Hallo, mich würde mal interessieren, wieviel ALG2 meinem Neugeborenen zusteht. Man hat mir was erzählt von 50 Euro, weil das Kindergeld angerechnet wird. Ich halte das für ziemlich wenig. Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte.
LG Goschi
Leistung für das Baby
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo!
Deinem Baby steht genausoviel zu wie einem zweijährigen oder vierjährigen. 207€.
Da Du aber Kindergeld für dein Baby bekommst (auch wenn es noch vielleicht bearbeitet wird) wird dieses als Einkommen angerechnet und die Differenz zu den 207€ durch die Arge gezahlt.
207€ - 154€ = 53€ Lebensunterhalt.
Du bekommst aber ja weiterhin für Dich und jetzt ja auch für Dein Baby die Miete gezahlt. Und auch die Heizkosten. Also kannst Du das dann nicht nur auf die 53€ auslegen sondern musst den gesamten Teil rechnen.
Wenn Du alleinerziehend bist bekommst du statt 311€ dann 345€. Und Du kannst Unterhaltsvorschuss (wen der Vater nicht zahlen kann oder will) beantragen.
Das Elterngeld (früher Erziehungsgeld) gibt es ja auch noch und das wird nicht angerechnet. Hast Du noch weitere Kinder??? Wenn ja dann vergiss bitte nicht, diese im Elterngeldantrag anzugeben, denn wenn noch ein Kind unter 3 Jahren (bei mehreren Geschwisterkindern) bzw. unter 6 Jahren (wenn Du nur noch ein weiteres Kind hast) bekommt man einen so genannten Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro!!!
[Das wird in den Foren und auch auf der Elterngeldseite nicht wirklich erwähnt aber in den Beiblättern und Infozetteln des Antrages steht es mit drin. Man muss die Teile nur aufmerksam lesen ]
Deinem Baby steht genausoviel zu wie einem zweijährigen oder vierjährigen. 207€.
Da Du aber Kindergeld für dein Baby bekommst (auch wenn es noch vielleicht bearbeitet wird) wird dieses als Einkommen angerechnet und die Differenz zu den 207€ durch die Arge gezahlt.
207€ - 154€ = 53€ Lebensunterhalt.
Du bekommst aber ja weiterhin für Dich und jetzt ja auch für Dein Baby die Miete gezahlt. Und auch die Heizkosten. Also kannst Du das dann nicht nur auf die 53€ auslegen sondern musst den gesamten Teil rechnen.
Wenn Du alleinerziehend bist bekommst du statt 311€ dann 345€. Und Du kannst Unterhaltsvorschuss (wen der Vater nicht zahlen kann oder will) beantragen.
Das Elterngeld (früher Erziehungsgeld) gibt es ja auch noch und das wird nicht angerechnet. Hast Du noch weitere Kinder??? Wenn ja dann vergiss bitte nicht, diese im Elterngeldantrag anzugeben, denn wenn noch ein Kind unter 3 Jahren (bei mehreren Geschwisterkindern) bzw. unter 6 Jahren (wenn Du nur noch ein weiteres Kind hast) bekommt man einen so genannten Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro!!!
[Das wird in den Foren und auch auf der Elterngeldseite nicht wirklich erwähnt aber in den Beiblättern und Infozetteln des Antrages steht es mit drin. Man muss die Teile nur aufmerksam lesen ]
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Hallo und danke für die Antworten,
Mein Freund bekommt Bafög, das wird somit nicht angerechnet, weil zu gering. man sagte uns, dass die Mietkosten sowie Heizkosten ab Geburt des Babys anteilig mitberücksichtigt werden. Bis jetzt übernahm das Amt jeweils die Hälfte. Vielleicht kann mir ja dazu jemand was sagen. Eigentlich müsste ein Drittel der Kosten vom Amt übernommen werden, ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit den 50 Euro abgedeckt ist. Danke für die Hilfe
Mein Freund bekommt Bafög, das wird somit nicht angerechnet, weil zu gering. man sagte uns, dass die Mietkosten sowie Heizkosten ab Geburt des Babys anteilig mitberücksichtigt werden. Bis jetzt übernahm das Amt jeweils die Hälfte. Vielleicht kann mir ja dazu jemand was sagen. Eigentlich müsste ein Drittel der Kosten vom Amt übernommen werden, ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit den 50 Euro abgedeckt ist. Danke für die Hilfe