich über Widerspruch zu agieren, davon würde ich abraten. In den meisten Ämtern wird der Widerspruch nur von den Widerspruchsstellen bearbeitet und dann kann das einfache Rausnehmen einer doppelten Kindergeldzahlung dann schonmal Monate dauern....
by Turtle