Seite 1 von 1
					
				Abendgymansium und Hartz IV?
				Verfasst: 23.02.2007 14:29
				von ayaz81
				hallo...ich hab da eine frage..uns zwar bin ich 25 jahre alt und gehe seit januar auf ein abendgymansium wo ich mein abitur nachhole...ich bekomme kein bafög da ich mal vor drei jahren für diese semester damals bafög erhalten habe...nun habe ich kein anspruch auf bafög....möchte jetzt aber hartz 4 beantragen...zur zeit wohn ich bei meinem bruder der verheiratet ist ein kind hat und auch ganz normal arbeitet...meine frage ist jetzt wie stehen meine chancen das ich hartz 4 bekomme??? ..und wenn ich es bekomme, was würde ich dann bekommen an hartz 4?? was würde denn alles zb. angerechnet ????
bedanke mich im vorraus
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2007 16:55
				von blade80
				hast du deinen baföG Anspruch verwirkt? oder versteh ich das falsch?
Es reicht, wenn die Schule --> dem Grunde nach <-- förderungsfähig ist um ALg2 zu verneinen.
Mfg
edit: was hast du bisher gemacht? Wovon gelebt?
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2007 17:32
				von ayaz81
				heisst das ich würde deswegen kein alg2 bekommen....?? so gesehen habe ich auch kein anspruch auf bafög da ich nicht das abendkolleg besuche sondern das abendgymansium..um bafög zu kriegen muss man im kolleg angemeldet sein..das bin ich aber nicht..da ich von vorneherein wusste das ich kein anspruch auf bafög habe für 3 semester...ich habe bisher ab und zu hier und da gearbeitet aber als ich dann arbeitllos war mich nicht beim arbeitsamt gemeldet..was ich machen müsste...habe von meiner familie unterstützung bekommen..
heisst das jetzt also ich hätte keine chance auf alg2??? obwohl ich auch kein bafög erhalte...?? sagen wir ich würde es bekommen..wieviel würde ich denn bekommen? wohen ja bei meinem bruder usw....
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2007 17:33
				von ayaz81
				so gesehen habe ich also mein baföganspruch auch verwirkt..weil ich es ja vorher schon erhalten hatte....aber halt nicht verstetzt wurde....von daher...
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2007 19:21
				von blade80
				Hm, also grundsätzlich besteht kein ALg2 anspruch ( es zählz für uns nur die Tatsache dass es gefördert werden würde ) warum es nicht geleistet wird ( Eltern zuviel Einkommen oder sonst. ist der ARGE grob gesgat "wurscht ".
Aber ich schick in solchen Fällen meine Kunden ( wenn nicht eindeutig klar ist ob BaföG Anspruch oder nicht ) aufs BaföG Amt damit die das entscheiden können. Grunds. sagen die mir dann baföGja oder nein.
Hab aber seit Jahren einen guten Draht zum BaföG Amt, daher ist es somit leichter an Infos zu kommen für mich.
Stell den ALg2 Antrag doch einfach, wenn abgelehnt wird dann wirste schon sehen, bleibt immer noch die Möglichkeit eines Widerspruches.
Mfg
			 
			
					
				hallo
				Verfasst: 24.02.2007 04:36
				von ayaz81
				alles klar bedanke mich.....
sehr nett...