Selbständigkeit und ALG II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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mareise61
Beiträge: 10
Registriert: 04.02.2007 08:34
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Selbständigkeit und ALG II

Beitrag von mareise61 »

Hallo,bin neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage:
Ich war im Jahr 2006 selbständig und habe auch noch eine sozialversicherungspflichtige Arbeit (900,00 Brutto), mein Mann hat ALG I bezogen.
Da die Auftragslage sich immer weiter verschlechtert hat und das ALG I meines mannes ausgelaufen ist,habe ich zum 31.01.07 mein Gewerbe abmelden müssen.
Haben dann ab dem 01.02.07 einen Antrag auf ALG II gestellt
Bei der Antragsabgabe wurde gesagt,es würde ausreichen,wenn ich die Betriebsein/Betriebsausgaben für Jan.07 kurz aufführen würde.
Das tat ich dann auch.inkl.Kontoauszug
Heute kam ein Brief,und nun wird von mir ein kompletter Jahresbericht
Ein/Ausgaben mit sämtl.Belegen (Rechnungen,)inkl.Kontoauszügen für das ganze Jahr 2006 gefordert.
Kann das richtig so sein???Und inwieweit können Auszüge verlangt werden.Immerhin haben wir doch 2006 kein ALG II bezogen und wie greift hier der Datenschutz?Ich kann doch nicht jede einzelne Ein/Ausgabe kopieren,das wäre wirklich zu umfangreich,Würde eine Einnahmeüberschussrechnung ok sein?
Es wäre prima,wenn ich eine Antwort von euch erhalten würde,
und wie kann und soll ich mich verhalten.Habe auch Angst,das dann die Zahlung verweigert wird.
Grüße euch und DANKE
Gast

Beitrag von Gast »

:shock:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo mareise61
Du musst nicht die gesamte Buchhaltung der selbständigen Tätigkeit offenlegen, es genügt eine Einnahmeüberschußrechnung. Daraus gehen alle Informationen hervor die für die Antragsbearbeitung notwendig sind. Sinnvoll ist allerdings wenn das von einem Steuerberater erstellt wurde und nicht alleine von Dir.
In Zeiten der früheren Sozialhilfe war dieser Nachweis der Bedürftigkeit der Behörde vorzulegen bevor ein Antrag bearbeitet wurde. Musste vom Steuerberater gemacht werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
mareise61
Beiträge: 10
Registriert: 04.02.2007 08:34
Wohnort: Berlin

Kontoauszüge

Beitrag von mareise61 »

Hallo,haben jetzt für nächste Woche einen pers.Termin zum Vorlegen der
Ein/Ausgabenbelege für das Jahr 06 .
Muss ich die Kontoauszüge kopieren und dem Amt überlassen oder reicht eine Vorlage und Einsichtnahme?
Danke schon mal im vorraus.
Gruß mareise
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