Leistung für das Baby

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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goschi
Beiträge: 7
Registriert: 16.11.2006 18:52

Leistung für das Baby

Beitrag von goschi »

Hallo, mich würde mal interessieren, wieviel ALG2 meinem Neugeborenen zusteht. Man hat mir was erzählt von 50 Euro, weil das Kindergeld angerechnet wird. Ich halte das für ziemlich wenig. Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte.

LG Goschi
ballsport
Beiträge: 250
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Beitrag von ballsport »

Hallo!

Deinem Baby steht genausoviel zu wie einem zweijährigen oder vierjährigen. 207€.

Da Du aber Kindergeld für dein Baby bekommst (auch wenn es noch vielleicht bearbeitet wird) wird dieses als Einkommen angerechnet und die Differenz zu den 207€ durch die Arge gezahlt.

207€ - 154€ = 53€ Lebensunterhalt.

Du bekommst aber ja weiterhin für Dich und jetzt ja auch für Dein Baby die Miete gezahlt. Und auch die Heizkosten. Also kannst Du das dann nicht nur auf die 53€ auslegen sondern musst den gesamten Teil rechnen.

Wenn Du alleinerziehend bist bekommst du statt 311€ dann 345€. Und Du kannst Unterhaltsvorschuss (wen der Vater nicht zahlen kann oder will) beantragen.
Das Elterngeld (früher Erziehungsgeld) gibt es ja auch noch und das wird nicht angerechnet. Hast Du noch weitere Kinder??? Wenn ja dann vergiss bitte nicht, diese im Elterngeldantrag anzugeben, denn wenn noch ein Kind unter 3 Jahren (bei mehreren Geschwisterkindern) bzw. unter 6 Jahren (wenn Du nur noch ein weiteres Kind hast) bekommt man einen so genannten Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro!!!

[Das wird in den Foren und auch auf der Elterngeldseite nicht wirklich erwähnt aber in den Beiblättern und Infozetteln des Antrages steht es mit drin. Man muss die Teile nur aufmerksam lesen ;-) ]
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Wollte nur noch was anmerken, Kindsunterhalt vom Vater wird auch als Einkommen des Kindes angerechnet. Somit ergibt sich zum Beispiel bei mir ein Einkommensüberschuß meines Kindes, der mir dann auf meine Grundsicherung angerechnet wird.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
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Beitrag von ballsport »

ups... danke buxi...

das hatte ich ganz vergessen dazu zu schreiben
Carmen

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goschi
Beiträge: 7
Registriert: 16.11.2006 18:52

Beitrag von goschi »

Hallo und danke für die Antworten,

Mein Freund bekommt Bafög, das wird somit nicht angerechnet, weil zu gering. man sagte uns, dass die Mietkosten sowie Heizkosten ab Geburt des Babys anteilig mitberücksichtigt werden. Bis jetzt übernahm das Amt jeweils die Hälfte. Vielleicht kann mir ja dazu jemand was sagen. Eigentlich müsste ein Drittel der Kosten vom Amt übernommen werden, ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit den 50 Euro abgedeckt ist. Danke für die Hilfe
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