Bitte um dringende Hilfe...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Xenia-Liliana
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Bitte um dringende Hilfe...

Beitrag von Xenia-Liliana »

Heute haben wir einen Brief vom Arbeitsamt bekommen in dem steht das wir nur noch 682,88 Euro bekommen....(Vater..Mutter...Kind)^^Davon müssen wir Miete gesamt 449 Euro bezahlen und 130 Euro Strom und Telefon etc...Mein Freund hat jetzt Arbeit bekommen wo er als Honorarkraft in einer Grundschule arbeitet.Der Vertrag von der Stadt hat sehr lange gedauert bis wir ihn bekommen haben (die lassen sich ja immer viel Zeit)Den haben wir dann auch umgehend beim Amt eingerreicht.Nur die verdienstbescheinigung fehlt uns noch da die Stadt auch alles errechnen muss.Naja in den Brief steht halt (Vom Amt) das das Amt davon Ausgeht das er 800 Euro verdient...Höööö wie können die das wissen ohne verdienstbescheinigung??Er verdient ca..160 im Monat kommt immer daruaf an wieviele Stunden er arbeitet...Die können doch nicht einfach schreiben das er 800 Euro verdient...Dann steht noch darunter

Zitat: HerrXXX:Da sie mir bis heute nicht Ihren Arbeitsvertrag und ohne Lohnabrechnung eingerreicht haben,habe ich ein ca.Einkommen angerechnet bis Sie mir Nachweise einreichen.Erst dann wird das Einkommen berichtigt.

Dürfen die das??Wir haben den Arbeitvertrag doch eingerreicht...Was sollen wir nun machen?? Bitte helft uns...
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Xenia-Liliana
Gleich am Montag anrufen und richtigstellen das der Arbeitsvertrag vorgelegen hat. Da es noch keine Verdienstbescheinigung gibt kann auch keine vorgelegt werden, höchstens ein Nachweis der Bank was von der Stadt als Arbeitgeber auf das Konto überwiesen wurde. Das dürfte erstmal genügen als Nachweis denke ich.
Kannst ja auch mal drauf hinweisen das nicht alle Behörden und Ämter mit dem angemessenen Tempo arbeiten.
Gruss
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Xenia-Liliana
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Beitrag von Xenia-Liliana »

Huhu danke Melinde....Nur das problem ist ja das er noch kein Gehalt bekommen hat...Das ging erst nach unterschreiben des Vertrages...Haben ja auch alles schnell erledigt...Wir warten schon 1 Woche drauf das das gehalt aufs konto kommt....Und dann habe ich nich ein frage...Mein Freund arbeitet in der Grundschule seid 3 Monaten hat noch kein Gehalt bekommen...Das wir die kommenden Tage nachgezahlt...Das Nachgezahlte wird es auf die 3 Monate verrechnet oder wird alls auf einmal angerechnet...Er hat in den 3 Monaten 2 Monate davon Arbeitlosngeld 1 bekommen und den anderen Monat Hartz 4...Wieviel darf er den behalten bei Hartz4 und Arbeitlosengeld 1..
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Xenia-Liliana
Welch Zufall, zur Frage wie das mit der Anrechnung von Einkommen ist hatte ich gerade eine Antwort gebastelt.
Hier ist sie:
Das mit dem Zuflussprinzip steht in den Durchführungshinweisen der BA zum SGB II.
Die sind für die ARGEN bindend und haben Weisungscharakter.
Zu finden ist das mit dem Zufluss hier:
Durchführungshinweise bei Tacheles
Dort auf Seite 24 Randziffer 11.55
"5.1 Laufende Einnahmen
(1) Laufende Einnahmen, die in Abständen von bis zu einem Monat
anfallen (z.B. Arbeitsentgelt, Renten, Arbeitslosengeld), werden für
den Monat berücksichtigt, in dem sie tatsächlich zufließen. Dies gilt
auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats
aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnisses erzielt
werden."

Das bedeutet, das Einkommen wird zu dem Zeitpunkt angerechnet an dem man es tatsächlich erhält und darüber verfügen kann, egal wann der Anspruch auf dieses Einkommen entstanden ist. Darüber verfügen kann man erst dann wenn es vom Konto abhebbar ist und nicht schon dann wenn es der Einzahler von seinem Konto aus überwiesen hat. Banken haben 3 Werktage Zeit das erhaltene Geld an den Empfänger weiterzuleiten. Diese Zeit nutzen sie natürlich um noch einen zusätzlichen Gewinn aus den Zinseinnahmen zu machen.

Kann also sein, das nach Eingang des nachgezahlten Gehaltes für den Eingangsmonat kein oder nur noch ein geringer Anspruch auf Alg2 mehr besteht. Kommt das Geld noch diesen Monat wird es eine Rückforderung des Amtes geben weil die ja schon am Monatsanfang bezahlt hatten. Da könnt ihr dann aber versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren wenn alles auf einmal nicht möglich ist.
Gruss
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Xenia-Liliana
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Beitrag von Xenia-Liliana »

Danke Melinda das hat mir sehr geholfen....Also so wie ich es verstehe können sie mir alles aufeinmal anrechnen ohne die letzten drei monate zu berücksichtigen...Das Gehlat der Letzten 3 Monate sind ungefähr 280 Euro...Weil er in den 3 Monaten weniger Stunden hatte..Er hat jeden monat etwa 97 Euro verdient...Und 100 darf er ja....Ohje Ohje was für ein Chaos

Ps:Wovon sollen wir denn dann leben??Bekommen wir dann i-wo her hilfe??
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Xenia-Liliana
Bei weniger als 100 € pro Monat wäre die Einkommensanrechnung nach dem Zuflußprinzip ungünstig. Dann solltest Du versuchen im Gespräch mit dem Sachbearbeiter das so zu regeln das es anders gehandhabt wird und der Zuverdienst für jeden Monat extra genommen wird. Ich weiss nicht ob das in seinen Ermessensspielraum passt aber ein Versuch ist es wert. Ein Argument dafür ware, das keiner was dafür kann wenn die Schule sich solange Zeit lässt mit der Bezahlung und das nicht zu eurem Nachteil gehen darf.
Klappt es nicht dann vereinbare eine Ratenzahlung.
Gruss
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