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Mitwirkungspflicht

Verfasst: 14.02.2007 14:29
von Chrissi41
Ich hätte gern mal gewusst wie weit meine Mitwirkungsplicht geht? muß ich jede Maßnahme die mir meine Arbeitsberaterin anbietet mitmachen, egal wie unnsinnig sie ist? Hat jemand damit Erfahrung?

Gruß Chrissi41

Verfasst: 14.02.2007 15:07
von DjTermi
unsinnig ist ein sehr dehnbare Begriff , für dich mag es so erscheinen für andere nicht, da musst Du uns schon sagen was in deinen Augen unsinnig ist.
Es gibt eine menge Mitwirkungspflicht als ALG II bezieher, daher ist es immer besser man weiss den Sachverhalt um was es geht, daraus könnte man evtl sagen ob es zur Mitwirkungspflicht gehört.

Verfasst: 14.02.2007 18:25
von Chrissi41
Meiner Beraterin ist es egal welche Maßnahme es ist, hauptsache ich mache eine. Habe jetzt einen 1€ Job gemacht, den ich gerne verlängert hätte, durfte aber nicht. Jetzt sollte ich ein Trainingsmaßnahme mitmachen.was in unserer Gegend im kaufmännischen los ist und für was ich geeignet bin . Dies habe ich abgelehnt, jetzt soll ich eine im Mai mitmachen für Word, Exel usw. Das habe ich aber schon von Oktober 2005 bis Februar 2006 gemacht.

Verfasst: 16.02.2007 09:05
von ilovehartz4
was spricht dagegen, dass dich bissel in excel und word vortbildest, soweit du nicht schon damitgarbeitet hast??