Speere bei Kündigung???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Speere bei Kündigung???

Beitrag von goodlucks »

Hallo miteinander
Habe nun mal eine spezielle Sache die mit sehr auf dem Magen liegt.
Folgendes ist geschehen:
Habe zum 02.01.2007 eine Anstellung als Lagerist gefunden. Die Arbeitsstelle ist zwar in Deutschland, wurde aber über Holland eingestellt (weil billiger für den Arbeitgeber)! Nachdem ich nun in den letzten Wochen sehr viel Ärger mit meiner Chefin hatte, bin ich nun letzte Woche von der Arbeit abgehauen mit den Worten: "Machen Sie doch Ihren Scheiß allein"! Ich habe nicht gesagt das ich kündige! Bin darauf zum Arzt der mich bis heute Krankgeschrieben hat.
Frage: Was passiert, wenn meine Chefin nun behauptet ich hätte gekündigt? Zur Anmerkung sei gesagt, dass Ihre Tochter im Alter von 12 Jahren mit im Raum anwesend war.
Zur Vorgeschichte sei noch folgendes erwähnt:
Meine Chefin ist eine damalige vom Rummelplatz, so verhält sie sich auch. Von Ihrer Tochter habe ich erfahren, dass ich mittlerweile der 7 Lagerist seit letztes Jahr Sommer sein würde. Auch die Büroangestellten behandelt Sie wie den letzten Dreck! Eine von denen hatte ebenfalls letzte Woche gekündigt (hatte aber schon eine neue Anstellung in Aussicht). Musste so z.B. allein mit Ihr nach Nürnberg zur Spielwarenmesse und Ihren Stand aufbauern, was ich vorher noch nie gemacht hatte (bin IT-System-Elektroniker). Dazu musste ich noch mit Ihr in einem Wohnwagen nächtigen (weil billiger) und bekam noch nicht einmal irgendwelche Spesen, nur die Stunden. Und diese Stunden wollte Sie mir nun Streitig machen, dass das ja nicht sein kann und ich lügen würde. Das hatte dann den Bogen überspannt ich bin darauf hin gegangen.
Das Arbeitsamt wusste aber schon über die Probleme mit meiner Chefin bescheid (hatte dort schon mal vorgesprochen) und die sagten mir, wenn ein Psychologe mir bescheinigen würde das es für mich nicht mehr zumutbar ist dort zu Arbeiten, ich keine Konsequenzen (Sperre) befürchten müsste. Nun wird mir aber kein Psychologe nach der ersten Sitzung diese bescheinigung aushändigen sondern dazu gehören noch ein paar Sitzungen mehr. Was passiert aber in der Zwischenzeit? Von meiner Noch-Chefin werde ich wohl kein Geld erhalten da Sie aller voraussicht alles abstreiten wird.
Meine Lebensgefährtin, welche eigentlich Hartz4 empfängt, ich aber der Haushaltsvorstand bin, ist dringend auf das Geld angewiesen da Sie noch 2 Kinder zu Versorgen hat. In mir kommt nun die Panik hoch, dass das Arbeitsamt mir eine 3monatige Sperre verpasst und wir somit ohne Geld da stehen.
Ich weiß, viel zu lesen (hätte noch sehr viel mehr Schreiben müssen oder können) aber vielleicht ist hier jemand der soetwas in der Art schon mal mitgemacht hat und nun ein paar Tips parat hat.
Troztdem schon mal besten Dank im Voraus!
goodlucks
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo goodlucks
Kündigungen bedürfen der Schriftform, egal welche Seite sie ausspricht, da spielt auch die Anwesenheit eines abhängig Angehörigen der Chefin keine Rolle.
Sie wird Dir schon von selber kündigen und wenn das Amt über die Zustände dort schon informiert ist wird es vermutlich keinen Ärger geben.
Den ausstehenden Lohn wird sie Dir zahlen müssen, notfalls einklagen.

Gruss und hol Dir frische Gedanken in den Kopf sonst kriegst Du noch ein Magengeschwür.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Bei der Kündigung bedarf es grundsätzlich keiner Schriftform. In den meisten Arbeitsverträgen wird jedoch die Schriftform, welche für beide Parteien bindend ist, vereinbart. In diesem Fall ist eine mündliche Kündigung unwirksam. Die mündliche Kündigung ist nur dann wirksam, wenn keine Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sowie im Tarifvertrag enthalten sind.

