Was sind wir - Bedarfsgemeinschaft,Wohngemeinschaft, Haushal
Verfasst: 23.02.2007 20:30
				
				Hallo,
ich ziehe bald mit einer Freundin zusammen, wurde alles schon unterschrieben wo ich noch arbeit hatte, nun bin ich arbeitslos geworden.
Da ich Alg 2 bekomme, muß ich leider mal nachfragen, als was wir uns anmelden müssen. Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben.
Nur weiß ich nie so recht was der Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft ist. Jeder von uns beiden kommt für sich selber auf und jeder zahlt die Hälfte der Meite, Strom etc. Als Wohngemeinschaft kann ich es bestimmt nicht angeben weil ja beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Oder?
Nun wissen wir auch nicht ob wir lieber ein Gemeinschaftskonto einrichten sollen wo jeder die Hälfte drauf tut wo die Miete abgeht oder ob einer ein Unterkonto bei sich einrichtet und ich dann bei ihr immer mein Anteil überweise. Was könnt ihr uns raten?
Sie ist noch verheiratet, 10 Jahre älter als ich (ich bin 25) und sie sieht es auch nicht ein für mich aufzukommen. Warum wir gemeinsam in eine Wohnung ziehen ist ja am Ende privatsache, wenn sie es macht. Ob das Arbeitsamt uns dennoch gleich als Eheähnliche Gemeinschaft einstuft?
			ich ziehe bald mit einer Freundin zusammen, wurde alles schon unterschrieben wo ich noch arbeit hatte, nun bin ich arbeitslos geworden.
Da ich Alg 2 bekomme, muß ich leider mal nachfragen, als was wir uns anmelden müssen. Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben.
Nur weiß ich nie so recht was der Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft ist. Jeder von uns beiden kommt für sich selber auf und jeder zahlt die Hälfte der Meite, Strom etc. Als Wohngemeinschaft kann ich es bestimmt nicht angeben weil ja beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Oder?
Nun wissen wir auch nicht ob wir lieber ein Gemeinschaftskonto einrichten sollen wo jeder die Hälfte drauf tut wo die Miete abgeht oder ob einer ein Unterkonto bei sich einrichtet und ich dann bei ihr immer mein Anteil überweise. Was könnt ihr uns raten?
Sie ist noch verheiratet, 10 Jahre älter als ich (ich bin 25) und sie sieht es auch nicht ein für mich aufzukommen. Warum wir gemeinsam in eine Wohnung ziehen ist ja am Ende privatsache, wenn sie es macht. Ob das Arbeitsamt uns dennoch gleich als Eheähnliche Gemeinschaft einstuft?
