Hilfe für Formulierung Untermietvertrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kleene36
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Hilfe für Formulierung Untermietvertrag

Beitrag von kleene36 »

Hallo Ihr Netten und hilfsbreiten Menschen :)
ich habe mich ja nun entschlossen eine WG zu gründen um meine Whg halten zu könen. Das schöne daran ist, das es eine super gute Freundin von mir ist und dies dann ja nur witzig werden kann :lol: (hoffe ich doch jedenfalls)
Nun habe ich seit 1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag zu bekommen. Was auch dann super geklappt hat :roll:
Nun habe ich ein bissel Schwierigkeiten den letzen Satz zu formulieren.
Vielleicht habt ihr eine Idee wie ich es besser schreiben könnt.
Dieser Satz ist wichtig für das AA, damit sie sich sicher sein können, das es nicht eine eheänliche Gemeinschaft ist :roll:



§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen

Hiermit wird im gegenseitigen Einverständnis festgelegt, das Haupt & Untermieter ihren Lebensunterhalt (Lebensmittel, Waschpulver usw) selbst bestreiten.
Keiner der beiden Parteien ist verpflichtet für den anderen auf zukommen.


Vielen Dank für eure Hilfe
die Kleene
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Hallo Kleene,
zur Zeit kommen ja laufend Reportagen um Hartz 4 . Da war jetzt vor einigen Tagen eine auf der das Fernseh einen Kontrolleur begeltet hat.

Es ging da auch um Untermieter und Wohngemeinschaften.

Kurz und Knapp.
Der Tenor war, das man auch auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter haben solltest und da sich ja durch eine weitere Person auch die Nebenkosten erhöhen(Beispiel Wasser Müll etc) sollte dort auch eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung vom Vermieter verlangt werden.

Dies würde die Entscheidung der Sachbearbeiter erleichtern.
Verdächtig wäre z.B wenn Wohngemeinschaften schon über Jahre bestehen und auch gemeinsam umziehen.

Ob die Sätze wichtig sind die Du unter den Vertrag schreibst weiss ich nicht .
Wenn ein Kontrolleur kommt und er sehen kann das jeder einen eigenen Haushalt führt dann wird es sicher gehen. Auch ohne die Sätze.
Die machen das ganze meines erachtens eher verdächtig.

Wichtig ist das die Wohngemeinschaft einer Prüfung durch die Kontroleure vor Ort standhält.

Sage bitte bescheid wie bei Dir dann entschieden wurde wenn es so weit ist .
Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk


P.s
1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag ...
Kleene kannst Du da die Adresse nenen damit sich andere die Arbeit sparen können :-)
hartzerkäse

Beitrag von hartzerkäse »

Hallo kleene,

den Kontroletti, wenn überhaupt, erst nach vorheriger Anmeldung reinlassen, unangemeldet hat er kein Recht dazu! :wink:

Liebe Grüße Paul
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

@hartzerkäse

Warum so auf Konfrontation gehen, wenn man nichts zu verbergen hat dann kann man auch einen Kontrolleur unangemeldet reinlassen.

Ich denke das wird die Entscheidung für den jeweiligen Sachbarbeiter auch erleichtern positiv zu enscheiden ohne gleich unangenehm aufzufallen und so eventuell auf dem sogenannten "Kieker " der Behörde zu kommen.

Das ist einfach mal meine Meinung.
Da kann man jetzt argumentieren "Man kann sich ja nicht alles gefallen lassen " und so weiter und so fort.

Man muss einfach abwägen was besser für einen ist . Vielleicht wird auf Grund eines Rechthaberischen Auftretens in dem Fall postiv entschieden . Aber mit Sicherheit werden andere Forderungen dann noch präziser unter die Lupe genommen.