Die Agentur für Arbeit ist ja eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber vor zu legen. Da kann der Arbeitgeber ja stellung zu seiner Kündigung machen, wenn dort drin steht das der Arbeitnehmer auf grund einfaches " abhauen " des Arbeitsplatz, und anschl. AU drin steht; wird sicherlich eine Sperrzeit geprüft.


Wenn der Arbeitgeber/in auf ihr recht hin will, hat Sie eigentlich gute Chance das durch zu bekommen, da ein enfernen des Arbeitsplatz eine Kündigung darstellt.. Auch wenn die Tochter erst 12 ist, kann Sie vor Gericht angehört werden. Da Du eine Au hast ist es "möglich " das sich der Arbeitgeber die zeiten wo Du Krankgeschrieben bist ein klagen " könnte " !

Aber nachdem was Du schilderst glaube ich das weniger, aber möglich würde das schon sein !
Zuletzt geändert von DjTermi am 21.02.2007 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

Also ich hab es so verstanden, das nicht ausgesprochen wurde "ich kündige" sondern lediglich in reiner wut über die vorkommnisse gesagt wurde "machen sie ihren scheiss doch alleine".

für mich hört sich das nicht nach einer kündigung an. das würde dann doch nicht wirklich eine sperre der leistungen zur folge haben oder?

ich mein das amt ist ja bereits informiert über die vorfälle der vergangenheit.
ich würde mir jetzt schnellstmöglich einen termin bei meinem sb holen, zusätzlich einen termin bei einem psychologen und auch noch einmal mit meinem arzt sprechen, denn das ist ja schon fast psychoterror.

abgesehen davon würde ich niemals mit meinem chef in einem wohnwagen schlafen nur weil es billiger ist. und wenn stunden geleistet worden sind müssen die ja auch zu belegen sein. und wenn geld für essen und getränke ausgegeben werden musste, dann die belege einreichen (in kopie natürlich) und auf die erstattung bestehen. denn sonst hätte der chef ja für nahrung und getränke sorgen müssen.

es ist echt teilweise schon hart, was man so mitbekommt wie manche arbeitnehmer von ihren chef´s (egal ob frau oder mann) behandelt werden. und wenn er schon nummer sieben in einer so kurzen zeit (seit letztem sommer?!?) ist dann sollte vielleicht auch mal eine andere stelle wie das gewerbeaufsichtsamt etc eingeschaltet werden und ehemalige mitarbeiter gehört werden.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Jeder Fall wird einzeln geprüft, da kann man nicht in den Akten schauen ach die Firma da ist uns das schon aufgefallen was die so vor gehen. Das Amt darf keine Auskünfte über ein Arbeitgeber machen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

das meinte ich auch nicht damit.

aber dan kann man doch sicherlich von amts wegen beigehen und diverse stellen informieren. oder wird man als arbeitnehmer nicht mehr geschützt? muss man sich denn alles gefallen lassen?

ich meinte eher damit, das es doch dann wohl nicht zu einer befürchteten sperre kommt, wenn dem amt bereits bekannt is, was der arbeitnehmer bisher durchmachen musste.

das es keinerlei auskünfte zusätzlich gibt über besagte firma bzw deren methoden ist mir klar und wäre ja auch nicht grad ok. aber trotzdem muss doch jetzt nicht jemand, der wirklich bis zum platzen fertig gemacht wurde, auch noch bestraft werden für etwas, was die methode einer chefin ist und nicht auf seinen mist gewachsen ist. oder????
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Beitrag von goodlucks »

Hallo
Erst mal recht Herzlichen Dank für die Antworten.
Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass mein Arbeitsvertrag in Holland eingetragen ist und die Deutschen Rechte hier nicht ziehen. Und da ich noch nie in Holland gearbeitet habe, ist es auch sehr schwer heraus zu finden, welche Rechte oder auch Pflichten ich als Arbeitnehmer dort habe. Ich habe von der Frau dazu keinerlei input bekommen. Kann natürlich im Internet nachforschen, aber leider reichen meine Holländischkenntnisse nicht dazu aus! Wollte auch noch angemerkt haben das ich noch in der Probezeit bin.
Ist schon alles schlimm genug, ich meine, ich bin jetzt knapp 38 Jahre, aber so etwas ist mir noch nie vorgekommen. Die Frau geht nicht nur so mit Ihren Angestellten um, sondern auch mit den Kunden.
Das mit dem Psychologen hatte ich schon, ich meine, hatte mir dort schon einen Termin geben lassen, musste diesen aber Aufgrund meiner Chefin absagen. Sie hätte sowas gerne 14 Tage im Voraus erfahren.
Nun musste ich mir einen neuen Termin geben lassen und wie der Teufel es so will, war fürs erste alles belegt. Mein Hausarzt hat mir aber eine AU bis zu diesem Termin ausgestellt, damit ich den Termin zumindest wahrnehmen kann.
Bei meinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur stieß ich auch auf mehr oder weniger gegenwehr, bzw. fragte er mich, was er denn in dieser Sache überhaupt machen solle. Davon abgesehen das ich überhaupt keine Ahnung vom holländischen Recht habe, hat der Sb der Arbeitsagentur doch mehr Möglichkeiten nachzuforschen als ich. Werde aber am Freitag diesen nochmal aufsuchen, da es ja so nicht weitergehen kann und auch nicht wird.
Dank schon mal für weitere Meldungen, werde weiter berichten!!
mfg
goodlucks
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

