Hallo,
brauche dringend HILFE, habe im Dezember NK zurück bekommen, das Amt möchte nun von mir die NK Abrechnung, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und eine Kopie meiner Bankkarte haben. Fortsetzungsantrag gestellt.
Ich wusste nicht das ich das angebe mus bei Rückzahlung, habe fast 450,- wieder bekommen, lebe in Scheidung, allein erziehende Mutter von einem Kind. Lebe das erstemal vom Amt und kenne mich mit sowas gar nicht aus. Meine Sachbearbeiterin hat mich auf sowas auch nicht hingewiesen, Vericherungen zahle ich auch selber und nicht das Amt.
Nun meine frage, was kann mir jetz passieren, wegen der NK????
Was kann ich tun????
Habe mir einen gebrauchte Kühlkombi und Waschmachine gekauft, da die anderen kaputt waren und ein Teil Weihnchtsgeschenke für mein Kind und mich.
BITTE falls einer Rat weiß, helft uns, habe angst.
			
			
									
									
						ALG II und Nebenkostenabrechnung Rückzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zitat:
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen
Nachzulesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html
Kurz gesgat:
In dem Monat als deine Gutschrift war mindert dies die Miete entsprechend. Da du dies nicht mitgeteilt hast wurde zu Unrecht die voller Miete gezahlt.
Gruß
			
			
									
									Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen
Nachzulesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html
Kurz gesgat:
In dem Monat als deine Gutschrift war mindert dies die Miete entsprechend. Da du dies nicht mitgeteilt hast wurde zu Unrecht die voller Miete gezahlt.
Gruß
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo Dahlia
Blade hat schon erklärt was falsch gelaufen ist aber Du musst keine Angst haben. Du wirst das zuviel gezahlte zurückzahlen und dafür einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Wird natürlich einen Anschiß geben aber keiner reisst Dir den Kopf ab. Hinter dem Schreibtisch sitzen Menschen. Sicher wird man Dir nochmal das Merkblatt mit den Pflichten aushändigen, das solltest Du nach dem Lesen aufbewahren zum nachlesen. Sachbearbeiter haben nicht immer die Zeit alles bis in´s kleinste ausführlich im Gespräch zu erklären, da hilft nur fragen wenn was unklar ist.
Gruss
			
			
									
									Blade hat schon erklärt was falsch gelaufen ist aber Du musst keine Angst haben. Du wirst das zuviel gezahlte zurückzahlen und dafür einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Wird natürlich einen Anschiß geben aber keiner reisst Dir den Kopf ab. Hinter dem Schreibtisch sitzen Menschen. Sicher wird man Dir nochmal das Merkblatt mit den Pflichten aushändigen, das solltest Du nach dem Lesen aufbewahren zum nachlesen. Sachbearbeiter haben nicht immer die Zeit alles bis in´s kleinste ausführlich im Gespräch zu erklären, da hilft nur fragen wenn was unklar ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Jo, ich würd da als SB auch keinen Wirbel drum machen, erklär ihm plausibel dass du es halt einfach nicht gewusst hast. Denke dann passt das. 
Mfg und viel Erfolg
			
			
									
									Mfg und viel Erfolg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo blade
Kann man Dich und Termi nicht mal in den Fotokopierer legen und dann in zigtausendfacher Ausführung an die Dienststellen verteilen?
Würde den Umgang mit Hilfesuchenden sicher erheblich vermenschlichen.
Dann krabbelt Ralf noch mit in den Kopierer und verteilt sich als Referent zur Qualifizierung mangelhaft ausgebildeter Sachbearbeiter.
So, jetzt kommt aber das Tuch über Spaßvogel´s Käfig.
			
			
									
									Kann man Dich und Termi nicht mal in den Fotokopierer legen und dann in zigtausendfacher Ausführung an die Dienststellen verteilen?
Würde den Umgang mit Hilfesuchenden sicher erheblich vermenschlichen.
Dann krabbelt Ralf noch mit in den Kopierer und verteilt sich als Referent zur Qualifizierung mangelhaft ausgebildeter Sachbearbeiter.
So, jetzt kommt aber das Tuch über Spaßvogel´s Käfig.

Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Also ich bin dabei *g
			
			
									
									Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
