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				Energiekostenabrechnung 2006 zwei Fragen ...
				Verfasst: 14.02.2007 13:44
				von maria1106
				Hallo!
Heute bekamen wir die Energiekostenabrechnung vom Jahr 2006.
Wir müssen was nachzahlen.
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  Kann ich jetzt bei der Arge einen Formlosen Antrag zur Übernahme stellen?
Und da sich nun die monatliche Vorauszahlung erhöht wird es wahrscheinlich eine Neuberechnung geben?! 
° 

  Wird das nun automatisch neu berechnet oder muss ich das auch beantragen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar .
LG
Silvia
 
			
					
				
				Verfasst: 14.02.2007 14:20
				von Melinde
				Hallo maria1106
Einfach zusammen mit dem formlosen Antrag gleich die Änderung bei der monatlichen Vorauszahlung mit angeben und Übernahme beantragen.
Möglichst umgehend alles einreichen damit die Zahlungen (zumindest annähernd) fristgerecht angewiesen werden können.
Das geht nämlich erst alles über Nürnberg, und das ist weeeeit entfernt.  
 
 
(ausser Du lebst im schönen Frankenland) 
 
 
Gruss
 
			
					
				
				Verfasst: 14.02.2007 18:27
				von maria1106
				Hallo Melinde!
Danke für die Antwort...so werde ich das machen wobei ich ja noch eine Hausnebenkostenabrechnung vom Vermieter erwarte !!! ich weis jetzt nicht, ob ich das vielleicht erst abwarten soll!
Denn erst kommt eine Energirkostenabrechnung direkt vom Werk mit der Summe die über den Vermieter abgerechnet werden soll! Und dann kommt nochmal eine Abrechnung vom Vermieter mit den gesamten Hausnebenkostenabrechnungen, was soll ich jetzt machen? Erst nochmal abwarten?
PS: Ich habe in Mittelfranken gewohnt 
 
 
      Jetzt lebe ich im hohen Norden .....
 
			
					
				
				Verfasst: 14.02.2007 22:25
				von Melinde
				Hallo maria1106
Nee, nicht auf die Nebenkostenabrechnung des Vermieters warten und dann alles zusammen einreichen.
Der Vermieter hat Zeit mit seiner Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Jahres, dauert einfach zu lange. (Wenn er dann noch unverschuldete Gründe für verspätete Abrechnung nachweisen kann sogar noch länger.)
Rechnungen müssen zeitnah abgegeben werden, innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist.
Gruss
PS: in Stadeln bei Fürth habe ich als Kind bei Verwandten viele schöne Sommer verbracht. Der Norden war vor 20 Jahren auch mal mein Ziel, doch da hat der Hintertaunus meinen Weg gekreuzt.  

 
			
					
				
				Verfasst: 15.02.2007 18:12
				von maria1106
				Hallo nochmal!
So ich habe jetzt den Antrag geschrieben und darauf hingewiesen, dass die Hausnebenkosten auch nochkommen ... mal sehen was passiert?!
Danke für die Hilfe!
Ja, Mittelfranken ist schön schön... Hamburg aber auch !
 
 
   
   
   
   
   
   
 
LG
Silvia
 
			
					
				Hier scheint es ganz anders zu sein
				Verfasst: 16.02.2007 23:08
				von moselkerl
				
  Hier geht es ganz anders mit den Stromkosten. In den Leistungen zum Lebensunterhalt sollen angeblich 20,74 EUR für die Stromkosten enthalten sein und mehr gibt es nicht. Da spielt die Höhe der monatlichen Vorauszahlung keine Rolle. Die von mir betreute Nachbarin muss monatlich 69,- EUR Strompauschale vorauszahlen. Vom letzten Jahr blieb eine Stromkostennachforderung noch von über 600,- EUR übrig. Ihr wurde ein Darlehn über diese Summe gegeben und nun werden von ihren Leistungen zum Lebensunterhalt (345,-) monatlich 60,- EUR abgezogen.
Hans
 
			
					
				
				Verfasst: 17.02.2007 00:40
				von Melinde
				Hallo maria1106
Achtung, ich hatte bei meinen vorherigen Antworten nur unvollständig nachgedacht.
Durch moselkerl´s Beitrag ist mir aufgefallen das ich die Energieabrechnung mit den Kosten für Heizung gleichgesetzt habe und garnicht an Strom dachte. Ist mir jetzt echt peinlich, entschuldige vielmals. 
Stromnachzahlungen sind wie gesagt aus dem Regelbedarf zu zahlen, nur bei Gas für Heizung wird übernommen. Wenn Du mit Strom heizt sieht das natürlich anders aus.
Dein Antrag auf Kostenübernahme ist aber trotzdem richtig. Es wird aus der Rechnung des Energielieferanten der Anteil für Strom einfach herausgerechnet bei der Nachforderung und der Betrag für Heizgas muss als Bestandteil der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Für Warmwasserbereitung wird ein Anteil von 18 % abgezogen wenn Warmwasser über die Heizung läuft.
Es gibt da zwar ein Urteil des Frankfurte Sozialgerichts, das ist aber nur für diesen Einzelfall gültig. Dort wurde festgestellt das die Stromkosten über dem im Regelbedarf dafür enthaltenen Anteil zu übernehmen sind.
Urteil aus der Tacheles Datenbank
Gruss