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Schon wieder Spesen....

Verfasst: 12.02.2007 20:05
von nonsens
ich habe letztes Jahr im September beim Amt angegeben, das mein Mann nun berufstätig ist. Er hat den Bruttolohn + Spesen (Kraftfahrer im internationalen FV)

Wir haben die Abrechnungen hingeschickt, wo auch die Spesen vermerkt wurden, ich habe immer hintergeschrieben was Nettolohn und was Spesen sind.

Wir hatten daher immer einen Zuschuss bekommen, da der Lohn zu niedrig war, und Spesen laut Auskunft und Berechnung des Amtes nicht angerechnet werden, weil Verpflegungsmehraufwand etc.

Nun bekomme ich einen Bescheid, in dem mir mitgeteilt wird, das mein Mann seit dem 1.Dezember 06 ein erhöhtes Einkommen hat, das wir zu spät angezeigt haben, was definitiv nicht stimmt, die Gehaltskopien wurden immer zum 10. jeden Monats verschickt ans Amt, der Lohnzettel vom Dezember im Januar, wegen der feiertage. Dieses wurde vorher auch beim Amt angegeben, und mir wurde bestätigt das das in Ordnung geht, da über den feiertagen niemand Post verschickt bzw. erhält. Sein Chef war auch nicht da, also ging es einfach nicht anders.

Nun heisst es plötzlich, wir haben absichtlich diese Zettel zu spät geschickt, und er hat ein erhöhtes Einkommen, obwohl auf dem Lohnzettel immer noch dieselben Angaben sind wie seit September.

Frage nun:
Werden Spesen angerechnet oder nicht? Ich habe nämlich die Vermutung, das die Spesen als Einkommen eingerechnet wurden im Dezember, weil die Bearbeiterin eine Neue ist.
Ist es rechtens, das diese nun als Einkommen gelten? Ist es ebenso rechtens mir zu unterstellen, ich hätte zu Unrecht Leistungen bezogen, weil ich das angeblich erhöhte Einkommen verheimlicht habe - obwohl sich nichts geändert hat?

Hilfe :oops: ich will da morgen anrufen und mich nicht aufregen, und nachher bin ich im Unrecht.....

Denn das Spesen nicht anrechenbar sind, wurde mir hier im Forum auch bestätigt :?

Danke schon mal

Verfasst: 12.02.2007 23:32
von Melinde
Hallo nonsens
Die Spesen dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden weil sie zweckgebunden sind und einen Mehraufwand im Zusammenhang mit der Arbeit abdecken.
D.h. auch mit dem Argument das die ausserhäusliche Verpflegung ja eine Ersparnis bei der häuslichen Verpflegung mit sich bringt und daher ein Teil des Regelbedarfs für Lebensmittel bei der Person gekürzt werden könnte indem angerechnet wird ist Blödsinn. Spesen werden für den entstehenden MEHRaufwand gezahlt und nicht für die komplette Verpflegung.
Das kann Deine Sachbearbeiterin sich auch vom Finanzamt erklären lassen, Anruf genügt.
§ 11 SGB2 (Zu berücksichtigendes Einkommen)
Sagt dazu auch:
…….(2) Vom Einkommen sind abzusetzen……
….5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben, ….

Es gibt zum Thema Spesen Urteile die aber noch nicht rechtskräftig sind und ggf. nur für den betreffenden Fall gelten werden. Als Argumentationshilfe vielleicht sinnvoll sich das mal anzuschauen:
Urteil 1
Urteil 2
Die Vorwürfe wegen absichtlich zu spät schicken hörst Du Dir ganz ruhig an und stellst dann mal richtig wie es abgelaufen ist und Dich kein Verschulden trifft.
Auch das sich das Einkommen plötzlich erhöht haben soll wird die Sachbearbeiterin ganz schnell beim genaueren anschauen und vergleichen der einzelnen Lohnzettel als Fehleinschätzung werten können.
Wünsche Dir viel Erfolg und starke Nerven,
immer schön ruhig bleiben, Dein Gegenüber ist auch nur ein Mensch.
Gruss

Verfasst: 13.02.2007 10:06
von nonsens
Am Telefon hat man heute keine Zeit für mich, allerdings soll ich die Stellungsnahme ausfüllen, und mein Anliegen dort präzise erläutern. Denn in der Kurzform meinte die SB eben am Telefon, sie würde es ebenso anrechnen.
Kurz, ich werd jetzt de Tastaur schwingen, und den Damen und Herren dort einen netten Brief schreiben.

Melinde, die Links werd ich mir ausdrucken und als Argument eben einbringen, weil Gesetz ist Gesetz, und das dürfen selbst die nicht missachten.

Danke schon mal dafür - sobald ich was wess, werd ich mich nochmals melden. Das kann ja nicht sein, erst so, dann so - nee nee, nicht mit mir :evil: