Hallo,bin neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage:
Ich war im Jahr 2006 selbständig und habe auch noch eine sozialversicherungspflichtige Arbeit (900,00 Brutto), mein Mann hat ALG I bezogen.
Da die Auftragslage sich immer weiter verschlechtert hat und das ALG I meines mannes ausgelaufen ist,habe ich zum 31.01.07 mein Gewerbe abmelden müssen.
Haben dann ab dem 01.02.07 einen Antrag auf ALG II gestellt
Bei der Antragsabgabe wurde gesagt,es würde ausreichen,wenn ich die Betriebsein/Betriebsausgaben für Jan.07 kurz aufführen würde.
Das tat ich dann auch.inkl.Kontoauszug
Heute kam ein Brief,und nun wird von mir ein kompletter Jahresbericht
Ein/Ausgaben mit sämtl.Belegen (Rechnungen,)inkl.Kontoauszügen für das ganze Jahr 2006 gefordert.
Kann das richtig so sein???Und inwieweit können Auszüge verlangt werden.Immerhin haben wir doch 2006 kein ALG II bezogen und wie greift hier der Datenschutz?Ich kann doch nicht jede einzelne Ein/Ausgabe kopieren,das wäre wirklich zu umfangreich,Würde eine Einnahmeüberschussrechnung ok sein?
Es wäre prima,wenn ich eine Antwort von euch erhalten würde,
und wie kann und soll ich mich verhalten.Habe auch Angst,das dann die Zahlung verweigert wird.
Grüße euch und DANKE
Selbständigkeit und ALG II
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo mareise61
Du musst nicht die gesamte Buchhaltung der selbständigen Tätigkeit offenlegen, es genügt eine Einnahmeüberschußrechnung. Daraus gehen alle Informationen hervor die für die Antragsbearbeitung notwendig sind. Sinnvoll ist allerdings wenn das von einem Steuerberater erstellt wurde und nicht alleine von Dir.
In Zeiten der früheren Sozialhilfe war dieser Nachweis der Bedürftigkeit der Behörde vorzulegen bevor ein Antrag bearbeitet wurde. Musste vom Steuerberater gemacht werden.
Gruss
Du musst nicht die gesamte Buchhaltung der selbständigen Tätigkeit offenlegen, es genügt eine Einnahmeüberschußrechnung. Daraus gehen alle Informationen hervor die für die Antragsbearbeitung notwendig sind. Sinnvoll ist allerdings wenn das von einem Steuerberater erstellt wurde und nicht alleine von Dir.
In Zeiten der früheren Sozialhilfe war dieser Nachweis der Bedürftigkeit der Behörde vorzulegen bevor ein Antrag bearbeitet wurde. Musste vom Steuerberater gemacht werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Kontoauszüge
Hallo,haben jetzt für nächste Woche einen pers.Termin zum Vorlegen der
Ein/Ausgabenbelege für das Jahr 06 .
Muss ich die Kontoauszüge kopieren und dem Amt überlassen oder reicht eine Vorlage und Einsichtnahme?
Danke schon mal im vorraus.
Gruß mareise
Ein/Ausgabenbelege für das Jahr 06 .
Muss ich die Kontoauszüge kopieren und dem Amt überlassen oder reicht eine Vorlage und Einsichtnahme?
Danke schon mal im vorraus.
Gruß mareise