Höhe des Untermietvertrages mit den Eltern
Verfasst: 20.02.2007 09:22
Hallo zusammen.
Ich (27 Jahre) muss aus persönlichen Gründen zusammen mit meiner Frau in dem Haus meiner Eltern für eine unbestimmte Zeit einziehen. Damit wir beiden für diese Zeit Hartz4 bekommen, wollen wir einen Untermietvertrag und eine Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft machen (empfohlen von Melinde
).
Meine Frage:
Wie hoch sollte der monatliche Unkostenbeitrag für die Miete sein (der von uns genutzte Wohnraum - separates Dachgeschoss, in dem nur 2 Schlafmöglichkeiten bestehen - beträgt etwa 25m2)? Wird mir von der ARGE abgenommen, dass ich den entsprechenden Betrag auch wirklich an meine Eltern zahle? Oder bezahlt die ARGE direkt an meine Eltern?
Vielen Dank,
V.K.
Ich (27 Jahre) muss aus persönlichen Gründen zusammen mit meiner Frau in dem Haus meiner Eltern für eine unbestimmte Zeit einziehen. Damit wir beiden für diese Zeit Hartz4 bekommen, wollen wir einen Untermietvertrag und eine Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft machen (empfohlen von Melinde

Meine Frage:
Wie hoch sollte der monatliche Unkostenbeitrag für die Miete sein (der von uns genutzte Wohnraum - separates Dachgeschoss, in dem nur 2 Schlafmöglichkeiten bestehen - beträgt etwa 25m2)? Wird mir von der ARGE abgenommen, dass ich den entsprechenden Betrag auch wirklich an meine Eltern zahle? Oder bezahlt die ARGE direkt an meine Eltern?
Vielen Dank,
V.K.