Seite 1 von 1
Hartz 4 gestrichen und dann?
Verfasst: 04.02.2007 14:41
von schussel
Hallo, ich hätte gern gewusst, wie ich verfahren muss, wenn mir alle Leistungen gestrichen werden...gern hätte ich gewusst, ob überhaupt alle Leistungen gestrichen werden können und wenn ja, ob und wie ich dann krankenversichert bin...bekomme ich die Miete noch gezahlt oder wie geht es dann weiter...ich wäre dankbar für jede Antwort.
Verfasst: 04.02.2007 15:56
von DjTermi
Bei Hartz 4 gibt es keine 100 % sperre, sondern nur 30 von hundert, allerdings bei U25 sieht das anders aus.
Da Du bei einer 30% Kürzung noch Leistungen bekommst, bist Du auch weiter versichert !
Verfasst: 05.02.2007 17:56
von schussel
Aber normalerweise werden doch alle Leistungen bei Betrug bzw. Hinterziehung sofort gesperrt? Ist das nicht so? Ich hatte mal gehört, dass man dann zum Sozialamt muss und von dort die Miete bezahlt wird? Stimmt das nicht? Ich bin ein bisschen verwirrt. Danke für deine/ eure Hilfe!!
Verfasst: 28.02.2007 16:34
von schussel
Ich habe jetzt in einem anderen Forum gelesen, dass sie alles streichen können und man dann nur noch Essenmarken bekommt und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird...?? Ist was wahr? ...aber wie soll man dann alle anderen Rechnungen (Telefon, Strom, Fernseher, Straßenbahn usw) bezahlen???? Dringend Hilfe!
Verfasst: 28.02.2007 16:37
von Gast
So hart es klingt: Darüber muss man sich eben vorher einen Kopf machen. Sanktioniert wird ja nur, wenn man über die Folgen seines Handelns vorher belehrt wurde (also auf Vermittlungsvorschlägen steht drauf, was passiert, in der Eingl.vereinbarung stehts drin usw...). Es ist eben nicht so, dass man ohne Vorwarnung ins kalte Wasser geworfen wird...
By Turtle
PS: Im übrigen kann sogar die Miete mitsanktioniert werden...
Verfasst: 28.02.2007 16:42
von schussel
Dann mal dumm gefragt, wird auch nach Betrug bzw. Missbrauch sanktioniert? Und kann man dann wenigstens Sozialhilfe beantragen?
Verfasst: 28.02.2007 16:47
von schussel
Und wie lange dauern solche Sanktionen an?
Verfasst: 28.02.2007 17:51
von maria1106
ZITAT:Sanktioniert wird ja nur, wenn man über die Folgen seines Handelns vorher belehrt wurde (also auf Vermittlungsvorschlägen steht drauf, was passiert, in der Eingl.vereinbarung stehts drin usw...). Es ist eben nicht so, dass man ohne Vorwarnung ins kalte Wasser geworfen wird...
Sorry da hab ich schon was ganz anderes erlebt!
Zahlung könen ganz schnell eingestellt werden obwohl kein Grund vorliegt !
Wie gesagt das hab ich selbst erlebt !
LG
Silvia
Verfasst: 28.02.2007 17:57
von maria1106
@schussel Was ist denn passiert ? Hat man dir das Geld gesperrt ?
dann sollten ja auch Gründe vorliegen !!!
Wenn du keine Leistungen mehr bekommst musst du dich selbst kranken versichern! Das weis ich zummindest schon mal sicher !
(Mir wurden mal Leistungen total versagt und ich bekam 3 Monate lang gar nichts ! Weder Miete noch sonst was und krankenversichern musste ich mich auch selber! Und das mit 2 KIndern! Bei der ARGE drückte man mir eine Telefonnummer in die Hand wo ich anrufen soll wenn ich aus der Wiohnung geworfen sprich obdachlos werde !)
