Eheähnliche Lebensgemeinschaft/kein jahr zusammen
Verfasst: 07.02.2007 14:13
Hallo...
in der neuen Auschreibung vom 1.8.2006 lese ich....das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst ab dem 1. Jahr des zusammenlebens mit dem Partner/ Partnerin angerechnet wird..also so hab ich es verstanden...wir würden dann jetzt im April aber erst das erste Jahr zusammen leben.
Nun wurde erst kürzlich alles neu berechnet,ebend auch das Einkommen meiner Partnerin mit angrechnet...
Meine Frage : ist diese Berechnung mit meiner Partnerin zulässig? denn das Jahr ist ja nun noch nicht rum....
wer kann mir da helfen.??? oder hab ich da was falsch verstanden..!?
Sanne
in der neuen Auschreibung vom 1.8.2006 lese ich....das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst ab dem 1. Jahr des zusammenlebens mit dem Partner/ Partnerin angerechnet wird..also so hab ich es verstanden...wir würden dann jetzt im April aber erst das erste Jahr zusammen leben.
Nun wurde erst kürzlich alles neu berechnet,ebend auch das Einkommen meiner Partnerin mit angrechnet...
Meine Frage : ist diese Berechnung mit meiner Partnerin zulässig? denn das Jahr ist ja nun noch nicht rum....

wer kann mir da helfen.??? oder hab ich da was falsch verstanden..!?
Sanne