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Was sind wir - Bedarfsgemeinschaft,Wohngemeinschaft, Haushal

Verfasst: 23.02.2007 20:30
von Tracid
Hallo,

ich ziehe bald mit einer Freundin zusammen, wurde alles schon unterschrieben wo ich noch arbeit hatte, nun bin ich arbeitslos geworden.

Da ich Alg 2 bekomme, muß ich leider mal nachfragen, als was wir uns anmelden müssen. Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben.

Nur weiß ich nie so recht was der Unterschied zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft ist. Jeder von uns beiden kommt für sich selber auf und jeder zahlt die Hälfte der Meite, Strom etc. Als Wohngemeinschaft kann ich es bestimmt nicht angeben weil ja beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Oder?

Nun wissen wir auch nicht ob wir lieber ein Gemeinschaftskonto einrichten sollen wo jeder die Hälfte drauf tut wo die Miete abgeht oder ob einer ein Unterkonto bei sich einrichtet und ich dann bei ihr immer mein Anteil überweise. Was könnt ihr uns raten?

Sie ist noch verheiratet, 10 Jahre älter als ich (ich bin 25) und sie sieht es auch nicht ein für mich aufzukommen. Warum wir gemeinsam in eine Wohnung ziehen ist ja am Ende privatsache, wenn sie es macht. Ob das Arbeitsamt uns dennoch gleich als Eheähnliche Gemeinschaft einstuft?

Verfasst: 23.02.2007 21:20
von Melinde
Hallo Tracid
Auch wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt könnt ihr als Wohngemeinschaft dort wohnen ohne das einer für den anderen finanzielle Verpflichtungen eingeht.
Zum Unterschied Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft ist das hier ganz verständlich erklärt:
Arbeitslosengeld-verstehen
Schau auch mal den §7 SGB II an und Du weisst das von einem gemeinsam geführten Konto unbedingt abzuraten ist.
Übersicht über Gesetze zur sozialen Sicherheit
Gruss

Verfasst: 24.02.2007 13:08
von Tracid
Hallo,

danke für die Antwort.
Ach so ich dachte eine WG zählt nur dann wenn ein Mieter, praktisch einen Untervermieter bei sich wohnen hat und dies vom Vermieter auch erlaubt ist.
Daher, weil wir beide unterschrieben haben, dachte ich das dies eh nicht als WG zählt.
Also meinst du ist es besser wenn Sie, die arbeitet, ein Unterkonto bei sich einrichtet und ich dann mein Geld für die Miete immer an Sie überweise und von Ihren Konto das Geld abgeht.

Verfasst: 24.02.2007 23:13
von Melinde
Hallo Tracid
Am unkompliziertesten ist es wenn jeder seinen Anteil an Miete und Nebenkosten unabhängig voneinander auf das Konto des Vermieters überweist. Wenn am Jahresende dann die Betriebskostenabrechnung kommt einfach durch 2 teilen bzw. nach den jeweils bewohnten qm und fertig ist eine getrennt gehaltene Wohnerei. :)
Dem Vermieter am besten erklären warum er am gleichen Tag 2 Halbmieten auf sein Konto bekommt damit er sich nicht wundert.
Gruss