Bitte dringend um Hilfe? Solle ich klagen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bitte dringend um Hilfe? Solle ich klagen?
Befinde mich zur Kur.
Als ich einen Kontoauszug holte war auf einmal viel weniger Geld da als sonst!
Darauf hin rif ich meine Sachbearbeiterin an, diese teilte mir mit, das mir der Grundregelsatz um 41% gekürzt wurde da ich mich als Begleitperson für meinen Sohne mit zur Reha befinde!
Ich habe es gleich der Kur verwaltung gemeldet und diese war total überrascht!
Ich wurde für 2 Tage beurlaubt um Einspruch gegen dies zu melden!
Natürlich habe ich mich auch sachkundig gamchz aber irgendwie blick ich nicht durch!
Einmal heißt es 35 % und ein anderes mal das es rechtswiedrig ist da die Grundregleleistung ein Pauschalbetrag ist!
Nahrung etc. wird abgezogen weil ich dort ja keine Ausgaben hätte!?
Die habe ich aber trotzdem auch für Nahrung und Getränke!
Es heißt Nahrung sei als Geldwert anzusehen!
Ich kann das essen von da ja wohl schlecht verkaufen um daraus einen Geldwerten Vorteil zu erzielen!
Meine Farge wo sind die Paragraphen die sagen wieviel Prozent oder ob überhaupt was gekürzt werden darf sind??
Wäre nett wenn mir irgend jemand hier helfen könnte!
Als ich einen Kontoauszug holte war auf einmal viel weniger Geld da als sonst!
Darauf hin rif ich meine Sachbearbeiterin an, diese teilte mir mit, das mir der Grundregelsatz um 41% gekürzt wurde da ich mich als Begleitperson für meinen Sohne mit zur Reha befinde!
Ich habe es gleich der Kur verwaltung gemeldet und diese war total überrascht!
Ich wurde für 2 Tage beurlaubt um Einspruch gegen dies zu melden!
Natürlich habe ich mich auch sachkundig gamchz aber irgendwie blick ich nicht durch!
Einmal heißt es 35 % und ein anderes mal das es rechtswiedrig ist da die Grundregleleistung ein Pauschalbetrag ist!
Nahrung etc. wird abgezogen weil ich dort ja keine Ausgaben hätte!?
Die habe ich aber trotzdem auch für Nahrung und Getränke!
Es heißt Nahrung sei als Geldwert anzusehen!
Ich kann das essen von da ja wohl schlecht verkaufen um daraus einen Geldwerten Vorteil zu erzielen!
Meine Farge wo sind die Paragraphen die sagen wieviel Prozent oder ob überhaupt was gekürzt werden darf sind??
Wäre nett wenn mir irgend jemand hier helfen könnte!
Hallo Sabine89
Zu Kürzung bei Kur schau mal hier was die Wissensdatenbank des Amtes dazu sagt:
Anliegen: Ist es möglich den Regelsatz zu kürzen, wenn der Kunde beispielsweise an einer stationären Therapie von weniger als 6 Monaten Dauer ( mit Unterkunft und Verpflegung ) teilnimmt? Bei der heutigen Sozialhilfe ist dies möglich!
Antwort: Die KdU können bis zu einer Dauer von 6 Monaten weitergewährt werden, wenn die Kosten auch während der Abwesenheit anfallen.
Die Regelleistung nach § 20 SGB II ist bei voller Verpflegung pauschal um 35 v.H. zu kürzen. In dieser Höhe ist der Bedarf des Hilfebedürftigen als gedeckt anzusehen; dieser Betrag ist als bedarfsmindernde Leistung anzurechnen.
Es gibt aber schon verschiedene Urteile die allerdings nur für die entsprechenden Fälle gelten:
Urteil
Urteil
Info Regelleistungskürzung bei Tacheles (1)
Info Regelleistungskürzung bei Tacheles (2)
Da hilft nur Widerspruch und notfalls klagen wenn diese Kürzung nicht zurückgenommen wird.
