Hallo!
Bis vor kurzem war ich noch Selbständig. Jetzt Hartz IV. Meine Versicherungen für Haftpfl und Hausrat waren über den Betrieb mit abgedeckt.
Somit habe ich jetzt keinen Versicherungsschutz mehr. Ich möchte gerne wissen, ob die ARGE die Kosten für die Versicherungen sperat übernimmt, oder ob diese bereits im Regesatz von 345.- inbegriffen sind???
Gruss, Magistrat
Haftpflicht & Hausrat
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
HARTZ4 / Pflicht- Versicherungen
Hallöle,
ein Tipp hinsichtlich von Zuschüssen für Versicherungen.
Es gibt eine Pauschale jeden Monat von 30,-Euro, sobald der Leistungsempfänger eine zusätzliche Arbeit und Einkommen nachweist.
Also 1-Euro-Jobber oder Leute die auf der 400,-Euro-Basis arbeiten u.a.
Leistungempfänger ohne Einkommen, erhalten grundsätzlich keine Zuschüsse.
- kein Arbeitsmaterial
- keine Anrechnung der Fahrtkosten
- keine Versicherungspauschale
MfG
ein Tipp hinsichtlich von Zuschüssen für Versicherungen.
Es gibt eine Pauschale jeden Monat von 30,-Euro, sobald der Leistungsempfänger eine zusätzliche Arbeit und Einkommen nachweist.
Also 1-Euro-Jobber oder Leute die auf der 400,-Euro-Basis arbeiten u.a.
Leistungempfänger ohne Einkommen, erhalten grundsätzlich keine Zuschüsse.
- kein Arbeitsmaterial
- keine Anrechnung der Fahrtkosten
- keine Versicherungspauschale
MfG
MfG
Beiträge für angemessene private Versicherungen werden pauschal mit 30 € vom Einkommen jedes volljährigen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft abgegolten. Minderjährige Hilfebedürftige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigen leben, können dagegen ihre angemessenen Versicherungen in tatsächlicher Höhe absetzen. (§ 3 Nr. 1 Alg II-V; BA 11.24) Das könnten Tierkrankenversicherung, Jamba-Handy-Versicherungen oder auch eine Mofaversicherung sein. Minderjährige Kinder haben immer Kindergeld als Einkommen. Wenn Minderjährige sich durch eigenes Einkommen unterhalten können, leben sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern. Folglich können sie die Versicherungspauschale abziehen. (LSG Niedersachsen-Bremen 23.03.2006 - L8 AS 290/05) Pauschal abgegolten bedeutet: auch wenn Sie keine Versicherungen abgeschlossen haben, können Sie trotzdem 30 € behalten, um eventuell Versicherungen abzuschließen. Sie können das Geld natürlich auch für andere Zwecke ausgeben.
Es ist rechtswidrig, wenn die Versicherungspauschale nur vom Erwerbseinkommen abgezogen wird. Sie muss von jedem Einkommen abgezogen werden, also auch von Kindergeld, Unterhalt, Alg I usw.. Mehr als die Pauschale wird nicht anerkannt. Unter die Pauschale fallen auch Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung. Unfallversicherungen dagegen fallen nicht unter die 30 €-Pauschale und sind darüber hinaus vom Einkommen absetzbar. (BA 11.25) Für die Kfz-Haftpflicht (1.2) gilt das gleiche.
Auch Kindergeld ist um die Versicherungspauschale zu bereinigen. (SG Düsseldorf 21.08.2006 - S 23 AS 150/06) Wenn das nicht geschehen ist, sollten Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. (Nachzahlung 3.1)
Es ist rechtswidrig, wenn die Versicherungspauschale nur vom Erwerbseinkommen abgezogen wird. Sie muss von jedem Einkommen abgezogen werden, also auch von Kindergeld, Unterhalt, Alg I usw.. Mehr als die Pauschale wird nicht anerkannt. Unter die Pauschale fallen auch Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung. Unfallversicherungen dagegen fallen nicht unter die 30 €-Pauschale und sind darüber hinaus vom Einkommen absetzbar. (BA 11.25) Für die Kfz-Haftpflicht (1.2) gilt das gleiche.
Auch Kindergeld ist um die Versicherungspauschale zu bereinigen. (SG Düsseldorf 21.08.2006 - S 23 AS 150/06) Wenn das nicht geschehen ist, sollten Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. (Nachzahlung 3.1)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

[quote="DjTermi"]Minderjährige Hilfebedürftige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigen leben, können dagegen ihre angemessenen Versicherungen in tatsächlicher Höhe absetzen. (§ 3 Nr. 1 Alg II-V; BA 11.24) Das könnten Tierkrankenversicherung, Jamba-Handy-Versicherungen oder auch eine Mofaversicherung sein. Minderjährige Kinder haben immer Kindergeld als Einkommen. Wenn Minderjährige sich durch eigenes Einkommen unterhalten können, leben sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern. Folglich können sie die Versicherungspauschale abziehen. (LSG Niedersachsen-Bremen 23.03.2006 - L8 AS 290/05) Pauschal abgegolten bedeutet: auch wenn Sie keine Versicherungen abgeschlossen haben, können Sie trotzdem 30 € behalten, um eventuell Versicherungen abzuschließen. Sie können das Geld natürlich auch für andere Zwecke ausgeben.
[/quote]
Hab ich das jetz richtig verstanden.. meine beiden minderjährigen Kinder, könnten ihre Unfall - und private Rentenversicherung in der tatsächlichen höhe vom Einkommen ( Kindergeld + Unterhalt ) abziehen????
Wo im ALG 2 - Bescheid kann man denn sehen ob diese Pauschale abgezogen wurde?? bei mir stehen unter Einkommensbereinigung - 30,00 EUR.. kann es das sein?? Bei den Kindern steht dort übrigens 0,00 EUR.
Würde mich über ne Antwort freuen..
DANKE
PS.. ich krieg dat komische "quote" net weg
[/quote]
Hab ich das jetz richtig verstanden.. meine beiden minderjährigen Kinder, könnten ihre Unfall - und private Rentenversicherung in der tatsächlichen höhe vom Einkommen ( Kindergeld + Unterhalt ) abziehen????
Wo im ALG 2 - Bescheid kann man denn sehen ob diese Pauschale abgezogen wurde?? bei mir stehen unter Einkommensbereinigung - 30,00 EUR.. kann es das sein?? Bei den Kindern steht dort übrigens 0,00 EUR.
Würde mich über ne Antwort freuen..
DANKE
PS.. ich krieg dat komische "quote" net weg
