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Hallo brauch dringend einen rat!!
Verfasst: 04.11.2005 12:07
von tanja
Hallo Ich bin 19 jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern und meiner Schwester(22) in einer 3 Zimmerwohnung das heisst ich teile mir ein zimmer mit meiner Schwester. Würde gerne ausziehen! ich bin schon seid 1 jahr zu hause gehe nicht zur schule oder arbeite nicht und beziehe kein geld. Bin auch nicht gemeldet bei der Arbeitsagentur.Lebe nur mit dem geld meiner eltern und würde gerne wissen ob ich Geld bekommen würde um auszuziehen und zum leben.
Danke im vorraus
Liebe Grüße Tanja
Hallo brauch dringend einen rat!!
Verfasst: 04.11.2005 14:36
von -us-
Das ist jetzt zwar keine direkte Antwort auf dein Problem aber lies es trotzdem mal:
Meldung der Aachener Nachrichten vom 4.11.2005:
Berlin. Zur Eindämmung der aus dem Ruder laufenden Kosten beim Arbeitslosengeld II haben sich Union und SPD nach Agenturinformationen auf Korrekturen bei der Hartz IV Reform verständigt.
Damit sollen 1,8 Mrd. Euro pro Jahr eingespart werden.
Unter anderem sollen arbeitslose Jugendliche keinen generellen Anspruch auf eine vom Staat bezahlte Wohnung haben.
.....
Verfasst: 04.11.2005 20:14
von Hansi
hallo
wenn du dir ne eigene wohnung nehmen möchtest, würde ich dir empfehlen es noch in diesem jahr zu machen. die neuen regelungen diesbezüglich, weden erst nächstes jahr greifen.
gestern abend war in sat 1 akte, ein beispiel von zwei jugendlichen. die haben sich auch ein zimmer teilen müssen. sind dann im haus wo die mutter wohnt eine etwage höher in eine eigene wohnung gezogen, was auch vom amt genehmigt wurde.
ab nächsten jahr wird es anders. da wird genau geprüft ob die eltern der jugentliche für die kinder aufkommen können oder nicht.
ach noch ein tipp. besorge dir zwei angemessene wohnungsvorschläge. die wollen die vom amt haben. die entscheiden dann, für welche wohnung sie die kosten übernehmen. ach und nicht abwimmeln lassen. die neue regelungen sind noch keine gesetze. das haben die nur vor. es muß also noch beschlossen werden. immer hart beim amt bleiben, ansonsten mit sozialgericht drohen.
weiter wenn amt dir die wohnung genhmigt, gleich leistung beantrage für die erst ausstattung. das heißt für möbel. die beiden jugendlichen die ich oben genannt hatte, haben 1000 euro bekommen für die erstausstattung.
Verfasst: 06.11.2005 20:49
von alex2005
Sei mir nicht bös aber schau erst mal das du die Schule machst und ne Ausbildung und dann, wenn Du nichts findest, dann komm nochmal hieher.
in deinem Alter sollte man erst mal schaun wie man auf die Beine kommt und nicht, wie man den Staat ohne Arbeit abzocken kann, nur weil man zu Faul ist.
Anspruch?
Verfasst: 07.11.2005 09:03
von Viwi
Ich bin mittlerweile 22 und bin froh, dass ich Hartz IV bekomme. Bin in meiner zweiten Ausbildung, wohne mit meinem Freund zusammen und wir bekommen Nachwuchs. Fakt ist, wenn Du ausziehst, um eine Ausbildung zu machen, sind Deine Eltern pflichtig für Dich. Das heisst, sie sind verpflichtet alle Kosten während Deiner ersten Ausbildung zu übernehmen. Wenn dann das Geld nicht reicht, müssten sie Antrag stellen. Du kannst natürlich irgendeine Ausbildung anfangen und sie abbrechen. Dann hast Du Anspruch, weil es ja nicht mehr Deine erste Ausbildung ist...
War bei mir auch so...
Viwi