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hausbewertung

Verfasst: 08.02.2007 15:28
von dogger
folgendes. ich kriege von meiner mutter ein haus überschrieben auf dem aber noch grundschulden darauf sind die grundschuld beträgt 80 000 euro. das haus ist auf 110 000 euro bewertet worden. muß ich das haus verkaufen wenn ich dann selber dort wohne um mich davon über wasser zu halten oder habe ich noch anspruch auf h4? weil die schulden übernehme ich ja mit! wie kann man das berechnen?

Verfasst: 08.02.2007 23:06
von DjTermi
Das Haus wird als Vermögen angerechnet ! Oder ist das Falsch @Blade ?

Verfasst: 09.02.2007 00:26
von Gast
Selbst bewohntes Wohneingentum ist geschützt. Einfach mal im Gesetz nachlesen.

Wenn Du es aber nur erbst, aber nicht selbst bewohnst, ist es Vermögen, und dann steht die Verwertbarkeit im Raum. Die aber kann kein SB beurteilen, sondern nur ein richterlich bestelltes Gutachten im Rahman eines Hauptverfahrens.

So würde ich es sehen.

Verfasst: 09.02.2007 07:27
von DjTermi
Was intressantes hier gefunden !!

http://www.123recht.net/article.asp?a=18753

Verfasst: 09.02.2007 10:31
von Gast
Danke DjTermi,

da wird die Problematik recht ausführlich beschrieben.

Und wie viele Unwägbarkeiten da noch bestehen, gruselig, was der Gesetzgenber da gemacht hat.

Ich sage ja, ich möchte kein SB sein...

Verfasst: 09.02.2007 15:35
von blade80
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Danke DjTermi,

da wird die Problematik recht ausführlich beschrieben.

Und wie viele Unwägbarkeiten da noch bestehen, gruselig, was der Gesetzgenber da gemacht hat.

Ich sage ja, ich möchte kein SB sein...
Ich hasse Fälle wo Immobilien / Vermögen vorhanden ist *g*

Da sind selbst wie als SB´s nicht ausreichend geschult, ich hab das meistens über die Rechtsabteilung laufen lasse bzw. mir von denen den rechtl. Hintergrund definieren lassen und dann entschieden, die haben da mehr Ahnung ;)