Gruss
Zu Kürzung bei Kur schau mal hier was die Wissensdatenbank des Amtes dazu sagt:
Anliegen: Ist es möglich den Regelsatz zu kürzen, wenn der Kunde beispielsweise an einer stationären Therapie von weniger als 6 Monaten Dauer ( mit Unterkunft und Verpflegung ) teilnimmt? Bei der heutigen Sozialhilfe ist dies möglich!
Antwort: Die KdU können bis zu einer Dauer von 6 Monaten weitergewährt werden, wenn die Kosten auch während der Abwesenheit anfallen.
Die Regelleistung nach § 20 SGB II ist bei voller Verpflegung pauschal um 35 v.H. zu kürzen. In dieser Höhe ist der Bedarf des Hilfebedürftigen als gedeckt anzusehen; dieser Betrag ist als bedarfsmindernde Leistung anzurechnen.
Es gibt aber schon verschiedene Urteile die allerdings nur für die entsprechenden Fälle gelten:
Urteil
Urteil
Info Regelleistungskürzung bei Tacheles (1)
Info Regelleistungskürzung bei Tacheles (2)
Da hilft nur Widerspruch und notfalls klagen wenn diese Kürzung nicht zurückgenommen wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Beim Sozialgericht in deiner Stadt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo, ich würde Dir empfehlen erst mal Widerspruch gegen die Kürzung einzulegen. Mit der Begründung kannst Du Dich auf bisher ergangene Gerichtsurteile berufen. Zudem schreibst Du in Deinen Widerspruch rein, daß Du ja auch erhöte Ausgaben für diese Kur hast. Zuzahlung ist ja auch nicht unerheblich, falls Du davon nicht von Deiner Krankenkasse befreit bist. Vielleicht kann Dein Widerspruch bewirken, daß Du nicht klagen musst. Falls aber die Arge trotzdem kein Einsehen hat gehst Du zum Amtsgericht und lässt Dir einen Beratergutschein für einen Anwalt geben. Der weiß dann wie und wo er klagen muß und verfasst Dir auch die Begründung zur Klageschrift mit Paragraphen und allem drum und dran. Toi, toi, toi.
Urteile vom Sozialgerichte nur für den Einzelfall ( ! ) und ich glaube das sind alles urteile vom Sozialgericht darauf kannst Du dich nicht berufen !Hallo, ich würde Dir empfehlen erst mal Widerspruch gegen die Kürzung einzulegen. Mit der Begründung kannst Du Dich auf bisher ergangene Gerichtsurteile berufen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Sabine, auf einen Bescheid auf Deinen Widerspruch musst Du unter Umständen sehr lange warten. Bei mir dauert es manchmal 4 Monate und dafür muß ich sie nach 3 Monaten noch mal schriftlich erinnern. Du kannst vielleicht eine schnellere Entscheidung bewirken in dem Du alle 2 Wochen anrufst und nachfragst. Auf weden Fall bewirkst Du Durch den Widerspruch, daß Dein Fall noch mal ganz genau überprüft werden muß. Bekommst Du eine Ablehnung ist das ein rechtsmittelfähiger Beschluß. Das heißt, Du kannst gegen diesen Beschluß innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Das würde ich in Deinem Fall dann auch tun, weil eben in der Vergangenheit die Sozialgerichte schon mehrfach zu Gunsten des Leistungsempfängers entschieden haben! Viel Glück.
Hallo, bezüglich Bearbeitungszeiten für Widersprüche kann ich sagen, daß ich schon 7 Monate auf eine Entscheidung warte!
Nach 3 Monaten sagte man mir, ich müsse Geduld haben.
Nach 6 Monaten und schriftliche Beschwerdeandrohung kam ein Anruf mit einer Entschuldigung und dem Hinweis, die Widerspruchsstelle ist total überlastet, man wolle meinen Widerspruch aber vorziehen !!!
Das ist jetzt 4 Wochen her, und ich habe immernoch nichts von denen erhalten.
