Brauche Hilfe ,möchte nach Köln in eine WG

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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elke,m
Beiträge: 3
Registriert: 06.02.2007 11:58

Brauche Hilfe ,möchte nach Köln in eine WG

Beitrag von elke,m »

Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich wohne in Berlin , lebe in Scheidung und möchte nu zu einem Bekannten nach Köln ziehen,da er aus seiner Wohnung eine WG machen möchte weil er sie sich allein finanzell nich mehr leisten kann ,außerdem wäre das auch von der Miete her für uns beide billiger.
Zur Zeit zahlt das Arbeitsamt für mich und meine 17 jährige Tochter 508 Euro miete.
Wenn wir nach Köln ziehen dürften wäre der Mietanteil nur noch 300 Euro und ich möchte auch nicht länger in Berlin leben da mein getrenntlebener Ehemann mich ständig belagert.
Vom Arbeitsamt wurde mir gesagt das dies kein grund ist und die vermuten das wir keine WG machen wollen sondern das wir eine Beziehung führen . Dies ist aber nicht der Fall.
Was kann ich tun damit man mir den Umzug nach Köln erlaubt.Umzugskosten würden nicht entstehen da mir ein Bekannter den Umzug privat machen würde.

LG Elke
Gast

Beitrag von Gast »

Ein Blick ins Gesetz genügt:
SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.
Umkehrschluß: Eure neu Miete ist billiger, also einfach umziehen und fertig.
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