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Ungenehmigter Umzug

Verfasst: 23.02.2007 18:02
von maikstacker
Hallo ich bin jetzt Umgezogen obwohl mir das Jobcenter den Umzug nicht genehmigt hat. Die neue Wohnung ist 30euro teuer als die alte die 30 euro zahle ich aus eigener tasche.Was kann mir nun passieren weil ich trotzdem Umgezogen bin?? :?:

Verfasst: 23.02.2007 18:39
von Gast
Nichts?

Verfasst: 23.02.2007 18:53
von maikstacker
Wie Nichts ??

Verfasst: 23.02.2007 19:24
von blade80
2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. 3S

( § 22Abs 1 SGB II )

Anders ist, wenn du daheim ausgezogen bist, dann gilt:

(2a) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


Gruß

edit: die einzigen Folgen wären halt -> keine Kaution + Umzugskosten " aber da du ja eh schon 1 Schritt weiter bist <- erledigt.

Verfasst: 23.02.2007 19:43
von maikstacker
Nein ich bin älter als 25 und bin mit meiner eigenen familie umgezogen

Verfasst: 23.02.2007 20:07
von blade80
jo, dann s.o.

Mfg