Nach 3 Monaten sagte man mir, ich müsse Geduld haben.
Nach 6 Monaten und schriftliche Beschwerdeandrohung kam ein Anruf mit einer Entschuldigung und dem Hinweis, die Widerspruchsstelle ist total überlastet, man wolle meinen Widerspruch aber vorziehen !!!
Das ist jetzt 4 Wochen her, und ich habe immernoch nichts von denen erhalten.
Alles Gute pezet
**************
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Derzeit ist ein Bearbeitungsstand von 10 Monate nichts neues, das habe ich heute noch vom Kollegen gehört.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist bei einem Widerspruchsverfahren beträgt 3 Monate (§ 88 SGG). Verstreicht diese Frist, mit Nachftristsetzung anmahnen und Untätigkeitsklage ankündigen. Wenn die sich dann nicht rühren, Untätigkeitsklage beim SG einreichen.
Nachlesen bei: Gesetze im Internet
Nachlesen bei: Gesetze im Internet
Ihr stellt euch das alles Leicht vor.. Sorry aber wennich das Lese bekomme ich etwas Wut, was meint ihr was die Leute sich die finger abtippen; sind am Telefon beschimpfen lassen müssen. Es liegt kaum an die Mitarbeiter eher daran das es zu wenig Personal gibt.
Ein Mitarbeiter der ständig Telefon gespräche neben laufende verfahren machen muss, ist nicht zu bewundern.
Wie ich schon oft sagte: Ich möchte viele mal ein Tag einladen mal schauen wieviel Stunden sie das durchhalten.

Ein Mitarbeiter der ständig Telefon gespräche neben laufende verfahren machen muss, ist nicht zu bewundern.
Wie ich schon oft sagte: Ich möchte viele mal ein Tag einladen mal schauen wieviel Stunden sie das durchhalten.


Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

wir wissen alle, dass die mitarbeiter viel zu tun haben. das ändert nichts an der tatsache, dass die alg 2 bezieher wenig über ihre rechte informiert sind. wo sollen sie die antworten auf viele fragen herbekommen, wenn nicht bei den arge mitarbeitern ? es gibt menschen, die einen leeren kühlschrank, aber auch hungrige kinder haben, weil zuviele fehler passieren. wie sollen die zu ihrem recht kommen ? abwarten macht nicht satt. es wundert mich gar nicht, dass die klagen sich inzwischen anhäufen. wer nicht zu seinem recht kommt, muss eben klage einreichen.
Ich kann jedem Werktätigen nur raten, zu schauen, ob er seinen Job unter den gegebenen Bedingungen so machen will.
Wenn nicht, dann muß ich kündigen. Ansonsten macht mich der Job krank.
Und das kann es nicht sein.
Was sind das für wirklich kranke Gedankengänge bei manchen SB, wenn der eHB nicht auf die Stunde genau zum Termin erscheint, wird gekürtzt.
Aber wehe, der eHB beklagt sich, wenn er nach 3 Monaten noch kein Geld zum FRESSEN und WOHNEN hat. Das ist dann ein Skandal?
Unterhalb des ALG-II gibt es nichts mehr, die Sozi ist nicht zuständig, man kann zusehen wie man klarkommt?
Und gerade die kompetenten und engagierten SB sind die Gekniffenen.
Wer nichts mehr zu FRESSEN hat macht aber keinen Unterschied mehr.
Das ist traurig, aber leider Realität.
Und wer sich als Arbeitnehmer nicht alleine gegen seinen Arbeitgeber wehren kann, der muß sich mit seinen Kollegen solidarisieren, und z.B. der Gewerkschaft beitreten und dem Personalrat täglich die Tür einrennen.
Es kann und darf einfach nicht sein, dass sich Kommune und Bund auf Kosten der Beschäftigten und eHB finanziell sanieren. DAS ist ein Skandal!
Weiterbildungsangebot auch für SB:
In Hamburg gibt es ein Recht auf Bildungsurlaub, so ca. 2 Wochen alle 2 Jahre. Viel Erfolg!
