Hallo. Meine Mutter wohnt im 5. Stock und möchte, da es im alter schwierig ist so hoch zu laufen, tiefer ziehen. Jetzt will das Amt das aber verbieten weil die Wohnung ca 50 euro teurer wäre aber trotzdem noch im Limit liegt. Dürfen die das? Gibt es dazu vielleicht Gesetze oder Regelungen?
schon mal danke.
Wohnung wechseln
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wiederspricht sich das nicht ?
Jetzt will das Amt das aber verbieten weil die Wohnung ca 50 euro teurer wäre aber trotzdem noch im Limit liegt
Jetzt will das Amt das aber verbieten weil die Wohnung ca 50 euro teurer wäre aber trotzdem noch im Limit liegt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@ Termi
Ich denke mal das damit gemeint ist, das der Höchstsatz noch nicht erreicht ist aber dennoch eben die neue Miete um 50€ steigen würde.
Und es heisst doch immer: "Bitte die Miete verringern und nicht erhöhen!"
Nu wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es hier um gesundheitliche Probleme und da sollte es doch wohl auch durch die Arge drin sein die Wohnung zu wechseln oder?
Würde nochmal mit dem SB reden und notfalls auch etwas schriftliches des behandelnden Arztes vorlegen!!!
Ich denke mal das damit gemeint ist, das der Höchstsatz noch nicht erreicht ist aber dennoch eben die neue Miete um 50€ steigen würde.
Und es heisst doch immer: "Bitte die Miete verringern und nicht erhöhen!"
Nu wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es hier um gesundheitliche Probleme und da sollte es doch wohl auch durch die Arge drin sein die Wohnung zu wechseln oder?
Würde nochmal mit dem SB reden und notfalls auch etwas schriftliches des behandelnden Arztes vorlegen!!!
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Ach klar, lala....
Also wenn ein Atest des Arzt vorliegt das aufgrund der Gesundheit keine treppen mehr gelaufen werden kann, sehe ich da kein Grund das man dort die Miete nicht zahlt.
Also wenn ein Atest des Arzt vorliegt das aufgrund der Gesundheit keine treppen mehr gelaufen werden kann, sehe ich da kein Grund das man dort die Miete nicht zahlt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das habe ich aber anders erlebt, als 2 Atteste von den behandelnden Ärzten vorlagen wurde denen nicht geglaubt und wir wurden dann zum Gesundheitsamt geschickt wegen Amtsärztlichem Gutachten. Der hat, was vorauszusehen war zu Gunsten der Arge entschieden. Klage folgt natürlich! Was ich damit sagen möchte, glaub ja nicht, daß es Deiner Mutter so leicht gemacht wird!
Es muss ja nicht jeder SB so sein... Ich würde da nicht viel Theater raus machen, würde das meine TL vor legen und Sie ist da genau wie ich drin, sehr Kulanz und schnelle Endscheidungen sind unsere Ziele.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.