@ goodlucks

stell doch mal nen link zur firma ein.

ich kann zwar nicht holländisch sprechen aber dadurch das ich verwandte in holland habe kann ich das, was ich lese bis auf ein paar worte eigentlich verstehen...

und wenn du einen arzttermin hast, dann reicht es normalerweise vollkommen aus, das du drei tage im voras bescheid sagst (zumindest wenn es ein termin bei einem facharzt ist) oder eben dafür einen halben oder ganzen tag frei nimmst.

lass den kopf nicht hängen, und nimm vor allem den termin beim psychologen war... ich weiss das es zwar nicht immer eine tolle sache ist aber es hilft dir ungemein.

ich wäre damals fast daran zerbrochen an überstunden und der tatsache, das ich meinen jetzigen großen (10,5 jahre) mit damals 2 jahren wochenlang bei oma und opa abschieben musste.
da musste ich auch irgendwann zum psychologen weil mich das fertig gemacht hat und auch alles im job (ich hab mich irgendwann gegen die überstunden und das ganze drum herum geweigert) nur noch blöd war und ich dann die kündigung bekommen habe.
hab aber allerdings zusätzlich mir noch nen anwalt gesucht und bin gerichtlich dagegen vorgegangen.

du siehst, das kann alles ziemlich viel bewirken.

ich drücke dir die daumen, das sich für dich alles ganz schnell zum guten wendet....
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Da hilft nur noch ein Attest und dann kündigen! Sowas geht gar nicht !
Ich habe meine letzte Stelle auch aus ( in etwa solchen/ ähnlichen ) gesundheitlichen Gründen gekündigt.
Vorher die ARGE informiert dann war ich in ärtzlicher Behandlung und bekam ein Attest.
Probleme habe ich von Seiten der ARGE nicht bekommen, da ich ja vorher schon bei der ARGE deswegen vorgesprochen habe.
Und ich war im letzten Monat der Probezeit !
Ich wünsche dir viel Glück.
Ich denke wenn einem eine Arbeit krank macht sollte man handeln !
LG
Silvia
goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Beitrag von goodlucks »

@ballsport

Kann Dir gerne den Firmennamen geben (XXXXXX), wird Dir aber nicht gerade viel bringen. Die Firma oder besser gesagt das Familienunternehmen befindet sich in Deutschland, d.H. die Homepage der Firma ist rein in Deutsch. In Holland befindet sich lediglich nur eine Lagerhalle und ein Briefkasten und eine Postadresse, wenn du weist was ich meine !!!
Das ist ja auch so ein Ding, die anderen Angestellten und mich in Holland einstellen, aber in Deutschland arbeiten. Das schlimme an der Sache ist, dass man aus lauter Verzweiflung nach einem Job so einen mist auch noch mitmacht.
Und nun hat man den Salat, wenn man sich im niederländischen Recht nicht auskennt.
Mit dem Attest beim Psychologen bin ich dran, dauert hat etwas länger.
Naja, dank der tröstenden Worte, das Leben hat schon so einige Prüfungen und Überaschungen parat, but the life must go on!

Edit: Aus rechtlichen Gründen den Firmennamen gelöscht. Ralf Hagelstein - Moderator
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Termi, Hallo goodlucks
Mit der Schriftform bei Kündigung schau mal:
In § 623 BGB ist bestimmt, daß die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, daß für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stets Schriftform erforderlich ist. Die in der Vergangenheit oft genutzte mündliche Form nicht mehr ausreicht. Die Schriftform soll der Rechtsklarheit und -sicherheit dienen.
Gilt aber nur für Deutschland, wie ich lese geht es um eine Niederländische Angelegenheit.
Dazu findet goodlucks hier was:
Arbeitsrecht in den Niederlanden
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten