Seite 1 von 1

Selbstbehalt bei Hartz4

Verfasst: 15.02.2007 21:24
von Martin65
Hallo zusammen,
ich lasse mich nach 4 Jahren von meiner Frau scheiden.

Da sie zu viel verdiente, bekam ich bis Dato keine Leistungen.

Wir trennen uns mit der Abmachung das ich auf Unterhalt verzichte und sie mir im Ausgleich dafür 3800 Euro zahlt.

Ich ziehe nun wieder von Erfurt nach Dortmund und würde das Geld gerne für die Einrichtung einer neuen Wohnung nutzen.

Auch für die wohl anstehende Kaution.

Da ich nun in Dortmund Hartz4 beantragen muß, mache ich mir Sorgen,
ob ich das Geld dafür verwenden darf,
oder man mir sagt ich müsse davon Leben.

dann stände ich nämlich vor einem dicken Problem.

Kann mir bitte jemand erklären wie sich das in etwa verhält.

Danke!

Verfasst: 15.02.2007 22:13
von Melinde
Hallo Martin65
Mit solch einem Unterhaltsverzicht wirst Du, wenn überhaubt, Leistungen nur auf Darlehensbasis erhalten.
Es gelten die gesetzlichen Unterhaltsregelungen auch während der Trennungszeit vor einer Scheidung. Wenn man schon weiss das man Hilfeleistungen beantragen muss wäre ein solcher Verzicht auf Unterhalt sittenwidrig.
Gruss

Verfasst: 15.02.2007 23:33
von Martin65
OhOh,
was nun, ich habe bereits unterschrieben und das Geld auch schon
für Einrichtungsgegenstände angelegt.

Was kann ich da denn machen, ich habe das nicht gewusst.
Meine Frau hat sich von ihrer Anwältin beraten lassen und wir wollten eine "gütige Einigung" erzielen.

Ist es denn wirklich möglich das man mich ohne Geld im Regen stehen lässt..
Was heisst denn dann Darlen, das sie mir bis ich Arbeit habe das Geld vorschießen und ich dann alles zurückzahlen muß? :?

Verfasst: 16.02.2007 00:33
von Melinde
Hallo Martin65
Eine solche Vereinbarung ist meines Wissens nach unwirksam weil sittenwidrig.
Das hätte die Anwältin aber wissen müssen denke ich und entsprechend beraten sollen.
Vermutlich wird es so kommen das Du bei Alg2-Antragstellung aufgefordert wirst Dich um den Unterhalt zu kümmern den Deine Frau leisten muss. Reicht das für Deinen Bedarf nicht aus wird es wohl ergänzende Leistungen geben.
Das Geld was Du schon bekommen hast könnte man als Dein Vermögen betrachten. Wenn es unter der Freibetragsgrenze liegt wird es auch nicht angerechnet. Ist aber bei der angestrebten gütlichen Einigung kein faires Spiel das einfach zu behalten.
Am besten setzt ihr euch nochmal zusammen zu einem Anwalt und lasst euch umfassend über das weitere Vorgehen beraten. Der Anwalt sollte sich möglichst im SGB II auskennen.
Bei denen hier ist mal davon auszugehen:
Adressenliste bei Tacheles
Gruss

Verfasst: 17.02.2007 11:20
von Martin65
Ok,
dann erst einmal vielen Dank Melinde. :)