Wenn nicht, dann muß ich kündigen. Ansonsten macht mich der Job krank.
Und das kann es nicht sein.
Was sind das für wirklich kranke Gedankengänge bei manchen SB, wenn der eHB nicht auf die Stunde genau zum Termin erscheint, wird gekürtzt.
Aber wehe, der eHB beklagt sich, wenn er nach 3 Monaten noch kein Geld zum FRESSEN und WOHNEN hat. Das ist dann ein Skandal?
Unterhalb des ALG-II gibt es nichts mehr, die Sozi ist nicht zuständig, man kann zusehen wie man klarkommt?
Und gerade die kompetenten und engagierten SB sind die Gekniffenen.
Wer nichts mehr zu FRESSEN hat macht aber keinen Unterschied mehr.
Das ist traurig, aber leider Realität.
Und wer sich als Arbeitnehmer nicht alleine gegen seinen Arbeitgeber wehren kann, der muß sich mit seinen Kollegen solidarisieren, und z.B. der Gewerkschaft beitreten und dem Personalrat täglich die Tür einrennen.
Es kann und darf einfach nicht sein, dass sich Kommune und Bund auf Kosten der Beschäftigten und eHB finanziell sanieren. DAS ist ein Skandal!
Weiterbildungsangebot auch für SB:
Einfach mal eine Weiterbildung beim Arbeitgeber beantragen.Grundlagenseminare zum SGB II
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Bei dem nächsten zweitägigen Grundlagenseminar am 12./13. Februar in Wuppertal sind noch 4 Plätze frei. Wer sich dort anmelden will, soll sich möglichst bald anmelden.
Hier findet Ihr die Seminarausschreibung:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... Feb_07.pdf
hier die Anmeldeunterlagen:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... Feb_07.pdf
Das nächste zweitägige Grundlagenseminar zum SGB II findet am 26./27. März 2007 ebenfalls in Wuppertal statt. Hier sind noch genug Plätze frei.
Hier findet Ihr die Seminarausschreibung und Anmeldeunterlagen:
http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
In diesem Zwei - Tages - Seminar werde ich den Teilnehmern einen fundierten Überblick über das SGB II geben. Die aktuellen Rechtsänderungen, durch das SGB II Änderungsgesetz und Fortentwicklungsgesetz, sowie aktuelle Rechtsprechung werden selbstverständlich in das Seminar mit einfließen. Auf dem Programm steht ebenfalls ein kritischer Blick auf die derzeitigen Umbrüche in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Ebenso werden Interventionsmöglichkeiten für eine parteiische Sozial- und Rechtsberatung aufgezeigt.
Kosten: 160,- EUR für beide Tage.
Achtung Sozialrechtsanwälte: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 15 FA0 und umfasst 10 Zeitstunden
Intensivseminare
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Ich habe einige Intensivseminare vorbereitet, auf die möchte ich nachfolgend nochmals aufmerksam machen.
++ Arbeitspflicht / Eingliederungsvereinbarung / Sanktionen /
++ Arbeitsgelegenheiten und
Gegenwehr 26. Feb. 07
++ Arbeitspflicht / Eingliederungsvereinbarung / Sanktionen /
++ Arbeitsgelegenheiten und
Gegenwehr 15. März 07
++ Optimierungsgesetz 18. April 07
++ Optimierungsgesetz 29. Mai 07
++ Sozialverwaltungsrecht für die Praxis 17./18. Sep. 07
++ Unterkunfts-und Heizkosten 22. Okt. 07
++ Sozialdatenschutz, Hausbesuche und Gegenwehr 5. Nov. 07
Kosten: 80,- EUR pro Tag.
