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Kann sie umziehen?

Verfasst: 10.02.2007 12:47
von Lucy
Folgendes: meine Bekannte, U25, hat eine eigene, 64qm große Wohnung für sich und ihre Tochter, die beim Umzug letztes Jahr genehmigt wurde vom Amt. Jetzt ist sie Mitte der Schwangerschaft und braucht eine größere Wohnung. Die Räume bei ihr sind leider so geschnitten, das ein weiteres Bett weder im Schlafzimmer noch im kinderzimmer untergebracht werden kann. Ihre kleine Tochter selber schläft auch noch im Babybett, für ein Hochbett wäre sie daher noch viel zu jung. Sonst hätte man ja zumindest Schränke unters Bett stellen können. Kann sie aufgrund dieser Probleme wohl beim Amt nachfragen, ob sie umziehen kann?

Verfasst: 10.02.2007 13:28
von DjTermi
Hier kannst Du nach lesen wie gross die Wohnung sein darf.

KDU Unna

Verfasst: 10.02.2007 15:06
von Lucy
das ihr nach der Geburt 75qm zustehen, weis sie ja, die Frage ist nur, ob die momentane Wohnsituation einen Umzug rechtfertigen würde?

PS: diese Richtlinien hab ich auch, sind nur leider veraltet, die aktuellste ist Stand 12/06, nur leider ist sie so nirgens zu bekommen...
bräuchte die, um was über meinen Umzug rauszubekommen, da ich das Gefühl habe, das mein SB mich da im Moment überm Tisch zu ziehen versucht!

Verfasst: 10.02.2007 19:54
von Gast
Lucy hat geschrieben:die aktuellste ist Stand 12/06, nur leider ist sie so nirgens zu bekommen...
Die Forderst Du schriftlich beim Amtsleiter an.
Das müssen die rausrücken.
Wenn die sich warum auch immer querstellen, würde ich mal nachfragen, ob sie denn etwas zu verbergen hätten und meinen Abgeordneten mal darauf ansetzen.