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Halbtags arbeiten..
Verfasst: 07.02.2007 12:52
von mum1
Hallo erstmal
Ich habe 3 Kinder, eines davon ist in der ersten Klasse. 2 Sind halbtags im Kindergarten. Ich bin Hartz 4 empfänger und wurde kürzlich darauf hingewisen ich solle doch Halbtags arbeiten. Muss die Kinder bis um 12 uhr abgeholt haben.
Hier meine Frage:
Ab wann muss ich mit drei Kindern Arbeiten gehen? Der Jüngste ist 4.
Wäre für Information sehr dankbar.
gruß
Re: Halbtags arbeiten..
Verfasst: 07.02.2007 13:05
von sannebabe
Hallo...
ja,deine kinder sind ja nun nicht mehr zuhaus....dann müßtest du dir nen job fürn paar std. suchen....ist aber sehr schwierig son job für vormittags zu bekommen...wenn der arbeitgeber sieht,das du kinder hast..ist es noch schwieriger...! war meine erfahrung...bewerbe dich,und leg die bewerbungen/antwort schreiben(wenn du antwort bekommst) vor...dann sehen die von der arge du bemühst dich,und wirst auch weiterhin unterstützt .
lieben gruss sanne
Verfasst: 07.02.2007 17:04
von buxi
Das hat mit der Anzahl der Kinder gar nichts zu tun. Ab dem Zeitpunkt wo Du Hartz 4 bekommst hast Du angegeben, daß Du mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten gehen kannst. Wenn das nicht geht würde Dir ALG II gestrichen werden und das Sozialamt wäre zuständig. Aber Du kannst der Arge keine plausible Erklärung abgeben, daß Du diese 3 Stunden Pro Tag nicht arbeiten kannst. Deine Kinder sind ja betreut. Nur: Ob Du einen Arbeitgeber findest, der Dir die Arbeitszeit in der Betreuungszeit der Kinder anbietet ist eine andere Frage. Wie sannebabe schon schreibt, das Jobcenter will Deine Bemühungen sehen. Das geht nur wenn Du mit den Absagen belegen kannst, daß Du Dich bewirbst.
Verfasst: 07.02.2007 21:29
von mum1
Vielen dank erstmal, für eure Hilfreichen Infromationen.
Ich werde das berücksichtigen.
Ich habe allerdings auch gehört das ich erst wieder Arbeiten muss wenn alle meine Kinder in der Schule sind?!
Was ist da dran?
gruß
Verfasst: 07.02.2007 23:49
von Gast
Nichts.
Da sollen doch bitte mal die SB hier in ihre anweisungen reingucken, die sollen das wissen.
Für Vollzeit gibt es eine Altersgrenze, so um und bei 8 Jahre.
Klar ist, das die Unterbringung der Kinder immer gesichert sein muß.
Verfasst: 08.02.2007 09:57
von buxi
Hallo nochmal, bei Vollzeit für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 15 Jahren fürs jüngste Kind. Da bin ich mir fast sicher. Irgendjemand hat hier im Forum sogar mal einen Link hinterlassen wo man das nachlesen konnte. Aber Teilzeit ist auf jeden Fall ab Verfügung des Kindergartenplatzes oder ähnliches zumutbar.