Hier ist die Seminarausschreibung zu finden:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... e_2007.pdf
hier die Anmeldeunterlagen:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... e_2007.pdf
Ihre Seminarplanung für 2007
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Spätestens jetzt steht die Seminarplanung für das Jahr 2007 an. Wichtige Themen werden sein: allgemeiner Überblick SGB II, Anspruchsrealisierung, Unterkunftskosten, einmalige Leistungen, Änderungen durch das Fortentwicklungsgesetz, Datenschutz, parteiische Beratung und Rechtsdurchsetzung sowie Arbeitszwang, Sofortangebote, verschärfte Sanktionen und die Änderungen die durch das Optimierungsgesetz kommen werden.
Wenn Sie möchten, dass ich dazu bei Ihnen/in Ihrer Einrichtung/in Eurer Initiative eine Fortbildung durchführe, sprechen Sie mich ruhig an. Machen Sie diejenigen die für Fortbildung verantwortlich sind auf meine Angebote aufmerksam.
-- Sehr gute Erfahrungen habe ich mit zweitägigen Fortbildungen. Durch die zwei Tage hat man gute Möglichkeiten den SGB II – Dschungel einigermaßen zu durchdringen.
-- Ebenfalls sehr bewährt haben sich Seminarreihen. So z.B. die Durchführung von vier oder fünf Seminartagen verteilt auf das Jahr. Mit einer solchen Seminarreihe ist es möglich auf den Kenntnissen der Teilnehmer aufzubauen und sie grundlegender fitt zu machen für eine fundierte, konsequente und parteiische Sozialberatung.
Kein Problem ist es, solche Fortbildungen als Inhouse Seminar in der gesamten Bundesrepublik durchzuführen. Sprechen Sie mich an.
Mit besten Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 29 51 889
info@harald-thome.de
http://www.harald-thome.de
In Hamburg gibt es ein Recht auf Bildungsurlaub, so ca. 2 Wochen alle 2 Jahre. Viel Erfolg!
Und ich kann das mit dem "Überlastet" auch bald nicht mehr hören! Nicht, daß ich es in Frage stellen würde.....aber mir fehlt das Verständnis. Niergends tauchen am Tag so viele Arbeitssuchende auf wie bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Wenn ein Laden auf Dauer so dermaßen überlastet ist und auf absehbare Zeit sich daran auch nix ändern wird, dann muß man halt expandieren, Leute einfach einstellen! Die Arge selbst bettelt und wirbt bei den Selbständigen: Bitte stellt Ausbildungsplätze zur Verfügung, bitte stellt Leute ein. An der eigenen Nase sollte sich die Arge erst einmal fassen und mit gutem Beispiel voran gehen, die sitzen doch direkt an der Quelle und können sich die fähigsten Mitarbeiter aussuchen....!!!! Was ist denn das für eine Betriebswirtschaft die bei der Arge betrieben wird? Ein Einzelhandelsgeschäft hätte mit dieser Art Betriebsführung schon lange dicht machen müssen, weil die unzufriedene Kundschaft davon gelaufen wäre.
Schade das wir nicht streiken dürfen, dann würde das alles noch schlimmer kommen. Aber ihr habt leicht reden, Stellt neue Leute ein, das liegt nicht in unseren Händen, aber es wird auf uns geschoben SO SIEHT DAS AUS UND NICHT ANDERS !
Wenn ihr alle immer so gut reden und schrieben könnt, dann schickt mal ein Brief an die Bundesregierung was die da mal was ändern sollen, und ein Brief an die Zeitung das die Mitarbeiter der ARGE oder Agentur für Arbeit wenig dafür können wenn die Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Bildungsurlaub ???? Ja, und wer macht die Arbeit die derzeit liegen bleibt ??? So wie die ARGEN und AA unterbesetzt sind, wird keiner es Freiwillig machen wollen.
Wenn ihr alle immer so gut reden und schrieben könnt, dann schickt mal ein Brief an die Bundesregierung was die da mal was ändern sollen, und ein Brief an die Zeitung das die Mitarbeiter der ARGE oder Agentur für Arbeit wenig dafür können wenn die Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Bildungsurlaub ???? Ja, und wer macht die Arbeit die derzeit liegen bleibt ??? So wie die ARGEN und AA unterbesetzt sind, wird keiner es Freiwillig machen wollen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