LG
Silvia
Verfasst: 28.02.2007 18:35
von schussel
Waaas? Und wie lange ging das? Hast du danach wieder Leistungen bekommen? Wovon hast du dich denn krankenversichert? Du hast eine Telefonnummer für eine Obdachlosenunterkunft bekommen? Ist sowas zulässig???
Verfasst: 28.02.2007 20:23
von maria1106
Hallo!
Ich habe dir eine PN geschrieben da das eine längere Geschichte ist !
Ach übrigens ich war einen Monat nicht krankenversichert und meine Tochter auch nicht! Aber meinen Sohn konnte ich über seinen Vater mitversichern lassen in der Zeit ! Im zweiten Monat haben wir uns mit Softeis an Salmonellen angesteckt und ich habe mir das Geld für die Krankenversicherung geliehen!
Und nach drei Monaten hat dann die ARGE eingesehen dass ich doch Leistungen zu kriegen habe. Ich bekam eine Nachzahlung! Allerdings erst als ich einen Termin bei der Rechtsstelle der ARGE hatte.
LG
Silvia
Verfasst: 01.03.2007 16:44
von Gast
Hi!
Also: Ab 1.1.07 ist es neu, dass bei wiederholter Pflichtverletzung das mehr sanktioniert werden kann als vorher. Das bis dahin, dass gar keine Leistungen (auch nicht für die Miete) gewährt werden. Bei Jugendlichen ist das bereits ab der 2. Sanktionierung der Fall! Wenn der Betreffende dann keine Sachleistungen beantragt bzw. diese wegen Verweis auf Vermögen oder noch vorhandenes anderes Einkommen abgelehnt werden, werden auch die Beiträge zu den Versicherungen nicht mehr gezahlt.
Eine Sanktion dauert in der Regel 3 Monate. Bei Jugendlichen kann in Härtefällen auf 6 Wochen begrenzt werden. Bei der wiederholten Pflichtverletzung kann die Sanktion aber begrenzt werden, wenn der "Übeltäter" seinen Pflichten doch noch nachkommt...
Ist alles ein wenig kompliziert. Die Arbeitshinweise der BA kann man aber bei tachles.de nachlesen...
By Turtle
Verfasst: 01.03.2007 16:48
von schussel
Was heißt Pflichtverletzung? Ist auch zu Unrecht bezogenes Hartz eine Pflichtverletzung?? Und weiß jemand wie lange man in so einem Fall eine Sperre bekommen kann?
Verfasst: 01.03.2007 17:05
von Gast
Zu Unrecht bezogenes ALG 2... Nein, Pflichtverletzungen sind z. B. wenn du dich nicht ausreichend um Arbeit bemühst, also nicht selbst bewirbst, obwohl das mit dir vereinbart wurde. Oder einen 1 Euro Job schmeißt oder eine Trainingsmaßnahme abbrichst usw...
Zu Unrecht bezogenes ALG 2 bedeutet doch, dass du es auf der Grundlage falscher Angaben oder falscher Voraussetzungen bekommen hast (Bsp: Du hast deinen 100.000 Euro auf dem Schweizer Nummernkonto vergessen oder aber "vergessen" anzugeben, dass du in Wirklichkeit als Student bei der Uni NächsteStadt eingetragen bist...).
Es wäre ganz einfach mal günstig: Rede bitte nicht um den heißen Brei herum, schildere bitte deine konkrete Situation!
By Turtle
Verfasst: 01.03.2007 17:09
von schussel
Ich habe zu Unrecht bezogen, allerdings liegt kein Geld auf einem Schweizer Konto...ich bin vollkommen pleite...allerdings ist das zu Unrecht bezogene Geld ja auch Betrug...können sie mir das Geld denn komplett sperren, wenn es rauskommt??
Verfasst: 01.03.2007 17:11
von Gast
Bitte, bitte: so kann man dir nicht helfen. Schreib doch, was passiert ist, wieso du von zu Unrecht bezogener Hilfe ausgehst oder das Amt schon davon ausgeht oder künftig davon ausgehen wird! Es reißt dir doch niemand den Kopf ab hier! Aber so kann man dir einfach nicht helfen.
By Turtle