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Urlaub während Hartz 4 ? Dringend

Verfasst: 01.06.2005 07:44
von Hans
Ich hoffe hier kann man mir helfen. Ich bin jetzt seit Anfang des Jahres Hartz 4 Empfänger und würde gerne trotzdem 2 Wochen Urlaub machen im Sommer.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob die Leistungen während dieser Zeit normal weiterbezahlt werden ?

Es wäre wirklich sehr nett wenn sie mir helfen würden

Re: Urlaub während Hartz 4 ? Dringend

Verfasst: 11.06.2005 15:43
von licia
Ja bis 3 Wochen im Jahr, die Leistungen werden weiter bezahlt.
Urlaub muss eingereicht werden bei AA



Hans hat geschrieben:Ich hoffe hier kann man mir helfen. Ich bin jetzt seit Anfang des Jahres Hartz 4 Empfänger und würde gerne trotzdem 2 Wochen Urlaub machen im Sommer.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob die Leistungen während dieser Zeit normal weiterbezahlt werden ?

Es wäre wirklich sehr nett wenn sie mir helfen würden

Re: Urlaub während Hartz 4 ? Dringend

Verfasst: 05.07.2005 14:53
von Gast
Hans hat geschrieben:Ich hoffe hier kann man mir helfen. Ich bin jetzt seit Anfang des Jahres Hartz 4 Empfänger und würde gerne trotzdem 2 Wochen Urlaub machen im Sommer.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob die Leistungen während dieser Zeit normal weiterbezahlt werden ?

Es wäre wirklich sehr nett wenn sie mir helfen würden
Bezieher von ALG 2 haben grundsätzlich keinerlei Urlaubsanspruch .
Der Sachbearbeiter kann aber ( muß nicht ) dem ALG 2 - Bezieher
3 Wochen im Jahr freistellen .
Also : freundlich beim Sachbearbeiter fragen .

Re: Urlaub während Hartz 4 ? Dringend

Verfasst: 05.07.2005 15:14
von Gast
licia hat geschrieben:Ja bis 3 Wochen im Jahr, die Leistungen werden weiter bezahlt.
Urlaub muss eingereicht werden bei AA



Hans hat geschrieben:Ich hoffe hier kann man mir helfen. Ich bin jetzt seit Anfang des Jahres Hartz 4 Empfänger und würde gerne trotzdem 2 Wochen Urlaub machen im Sommer.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob die Leistungen während dieser Zeit normal weiterbezahlt werden ?

Es wäre wirklich sehr nett wenn sie mir helfen würden
ALG 2 - Bezieher haben grundsätzlich keinen Urlaubsanspruch .
ALG 2 - Bezieher können ( müssen aber nicht ) aber 3 Wochen im Jahr
freigestellt werden .

2 mal Urlaub im Jahr!!

Verfasst: 15.11.2005 22:02
von georg
Hallo
mein Nachbar ist Alg2 Empfänger und fährt im Dezember das 2 mal
in diesem Jahr für 3 Wochen in den Urlaub.Er will nicht arbeiten weil er dann Unterhalt zahlen müßte.hat auch schon einen festen Arbeitsplatz abgelehnt und freut sich sehr das sein 1 Euro Job vorbei ist.Ich möchte nur das mal Unterschiede gemacht werden und nicht Alle Alg2 Empfänger bemitleidet werden müßen.Allen die wirklich arbeiten möchten ,drücke ich die Daumen das sie da wieder raus kommen.
Gruß