Grüße
Flunk
kleene36
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Download Untermietvertrag

Beitrag von kleene36 »

Klar gern
hier für alle den Link, die auch auf der Suche sind nach Mietverträgen oder Untermietverträgen

http://www.immobilienscout24.de/de/umzi ... /index.jsp

Flunk hat geschrieben:Hallo Kleene,
zur Zeit kommen ja laufend Reportagen um Hartz 4 . Da war jetzt vor einigen Tagen eine auf der das Fernseh einen Kontrolleur begeltet hat.

Es ging da auch um Untermieter und Wohngemeinschaften.

Kurz und Knapp.
Der Tenor war, das man auch auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter haben solltest und da sich ja durch eine weitere Person auch die Nebenkosten erhöhen(Beispiel Wasser Müll etc) sollte dort auch eine Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung vom Vermieter verlangt werden.

Dies würde die Entscheidung der Sachbearbeiter erleichtern.
Verdächtig wäre z.B wenn Wohngemeinschaften schon über Jahre bestehen und auch gemeinsam umziehen.

Ob die Sätze wichtig sind die Du unter den Vertrag schreibst weiss ich nicht .
Wenn ein Kontrolleur kommt und er sehen kann das jeder einen eigenen Haushalt führt dann wird es sicher gehen. Auch ohne die Sätze.
Die machen das ganze meines erachtens eher verdächtig.

Wichtig ist das die Wohngemeinschaft einer Prüfung durch die Kontroleure vor Ort standhält.

Sage bitte bescheid wie bei Dir dann entschieden wurde wenn es so weit ist .
Grüße und ein schönes Wochenende
Flunk


P.s
1 Stunde gegooglet wie eine Wilde um ein Untermietvertrag ...
Kleene kannst Du da die Adresse nenen damit sich andere die Arbeit sparen können :-)
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
alex2005
Beiträge: 17
Registriert: 02.10.2005 14:22

Beitrag von alex2005 »

Interessant am Anfang wäre es ob ihr beide Harz4 seit oder nicht! Dann kommt noch hinzu ihr seid beide Frauen, wenn ich das richtig verstanden habe...eheähnlich????
Aber!! Wenn ihr ne WG gründet und deine Mitbewohnerin nicht Harz4 ist, dann wird evtl. das Einkommen mitberücksichtigt(was ich nicht glaube) bzw. deine Mieteinnahmen und die mit sicherheit!
tenholt007

Untervermietung an meine Freundin?

Beitrag von tenholt007 »

Hallo zusammen!

Tolles Forum!
Ist es auch irgendwie möglich das ich mir eine Große Wohnung nehme und meine Freundin als Untermieterin bei mir Wohnen kann.
Natürlich unter dem Vorwand der Wohngemeinschaft!

Macht weiter so!

:lol:
kleene36
Beiträge: 66
Registriert: 28.10.2005 20:01
Wohnort: Hessen

Re: Untervermietung an meine Freundin?

Beitrag von kleene36 »

tenholt007 hat geschrieben:Hallo zusammen!

Tolles Forum!
Ist es auch irgendwie möglich das ich mir eine Große Wohnung nehme und meine Freundin als Untermieterin bei mir Wohnen kann.
Natürlich unter dem Vorwand der Wohngemeinschaft!

Macht weiter so!

:lol:
das würde ich besser bleiben lassen, weil wenn die kommen und deine angebliche WG begutachten, werden sie schnell merken das ihr ein paar seit.
Bei mir ist es ja wirklich so, das wir eine WG haben. Und bei 2 Frauen gehen sie eh nicht von einer "eheähnlichen Gemeinschaft "aus. (in Hessen sind die in solchen Sachen noch recht prüde und distanzieren sich da lieber :lol:
Glg
die Kleene
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
tenholt007

Beitrag von tenholt007 »

Im großen und ganzen könnte es aber gar nicht auffallen.
Wir haben zwei komplett eingerichtete Zimmer mit extra Kleiderschränke für jeden, Fernseher, Anlage, Chouch und Wohnzimmerschrank.
Bei meiner Freundin steht allerdings extra noch ein Bett.
Also auffallen dürfte es eigentlich nicht.

Mfg

Tenholt007
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