ALG 2 Sperre?Für die komplette Bedarfsgemeinschaft?
Verfasst: 05.02.2007 12:26
Heute schnell mal eine Frage für eine Bekannte von mir:
4 Personenhaushalt:Mann ,Frau+2 mitgebrachte Kinder aus erster Ehe
Mann arbeitet--->Einkommen ca Netto1200.-
Frau -------------> kein Einkommen
2 Kinder----------> Kindergeld (Unterhalzspflichtiger Vater drückt sich vor Unterhaltszahlung obwohl er Einkommen hat)
Bisher bekam diese Familie ergänzend Harz4,Frau sollte im November Trainingsmaßname machen lehnte diese aber ab.
Dezember kamen noch die Bezüge von der Arge.Ab Janunar nicht mehr.Kein Sperrandrohung erhalten,kein Einstellungsbescheid!
Anfang Januar ein Schreiben von der Arge,das noch Verdienstbescheinigung abgegeben werden müsste für Dezember.Dies sollte bis 2.2 erfolgen sonst folge eine Sperre wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.Verd.bescheinigung wurde gleich einen Tag später nach eintreffen der Post durch die Arge ,bei der Arge abgegeben.Ende/Anfang Februar wieder keine Bezüge erhalten.
Nun meine Frage:
1.Können ohne Ankündigungen die Bezüge die für eine ganze Familie waren eingestellt werden oder nur für die Frau die die Maßname abgelehnt hat?
2.Können die Bezüge überhaupt ohne Bescheid eingestellt werden?
Bitte um schnelle Nachricht damit ich diese weiter geben kann.Dank euch!!!!!!
4 Personenhaushalt:Mann ,Frau+2 mitgebrachte Kinder aus erster Ehe
Mann arbeitet--->Einkommen ca Netto1200.-
Frau -------------> kein Einkommen
2 Kinder----------> Kindergeld (Unterhalzspflichtiger Vater drückt sich vor Unterhaltszahlung obwohl er Einkommen hat)
Bisher bekam diese Familie ergänzend Harz4,Frau sollte im November Trainingsmaßname machen lehnte diese aber ab.
Dezember kamen noch die Bezüge von der Arge.Ab Janunar nicht mehr.Kein Sperrandrohung erhalten,kein Einstellungsbescheid!
Anfang Januar ein Schreiben von der Arge,das noch Verdienstbescheinigung abgegeben werden müsste für Dezember.Dies sollte bis 2.2 erfolgen sonst folge eine Sperre wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.Verd.bescheinigung wurde gleich einen Tag später nach eintreffen der Post durch die Arge ,bei der Arge abgegeben.Ende/Anfang Februar wieder keine Bezüge erhalten.
Nun meine Frage:
1.Können ohne Ankündigungen die Bezüge die für eine ganze Familie waren eingestellt werden oder nur für die Frau die die Maßname abgelehnt hat?
2.Können die Bezüge überhaupt ohne Bescheid eingestellt werden?
Bitte um schnelle Nachricht damit ich diese weiter geben kann.Dank euch!!!!!!