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Eine Frage Mietkaution

Verfasst: 23.02.2007 23:20
von maria1106
Folgender Fall!

Bedarfsgemeinschaft trennt sich.
So, sie Antragstellerin Haushaltsvorstand zieht aus.
Er Geringverdiener braucht neue Wohnung bekommt zu seinen geringen Lohn Hartz4 eben in dieser Bedarfsgemeinschft. Die bisherige Wohnung ist ja nun zu groß und zu teuer kann er nicht halten.
Er braucht nun eine neue Wohnung .
Mit einen Bruttoverdienst von 550 Euro bekommt er aber weder eine Wohnung noch kann er eine Kaution bezahlen.

Was passiert?
:?: Wird er nun ein kompletter Hart4 Fall und bekommt Hilfe zum Lebensuntzerhalt ?

:?: Wird ihm die Kaution der neuen Wohnung gezahlt?

Wie geht man da am besten vor?

Bitte um Hilfe.

LG
Silvia

Verfasst: 25.02.2007 11:55
von maria1106
schups....

Verfasst: 25.02.2007 16:57
von Melinde
Hallo maria1106
Der übriggebliebene sollte eigenen Antrag stellen, wird dann ergänzend Alg2 bekommen und Aufforderung sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Hat dazu bis 6 zu Monaten Zeit.
Die Aufforderung zum Umzug schriftlich geben lassen, dann gibt es auch schriftliche Aufforderung und dann müssen Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden. Hatte er z.B. noch niemals eine Küche mit den entsprechenden Geräten und Utensilien kann er Erstausstattung beantragen, ob erfolgreich bleibt dann abzuwarten.
In der alten Sozialhilfe gab es den Haushaltsvorstand mit leicht höherem Leistungsanspruch, beim Alg2 ist da kein Unterschied mehr, (alles auf gleich niedrigem Niveau)
Gruss

Verfasst: 25.02.2007 18:18
von maria1106
Danke Melinde .... :D

LG
Silvia