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Neuer Tag neues Problem Kinderberteuung und Urlaub...

Verfasst: 20.02.2007 11:28
von maria1106
Hallo!
Laut Betreuungsvertrag des Kindergartens ist man als Erziehungsberechtigter / Eltern verpflichtet sein Kind in den Sommermonaten 3 Wochen von der Kita zu Hause zu lassen.
Es stehen mehrere Termine zur Auswahl. Soweit so gut .

Jetzt muss ich einen Termin angeben. Das heißt ich habe im Sommer 3 Wochen Niemanden der mein Kind betreut.

Was nun wenn ich eine Maßnahme machen muss, oder Arbeit bekomme?

Bekommt man bei der ARGE eventuell in dieser Zeit Urlaub?
Und was wenn genau in diesen 3 Wochen Arbeit Maßnahme oder sonst was ansteht?

Wer hat ähnliche Erfahrungen oder Antwort auf meine Fragen?
Danke schon mal...

LG
Silvia

Verfasst: 20.02.2007 13:31
von Melinde
Hallo maria1106
Teil der ARGE diese Urlaubspflicht des Kindergartens mit und auch den gewählten Termin. Sollte in den 3 Wochen "Kindergartenfreier Zeit" etwas anstehen gibt es Tagesmutter als Alternative oder andere Lösungen. In vielen Gemeinden (meist größere Städte) gibt es eine Absprache der Kindergärten untereinander wenn die Einrichtungen ganz geschlossen sind und die Kinder gehen dann in den Vertretungskindergarten für die Zeit. Bei eurem ist sicher ganzjährig offen und planungstechnisch (Urlaubszeit des Personals) die Abwesenheitspflicht auf die Sommerzeit gelegt worden. Da kannst Du auch im Kindergarten eine Verschiebung begründen wenn es nötig ist.
Gruss

Verfasst: 20.02.2007 14:55
von maria1106
Hallo Melinde!
Danke für die schnelle Antwort bei der ARGE errreiche ich leider Niemanden. Ich habe jetzt die Leitung angeschrieben und unter Vorbehalt das ganze geschildert und wieder unter Vorbehalt eine Zeit angegeben. Zeitgleich habe ich den Schriftverkehr zwischen mir und der KITA an die ARGE geschickt.
Ich denke jetzt muß ich erst mal sehen was passiert?!
Mehr kann ich glaube ich zumindest im Mom nicht tun!
Aber die KITA fordert ja auch einen angegebenen Zeitraum.
Ausweichmöglichkeiten in eine andere KITA gibt es nicht !

LG
Silvia