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Vermögensauskünfte meine WG-Mitbewohnerin
Verfasst: 02.02.2007 14:57
von pat-india
hallo, ich bekomme in kürze nur hartz 4 und wohne in eine wohngemeinschaft
warum verlangt die dumme arge vermögensauskünfte meine wg-mitbewohnerin. sie meint das der arge das nichts angeht, wo ich denke das sie recht hat
sie werde den antrag auch nicht ausfüllen meint sie
wozu will die arge das wissen, wenn wir in einer wg leben....bitte um hilfe
was kann ich der arge schreiben
Verfasst: 02.02.2007 15:46
von DjTermi
Das Dumme übersehe ich jetzt einfach mal !
Bei einer reinen Wohngemeinschaft wird das Einkommen und Vermögen der WG-Mitglieder nicht angerechnet – lediglich die Unterkunfts- und Heizkosten werden anteilsmäßig berücksichtigt.
Vermögen
Verfasst: 02.02.2007 15:56
von pat-india
aber warum wollen sie das ganze vermögen plus versicherungen sehen...kann ich denen sagen das dies nicht zulässig ist
ich komm mir halt verschaukelt vor
Verfasst: 02.02.2007 16:03
von malerpinsel
Sie wollen, dass deine mitbewohnerin das ausfüllt und somit gesteht ihr ein das ihr eine eheähnliche Gemeinschaft führt...
...schreibe der Arge das deine WG Bewohnerin die auskünfte verweigert, da es sich um eine WG handelt und dies für die Arge nicht relevant ist...
Verfasst: 02.02.2007 16:07
von DjTermi
Genau so wollte ich das auch gerade Formulieren , danke Malerpinsel

Verfasst: 02.02.2007 16:58
von pat-india
echt wirklich ?? also wenn sie das ausfüllt, dann heisst es, das sie als meine freundin angesehen wird
wow, na dann danke erstmal, dann werd ich nochmal genau schreiben und das verweigern.....aber wenn dann das arbeitsamt die zahlung verweigert ???? dürften die dann das ????
Verfasst: 02.02.2007 17:11
von DjTermi
Dürfen und nicht dürfen ist immer ein sehr dehn barer begrif. Am besten würde ich ein Anliegen schrieben von deiner/deinen Bewohner bei legen was die das Unterschrieben. Ein Brief dann schon mal gespart !
Verfasst: 02.02.2007 17:16
von blade80
gibt doch auch Zusatzblätter zum Antrag wo man dies widerlegen kann ( bei uns zumindest )
Mfg
Verfasst: 03.02.2007 00:40
von Melinde
Verfasst: 03.02.2007 03:26
von Gast
Ohne einen schriftlich ausführlich begründeten Verdacht seitens der "Behörde", muß ich gar nichts widerlegen. "Amtsermittlungsgrundsatz" oder wie das heißt nicht vergessen.
Zuallererst kommt die "Aufklärungspflicht" seitens der "Behörde".
Verfasst: 03.02.2007 13:11
von DjTermi
Aber ist nicht vorbeugen besser als wenn man Monate wartet, da ja sein GEld dann auch auf der Strecke bleibt..
Verfasst: 04.02.2007 07:57
von pat-india
jetzt bin ich völlig verwirrt
wo kann ich online das zusatzblatt zur widerlegunf runterladen und ausfüllen ??? tip von blade hier im forum
und was sollte ich nun wirklich tun, ich bi echt verwirrt jetzt
ausfüllen verweigern dieses zusatzblattes für vermögen meines wg partners ?????
Verfasst: 04.02.2007 09:42
von blade80
Zusatzblatt5
büdde schön, wurde von melinde oben bereits gepostet
