Seite 1 von 1
Lebenslauf meiner Frau ???
Verfasst: 10.02.2007 18:34
von JoeB
Hallo Leute,
ich bin leider wieder Hartz4 Empfänger geworden. Nun hat meine SB meine Frau zu einem Gespräch eingeladen und sie solle doch auch einen tabellarischen Lebenslauf mitbringen. Meine Frau ist weder arbeitslos, noch ALG2 Empfängerin. Sie ist aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Kann die SB den Lebenslauf wirklich verlangen, ist das (Datenschutz-) rechtlich in Ordnung ? Ich finde das zumindest sehr fragwürdig.
Gruß,
JoeB
Verfasst: 10.02.2007 19:47
von Gast
Früher nannte man dies "Sippenhaft".
Im Neusprech heißt es "Bedarfsgemeinschaft".
Meinen Lebenslauf würde ich meinem SB niemals in die Hand geben.
Wozu auch?
Das einzige was ich meinem Arbeitsvermittler geben würde, wäre eine Erwebstätigkeits-Biographie, soweit er dies für seine Arbeit, für mich eine geeignette Stelle zu finden, benötigt. Also mehr Angaben zu machen als vom Gesetzgeber verlangt, braucht man nicht. Als Antragssteller muß man dies ja auch in den Antrag reinschreiben, genau wie beim Arbeitsamt.
Verfasst: 10.02.2007 20:28
von JoeB
Hallo Ralf,
es geht nicht um meinen Lebenslauf, sondern um den meiner Frau. Das meine SB meinen Lebenslauf benötigt ist ja logisch, aber wozu soll der Lebenslauf meiner Frau gut sein ??? Wofür braucht sie ihn ? Schliesslich soll meine SB ja mich wieder in Lohn und Brot bringen und nicht meine Frau !!! Trotzdem danke für Deine Antwort.
Verfasst: 10.02.2007 20:33
von blade80
ihr 2 seid eine BG, d.h. wenn ihr Leistungen erhaltet ist die gesamte BG als bedürftig anzusehen und die ARGE will schauen dass ihr beide wieder das gegenteil werdet.
Verfasst: 10.02.2007 21:06
von JoeB
Ja Blade..., dafür bete ich auch jeden Abend !
Was mir nicht in den Kopf will ist : 1. Wofür braucht meine SB den
Lebenslauf meiner Frau ? 2. Ist das rechtlich überhaupt zulässig ?
Verfasst: 11.02.2007 02:02
von Gast
Mein obiger Post bezieht sich auf alle Mitglieder der BG.
Ein Lebenslauf, so wie er für Arbeitgeber erstellt wird, ist m.E. für die Arbeitsvermittlung unerheblich. Hier reicht eine Erwerbsbiographie.
Die BA verlangt auch nur eine solche für die letzen 7 Jahre, dass die Argen eine andere Rechtsgrundlage haben würden, wäre mir neu.
Beide Seiten, SB als auch eHB, müssen m.E. in der Klarheit der Sprache noch etwas lernen.
Erwerbsbiographie, soweit vom Gesetzgeber gefordert ist m.E. o.k., Lebenslauf jedoch nicht.
Das sind m.E. zwei Paar Schuhe, die nur bedingt etwas miteinander zu tun haben.
Verfasst: 11.02.2007 12:50
von DjTermi
Verfasst: 12.02.2007 01:47
von eska23
Das ist ja alles gut und schön aber die Frau HAT ARBEIT, die muss nicht mehr vermittelt werden!
Es geht also (so sehe ich das) in erster Linie mal darum hier ein bisschen zu gängeln und jemanden der Arbeit hat zu schubsen damit er sich was besser bezahltes sucht, richtig? Und woher ...?
Von mir würden die keinen Lebenslauf des (arbeitenden) Partners sehen. Glaube auch nicht, dass er dazu verpflichtet werden kann.
eska