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Freibetrag

Verfasst: 19.02.2007 12:48
von didi123
Hallo zusammen,

wollte mal fragen, ob sich hier jemand mit den Freibeträgen auskennt.
Sind diese begrenzt?

Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen, der H4-Empfänger ist.
Ich verdiene zwischen 1500 und 1800 Euro Brutto. Habe eine KFZ-Versicherung (55Euro). Die Arbeitsstätte ist 15 KM entfernt.


Mein Freibetrag war immer mit 292 Euro berechnet worden.
Nun kam ein neuer Bewilligungsbescheid, indem davon die Rede ist, das
ich den Freibetrag für das Fahrgeld (57Euro) nicht mehr angerechnet bekomme. da es jeden Monat vom Arbeitzgeber gezahlt wird.
Der neue Freibetrag betägt nun 280 Euro.
Blick da nur nicht so wirklich durch.
Wird das Fahegeld nun von meinem Nettolohn abgezogen?

Verfasst: 19.02.2007 13:03
von DjTermi
Freibeträge für Erwebrstätige berechnen sich nach den §§ 11 und 30 SGB II. Sie berechnen sich nach dem Bruttolohn und werden vom Nettolohn abgezogen.

Verfasst: 19.02.2007 13:10
von didi123
Wenn ich von dem Bruttolohn ausgehe, sind das 280 Euro,
aber ich habe gelsen, daß auch Beträge für Versicherungen und
der Arbeitsstrecke übernommen werden.

Und was mich auch stutzig macht, die Differenz zwischen 292 und 280 Euro. Das sind bei mir 12 Euro und keine 57 EUro.
Daher die Frage, ob dieser Freibetrag begrenzt ist.

Verfasst: 19.02.2007 23:03
von DjTermi
Ich schau morgen mal in mein Schlauen Zettel ;)

Verfasst: 20.02.2007 00:36
von didi123
Super Danke :-)

Verfasst: 22.02.2007 14:49
von didi123
Hallo DjTermi,

hast du mich vergessen oder nichts gefunden?

Verfasst: 22.02.2007 23:25
von DjTermi
Ich habe Urlaub bis Morgen, habe meine Kollegin angeschrieben aber noch keine Antwort erhalten SORRY

Verfasst: 24.02.2007 00:00
von didi123
Ein paar Tage kann ich ja noch warten, bin ja froh wenn
überhaupt wer was weiß. Auf dem Gebiet kennen sich scheinbar nicht so viele aus.

Danke noch mal für die Mühe :)

Verfasst: 06.03.2007 11:04
von didi123
Weiß du immer noch nicht?

So langsam drängt die Zeit :-(

Liebe Grüße Diana

Verfasst: 06.03.2007 14:40
von Melinde
Hallo didi123
Das mit den vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten ist so, das die als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen angerechnet werden. Vielleicht hängt es damit zusammen? Weiss da aber auch nicht genau bescheid.
Vielleicht hilft Dir der Einkommensrechner weiter.
Gruss

Deine Frage war bestimmt durch andere Beiträge weiter nach hinten gerutscht und wurde dadurch übersehen, Termi erklärt es Dir sicher genauer.

Verfasst: 06.03.2007 22:06
von didi123
Danke für den Link !!!!!!!!!!!!