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Vermögensfreibbetrag auch bei kurzfristigen Einkünften?

Verfasst: 15.02.2007 21:22
von nic_2903
Hallo,

erstmal ein fröhliches Alaaf aus dem Rheinland.... :D

Habe letzten Monat eine Vertretungsstelle für 3 Wochen angenommen, mein Verdienst wird schätzungsweise um die 500 Euro liegen (genau weiss ich es noch nicht, da die Mühlen bei der Kirche (Arbeitgeber) ziemlich langsam mahlen und ich noch keine Abrechnung bekommen habe... )
Eigentlich dachte ich ja, dass ich nach Abgabe der Lohnbescheinigung den Lohn abzüglich des Freibetrages wieder an die Arge zurückzahlen muss...
War zumindest die Auskunft meines SB´s.
Heute sprach ich mit einem Bekannten und der meinte, dass mir doch sowieso ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro/ Lebensjahr zustände, ich demnach auch meinen Lohn nicht zurückzahlen müsste.
Da ich ansonsten keinerlei Vermögen habe, wäre das natürlich noch weit unter dem, was ich haben dürfte....

Weiss vielleicht jemand etwas darüber? Oder fällt der "einmalige" Lohn nicht unter den Vermögensfreibetrag? (Was eher meine Annahme ist!)

Schon mal vielen Dank im Voraus....

Gruß
Nic_2903

Verfasst: 15.02.2007 22:18
von Melinde
Hallo nic_2903
Das mit dem Vermögen ist so:
Vermögen ist alles was vor Antrag auf Hilfeleistung vorhanden ist, alles was danach dazukommt ist Einkommen.
Dein Bekannter irrt da und Du liegst mit Deiner Annahme richtig.
Das Einkommen wird aber immer erst für den Monat angerechnet in dem es auf Deinem Konto eingeht (Zuflussprinzip)
Gruss

Verfasst: 16.02.2007 20:18
von nic_2903
Hallo Melinde,

danke für Deine Antwort, habe es auch schon befürchtet.
Wäre auch zu schön gewesen um wahr zu sein.... :cry:
Na ja, es bleibt immerhin ein kleiner Teil für mich und allein das Gefühl, mal wieder ein "normaler" Mensch zu sein, hat es schon lohnenswert gemacht....

Schönes Wochenende
Nic_2903