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Wohnung wechseln

Verfasst: 06.02.2007 20:09
von nico80
Hallo. Meine Mutter wohnt im 5. Stock und möchte, da es im alter schwierig ist so hoch zu laufen, tiefer ziehen. Jetzt will das Amt das aber verbieten weil die Wohnung ca 50 euro teurer wäre aber trotzdem noch im Limit liegt. Dürfen die das? Gibt es dazu vielleicht Gesetze oder Regelungen?
schon mal danke.

Verfasst: 10.02.2007 14:01
von DjTermi
Wiederspricht sich das nicht ?

Jetzt will das Amt das aber verbieten weil die Wohnung ca 50 euro teurer wäre aber trotzdem noch im Limit liegt

Verfasst: 10.02.2007 14:25
von ballsport
@ Termi

Ich denke mal das damit gemeint ist, das der Höchstsatz noch nicht erreicht ist aber dennoch eben die neue Miete um 50€ steigen würde.

Und es heisst doch immer: "Bitte die Miete verringern und nicht erhöhen!"

Nu wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es hier um gesundheitliche Probleme und da sollte es doch wohl auch durch die Arge drin sein die Wohnung zu wechseln oder?
Würde nochmal mit dem SB reden und notfalls auch etwas schriftliches des behandelnden Arztes vorlegen!!!

Verfasst: 10.02.2007 15:05
von DjTermi
Ach klar, lala....
Also wenn ein Atest des Arzt vorliegt das aufgrund der Gesundheit keine treppen mehr gelaufen werden kann, sehe ich da kein Grund das man dort die Miete nicht zahlt.

Verfasst: 11.02.2007 13:37
von buxi
Das habe ich aber anders erlebt, als 2 Atteste von den behandelnden Ärzten vorlagen wurde denen nicht geglaubt und wir wurden dann zum Gesundheitsamt geschickt wegen Amtsärztlichem Gutachten. Der hat, was vorauszusehen war zu Gunsten der Arge entschieden. Klage folgt natürlich! Was ich damit sagen möchte, glaub ja nicht, daß es Deiner Mutter so leicht gemacht wird!

Verfasst: 11.02.2007 14:39
von DjTermi
Es muss ja nicht jeder SB so sein... Ich würde da nicht viel Theater raus machen, würde das meine TL vor legen und Sie ist da genau wie ich drin, sehr Kulanz und schnelle Endscheidungen sind unsere Ziele.