hallo, ich bin neu hier und finde es richtig gut das es so ein forum gibt.
nun zu meinem problem...
wir wir beziehen schon seit langem hartz4, waren erst vor kurzem mehrmals beim sachbearbeiter. uns wurde nicht gesagt das wir einen neuen antrag stellen müssen. gestern haben wir diesen dann von uns aus abgegeben, und mussten uns anhören das es dauern kann mit der bearbeitung und das das geld später kommt weil der antrag so spät kam. Frage: sind die SB verpflichtet rechtzeitig mitzuteilen wann eine neuer antrag gestellt werden muss?
Hinzu kommt, das wir jedesmal die kontoauszüge der letzten drei monate vorlegen müssen. der sb begründet das immer damit, das das amt sehen kann ob und wieviel miete überwiesen wurde (kopiert sich diese auszüge).
ich habe mal gehört das die dafür gar keine grundlage habe um die kontoauszüge zu verlangen.
Frage: Darf das amt bei jeder antragstellung die Kontoauszüge der letzten drei monate verlangen?
zum abschluss noch eine frage: darf der fallmanager verlangen, das man seine vollständigen bewerbungsunterlagen bei ihm hinterlegt? Umd muss man jeden Job (der mit dem eigenen beruf gar nichts zu tun hat) annehmen?
ich bedank michschon mal für eure antworten und hinweise.......
			
			
									
									
						Kontoauszüge,Antragstellung
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				thorsten77
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Um die rechtzeitige Fortzahlungsbeantragung musst du dich selbst kümmern, der SB is m.E. nicht verpflichtet, Dir da nen Hinweis zu geben. Auf deinem bisherigen Bewilligungsbescheid hast Du einen Bewilligungszeitraum zu stehen, und kurz vorher, bevor dieser ausläuft, hast Du Dich um den Fortzahlungsantrag zu kümmern 
Kontoauszüge musst Du keine neuen hineinlegen, es ist ein Fortzahlungsantrag. Du gibst dort nur an, ob Veränderungen eingetreten sind (Arbeitsaufnahme, sonstige dazugekommene Einkünfte etc) - sollte der SB allerdings welche verlangen (nachträglich) musst Du ihm diese vorlegen.
Bekommst Du ein Arbeitsangebot, egal in welchem Beruf, musst Du dieses annehmen. Meist aber werden ja schon bei Antragsannahme Bemerkungen zu Deinem gelernten Beruf vermerkt, um Dich besser eingliedern zu können. Aber eine Auswahl in einen bestimmten beruf hast du deshalb nicht.
Sollte ich mich in irgendetwas hier irren, dann wird sicher ein SB hier im Forum dies berichtigen aber ich glaub das passt schon so
 aber ich glaub das passt schon so 
			
			
									
									
Kontoauszüge musst Du keine neuen hineinlegen, es ist ein Fortzahlungsantrag. Du gibst dort nur an, ob Veränderungen eingetreten sind (Arbeitsaufnahme, sonstige dazugekommene Einkünfte etc) - sollte der SB allerdings welche verlangen (nachträglich) musst Du ihm diese vorlegen.
Bekommst Du ein Arbeitsangebot, egal in welchem Beruf, musst Du dieses annehmen. Meist aber werden ja schon bei Antragsannahme Bemerkungen zu Deinem gelernten Beruf vermerkt, um Dich besser eingliedern zu können. Aber eine Auswahl in einen bestimmten beruf hast du deshalb nicht.
Sollte ich mich in irgendetwas hier irren, dann wird sicher ein SB hier im Forum dies berichtigen
 aber ich glaub das passt schon so
 aber ich glaub das passt schon so 
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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@ nonsens Perfekt !!!!
Kannst Dir hier Runterladen
http://www.dgb-ortsverband.de/downloads ... 200502.pdf
			
			
									
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Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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