Hi,
es geht um eine freundin von mir, die leiderkein internet hat, deswegen schreibe ich an ihrer stelle.
Meine frage, ... Sie ist 21 und wohnt noch zu hause bei ihren eltern. sie ist in der ausbildung, verdient ca 500 euro netto und schliesst dieses jahr die ausbildung ab. sie zahlt zu hause 100 euro ihren eltern, da ihr vater hartz 4 empfängt und ihre mutter nur eine 400 euro stelle hat.
Jetzt will sie ausziehen, würde also noch kindergeld beziehen (soweit ich informiert bin), die 100 euro würde sie ja dann auch nicht mehr zahlen. jetzt meine frage, wenn sie alleine wohnt und nach der ausbildung 1200 - 1350 brutto verdient, ist sie dann unterhaltspflichtig ihren eltern gegenüber? wäre sie es jetzt schon?
Brauche dringend ratschläge
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo yesterday
Im Bereich SGB II gibt es keine Unterhaltsverpflichtung, sie muss keinen Unterhalt an die Eltern zahlen.
Bleibt sie wohnen gehört sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft wie auch jetzt wenn sie ihren Lebensunterhalt inkl. Mietanteil aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Gruss
Im Bereich SGB II gibt es keine Unterhaltsverpflichtung, sie muss keinen Unterhalt an die Eltern zahlen.
Bleibt sie wohnen gehört sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft wie auch jetzt wenn sie ihren Lebensunterhalt inkl. Mietanteil aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
- Beiträge: 118
- Registriert: 31.10.2006 08:36
- Wohnort: Rostock