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Schulzeugnis der Tochter???

Verfasst: 15.02.2007 19:14
von mareise61
Hallo,kurze Frage:
Habe beim Antrag für ALG2 eine Schulbescheinigung meiner Tochter
(10.Kl. Gymn.) abgegeben.
Heute bekam sie von dem Jobcenter einen Brief;
"Bitte Kopie der Schulbescheinigung,und das letzte Halbjahreszeugnis (in Kopie) einreichen."
Ich finde,das geht doch etwas zu weit,oder irre ich mich da.Wozu brauchen die das Zeugnis.?
Vielleicht weiß jemand einen Rat wie ich mich verhalten soll.
Danke!!!

Verfasst: 15.02.2007 19:18
von sassy2908
brauchst du nicht einreichen...war selber auf dem Gymnasium und Schulbescheinigungen müsen denen reichen , es sei denn sie möchte abbrechen und eine lehre anfangen ;-)
Das geht echt zu weit haben die gar nix mit zu tun!!!
Lg sassy

Ich habe damals gefragt warum sie mein zeugni wollen haben sie mir nicht gesagt und dann hab ich gesagt dann reich ich es auch nicht ein basta und sie haben nix mehr gesagt!

lg sassy

Verfasst: 15.02.2007 23:12
von DjTermi
Der beste Rat ist was man den SB darauf anspricht wofür dieser denn gebraucht wird !

Verfasst: 23.02.2007 16:54
von Confused
Ich musste auch für beide Kinder die Schulzeugnisse vorlegen, habs dann aber auch gemacht, hab ja nichts zu verheimlichen, bzw war es so das meine Grosse ( 17, 11te Klasse ) sogar einen Termin für ein persönliches Gespräch zugeschickt bekam, zu dem sie auch hingegangen ist.

lg

Conf.

Verfasst: 26.02.2007 12:30
von pezet
Umgedreht gibt es das aber auch: Ich (56) als Vater einer 21 jährigen ALGII Empfängerin, soll der ARGE Daten über mich, sowie mein Facharbeiterzeugnis und einen ausführlichen Lebenslauf zusenden!! Das alles trotzdem ich ein festes Arbeitsverhältnis habe!
Da fragt man sich wirklich,ob da welche Langeweile haben.

Verfasst: 26.02.2007 12:45
von Melinde
Hallo pezet
Da soll offensichtlich geprüft werden ob das liebe Amt nicht vielleicht einen besser bezahlten Job für Dich findet damit für die Tochter keine Leistungen gezahlt werden müssen. Schwachsinn sowas, wovon träumen da einige nachts?
Lebenslauf geht keinen was an, wenn Du den Kram wirklich vorlegen musst (das weiss ich aber nicht) genügt eine sog. Erwerbsbiografie.
Gruss
und nicht ärgern, der Schnüffelstaat ist mal wieder am Datensammeln.

Verfasst: 27.02.2007 17:56
von pezet
Ich habe schon beim Amt nachgefragt, ob die nicht ausgelastet sind. Für die, die wirklich arbeiten wollen (wie meine Tochter) haben sie keine Arbeit, aber meine Frau und mich wollen sie mitbetreuen. Ich habe sie aufgefordert, mir das Gesetz zu nennen das denen erlaubt von mir einen ausführlichen Lebenslauf zu fordern.