Anrechnung Lebensversicherung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
jochen
Beiträge: 6
Registriert: 30.01.2007 10:40

Anrechnung Lebensversicherung

Beitrag von jochen »

Hallo

ich habe eine Lebensversicherung die die Grenze übersteigt was man als Vermögen haben darf.
In dem Vers.- Vertrag steht aber das man das Geld erst im Rentenalter ausgezahlt bekommt.

Wird diese trotzdem angerechnet obwohl man an das Geld erst mit Eintritt ins Rentenalter kommt?

Danke
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Beitrag von JoeB »

Ja Jochen !
Und meiner Meinung nach auch völlig zu recht ! Hartz 4 ist den Menschen vorbehalten, die ihren Lebensunterhalt wirklich nicht aus eigenen Kräften finanzieren können. Du könntest Deine Lebensversicherung ja an eine Gesellschaft verkaufen, die mit solchen Versicherungen handelt. Sie zahlen Dir für eine noch nicht abgelaufene Lebensversicherung, die einen Wert hat von zum Beispiel: 50.000 € einen Preis von sagen wir mal 30.000 €. Von diesen angenommenen 30.000 € kann ein alleinstehender, locker 5 Jahre leben. Jeden Monat 500,-€ , davon träumen viele Familien.
Denk mal darüber nach !
malerpinsel
Beiträge: 25
Registriert: 29.07.2006 13:28

Beitrag von malerpinsel »

JoeB hat geschrieben:Ja Jochen !
Und meiner Meinung nach auch völlig zu recht ! Hartz 4 ist den Menschen vorbehalten, die ihren Lebensunterhalt wirklich nicht aus eigenen Kräften finanzieren können. Du könntest Deine Lebensversicherung ja an eine Gesellschaft verkaufen, die mit solchen Versicherungen handelt. Sie zahlen Dir für eine noch nicht abgelaufene Lebensversicherung, die einen Wert hat von zum Beispiel: 50.000 € einen Preis von sagen wir mal 30.000 €. Von diesen angenommenen 30.000 € kann ein alleinstehender, locker 5 Jahre leben. Jeden Monat 500,-€ , davon träumen viele Familien.
Denk mal darüber nach !
Brauchst ihn ja net gleich so anzufahren ;)
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Beitrag von JoeB »

ich hab des ruhiig und laaaangsaaahhhm und besonneeen geschrieben, des war kein Angriff ! Nur meine Meinung ! :wink:
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo jochen
Bei einem Verwertungsauschluss vor dem 60. Lebensjahr steht das Vermögen aus einer LV nicht zur Verfügung und kann nicht angerechnet werden.
Bei einer Kapital bildenden Lebensversicherung werden der Rückkaufwert und eingezahlte Beiträge verglichen. Ist die Differenz größer als 10 %, ist die Verwertung unwirtschaftlich und muss nicht erfolgen.

Hallo JoeB
Auch von den Vermögensfreigrenzen träumt so manche Familie mit erwerbstätigem Alleinverdiener, die wenigsten erreichen die nämlich.
Wenn man viele Jahre lang Beiträge zahlt und dieses Geld nicht für die Versorgung der Familie zur Verfügung steht nimmt man nicht so einfach einen Verlust von 20.000,- € in kauf wenn es vermeidbar ist.
Mit diesem Geld hätte man dann z.B. auch 16 Jahre lang jeden Monat 100 € mehr in der Haushaltskasse gehabt. Für eine Familie mit Kindern eine ganze Menge Geld.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

@ joeB :
von 500 euro träumt keine familie, eher ist dieser betrag ein albtraum jeder familie.
hoffentlich bekommt jochen hier noch eine vernünftige antwort auf seine frage.
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Beitrag von JoeB »

ich verneige mich vor so viel Weisheit.
Kleiner Tip: Männer lesen zuerst, dann denken sie und dann erst posten sie ! ( jedenfalls meistens ! ) :mrgreen:
jochen
Beiträge: 6
Registriert: 30.01.2007 10:40

Beitrag von jochen »

die versicherung soll aber als rentenversicherung genutzt werden. deshalb die eingefügte klausel. wird diese dann als vermögen oder altersvorsorge angerechnet?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo jochen
Dann fällt das unter Altersvorsorge und der Freibetrag pro Lebensjahr wäre 200,-- €.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Beitrag von nic_2903 »

Hallo Jochen,
erstmal herzlich Willkommen im Forum.
Ich hoffe, Du denkst jetzt nicht, dass alle hier im Forum so "nett" sind, wie Joe B. Denn es gibt wirklich qualifizierte Leute hier, die auch entsprechende Antworten auf Fragen haben, seien es Leute, die selber in diesem Bereich arbeiten oder ihre eigenen Erfahrungen weitergeben.

@JoeB
JoeB hat geschrieben:ich verneige mich vor so viel Weisheit.
Kleiner Tip: Männer lesen zuerst, dann denken sie und dann erst posten sie ! ( jedenfalls meistens ! ) :mrgreen:
Da ich leider auch nur eine Frau bin, viel es mir natürlich erstmal sehr schwer, überhaupt zu lesen, und das Denken war schon fast ein Ding der Unmöglichkeit :lol:
Aber andererseits, wenn du wirklich Du für Deinen Beitrag erst noch nachgedacht hast, frage ich mich doch, wieso er dann so unqualifiziert ist...

Darum ein kleiner Tip von mir: Frauen lesen zuerst, dann denken sie nach und wenn sie keine Ahnung vom Thema haben, halten sie lieber den Mund, als so einen geistigen Dünnschiss von sich zu geben.... :mrgreen:

Denn wenn Du Melindes Beiträge mal lesen würdest, wäre Dir wahrscheinlich aufgefallen, dass jedes Wort, das sie schreibt, auch Hand und Fuss hat.
Darum erstmal Danke Melinde, Deine Beiträge haben mir schon öfters weitergeholfen...

Trotzdem noch einen schön Tag
Nicole

P.S.: Hoffe, ich löse jetzt nicht wieder eine Grundsatzdiskussion aus, aber die erste Antwort fand ich ja schon "unhöflich", aber den zweiten Spruch im Hinblick auf seine vorherige nichtssagende Auskunft einfach nur noch unverschämt....
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo nic_2903
Erstmal Danke für die netten Worte. :D
Ja, wir Frauen haben da unsere Probleme mit dem Denken, und beim Lesen sind wir schnell überfordert. :wink:
Und solchen Exemplare der Gattung Mann wie Joe B. können wir wohl nicht das Wasser reichen. :wink: ( ist jetzt nicht böse gemeint und soll nicht beleidigen)
Eine Grundsatzdiskussion löst das hier sicher nicht aus, wir sind hier in einem ausgesprochen netten Forum in dem es nur mal versehentlich einen Ausrutscher gibt. Manchmal auch verständlich denn die Situation von vielen ist oft dermassen gravierend das einem auch mal der Kragen platzt oder man sich zu Bemerkungen hinreissen lässt die man sich bei genauerem Nachdenken sparen würde.
Es ist dann auch gut wenn man was dazu schreibt was einen ärgert oder stört, dann staut es sich nicht auf und man wird "mieslaunig". Und der Schreiber des ärgerlichen Beitrags kann eventuelle Mißverständnisse aufklären oder sich genauer äussern.
Jetzt noch einen schönen Tag mit netten Menschen
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten