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Eheähnliche Lebensgemeinschaft/kein jahr zusammen

Verfasst: 07.02.2007 14:13
von sannebabe
Hallo...
in der neuen Auschreibung vom 1.8.2006 lese ich....das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst ab dem 1. Jahr des zusammenlebens mit dem Partner/ Partnerin angerechnet wird..also so hab ich es verstanden...wir würden dann jetzt im April aber erst das erste Jahr zusammen leben.
Nun wurde erst kürzlich alles neu berechnet,ebend auch das Einkommen meiner Partnerin mit angrechnet...

Meine Frage : ist diese Berechnung mit meiner Partnerin zulässig? denn das Jahr ist ja nun noch nicht rum.... :roll:
wer kann mir da helfen.??? oder hab ich da was falsch verstanden..!?
Sanne

Verfasst: 07.02.2007 17:05
von Gast
Die Dauer des zusammenlebens ist nur ein Indiz von vielen, allein muß es kein Ausschlussgrund sein.

Verfasst: 07.02.2007 18:20
von sannebabe
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Die Dauer des zusammenlebens ist nur ein Indiz von vielen, allein muß es kein Ausschlussgrund sein.

Hallo Ralf...danke für deine Antwort...hmm,aber das hilft mir jetzt nicht weiter...könntest du mir es bitte näher erläutern...?
Danke...sanne

Verfasst: 08.02.2007 00:10
von Gast
Gib doch einfach mal den Begriff eheähnlich in der Urteilssuche des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes oder der Sozialgerichtsbarkeit ein.

Deine Einzelfrage kann und darf hier niemand beantworten, die Grundsätzlichen Dinge findest Du auch hier, wenn Du die Forensuche benutzt.

Den Einzelfall kann ausschleißlich ein Jurist beurteilen.

Verfasst: 08.02.2007 08:12
von sannebabe
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Gib doch einfach mal den Begriff eheähnlich in der Urteilssuche des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes oder der Sozialgerichtsbarkeit ein.

Deine Einzelfrage kann und darf hier niemand beantworten, die Grundsätzlichen Dinge findest Du auch hier, wenn Du die Forensuche benutzt.

Den Einzelfall kann ausschleißlich ein Jurist beurteilen.

vielen lieben dank....sanne