Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hallo...
in der neuen Auschreibung vom 1.8.2006 lese ich....das eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft erst ab dem 1. Jahr des zusammenlebens mit dem Partner/ Partnerin angerechnet wird..also so hab ich es verstanden...wir würden dann jetzt im April aber erst das erste Jahr zusammen leben.
Nun wurde erst kürzlich alles neu berechnet,ebend auch das Einkommen meiner Partnerin mit angrechnet...
Meine Frage : ist diese Berechnung mit meiner Partnerin zulässig? denn das Jahr ist ja nun noch nicht rum....
wer kann mir da helfen.??? oder hab ich da was falsch verstanden..!?
Sanne
Gib doch einfach mal den Begriff eheähnlich in der Urteilssuche des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes oder der Sozialgerichtsbarkeit ein.
Deine Einzelfrage kann und darf hier niemand beantworten, die Grundsätzlichen Dinge findest Du auch hier, wenn Du die Forensuche benutzt.
Den Einzelfall kann ausschleißlich ein Jurist beurteilen.
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Gib doch einfach mal den Begriff eheähnlich in der Urteilssuche des Bundesverfassungsgerichtes oder des Bundesverwaltungsgerichtes oder der Sozialgerichtsbarkeit ein.
Deine Einzelfrage kann und darf hier niemand beantworten, die Grundsätzlichen Dinge findest Du auch hier, wenn Du die Forensuche benutzt.
Den Einzelfall kann ausschleißlich ein Jurist beurteilen.