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Höhe des Untermietvertrages mit den Eltern

Verfasst: 20.02.2007 09:22
von Verbal Kint
Hallo zusammen.

Ich (27 Jahre) muss aus persönlichen Gründen zusammen mit meiner Frau in dem Haus meiner Eltern für eine unbestimmte Zeit einziehen. Damit wir beiden für diese Zeit Hartz4 bekommen, wollen wir einen Untermietvertrag und eine Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft machen (empfohlen von Melinde :wink:).

Meine Frage:
Wie hoch sollte der monatliche Unkostenbeitrag für die Miete sein (der von uns genutzte Wohnraum - separates Dachgeschoss, in dem nur 2 Schlafmöglichkeiten bestehen - beträgt etwa 25m2)? Wird mir von der ARGE abgenommen, dass ich den entsprechenden Betrag auch wirklich an meine Eltern zahle? Oder bezahlt die ARGE direkt an meine Eltern?

Vielen Dank,
V.K.

Verfasst: 20.02.2007 13:38
von Melinde
Hallo Verbal Kint
Bei der Untermiethöhe orientiert man sich am besten an den ortsüblichen Mietpreisen nach Kosten/qm, schaut mal in die Wohnungsinserate der Zeitung.
Mietzahlungen werden mit Quittung oder Überweisungsbeleg nachgewiesen, Mieteinnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Gruss