Wieviel qm?Wenn meine Tocher auch bei mir öfter ist.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sportp
Beiträge: 4
Registriert: 30.11.2006 14:36

Wieviel qm?Wenn meine Tocher auch bei mir öfter ist.

Beitrag von sportp »

Hallo!Meine Freundin zieht aus unser gemeinsamer Wohnung aus,mit unserer Tochter.Das Sorgerecht haben wir beide.Meine Frage:Wenn ich nun ein Schreiben vom Amt bekomme das ich aus der Wohnug ausziehen muß wegen der qm Zahl,kann ich dann auch verlangen das ich ein Zimmer mehr benötige weil meine Tochter öfter bei mir ist?Muß Meine Tochter jeden Tag vom Kindergarten holen,Mittagsschlaf macht sie bei mir:Meine Ex Freundin ist in der Ausblildung bis 4 Uhr. Ich bedanke mich im vorraus sportp
Eltern.Valentina
Beiträge: 118
Registriert: 31.10.2006 08:36
Wohnort: Rostock

Beitrag von Eltern.Valentina »

uhi, solch einen fall hatten wir noch nicht.
sage mal genauer wa szur wohnung, zimmer, qm ujnd wie teuer?
Gast

Beitrag von Gast »

Das mit dem zusätzlichen Zimmer für das Eigene Kind ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Hierzu läuft gerade eine Petition an den Deutschen Bundestag, die noch mitgezeichnet werden kann:
Arbeitslosengeld II: Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile
Eingereicht durch: Bruno Kraft am Mittwoch, 27. Dezember 2006

Der Petent fordert, dass nach einer Trennung bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge die Kinder den Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugerechnet werden.

Begründung:
Im SGB II ist nicht berücksichtigt worden, dass inzwischen viele Eltern, auch Nichtverheiratete, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder auch nach einer Trennung praktizieren. Es ist mittlerweile gesellschaftliche Realität, dass auch getrennt lebende Eltern sich die Erziehung und Betreuung der Kinder teilen, so daß Kinder in beiden Haushalten der Eltern mitleben. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Kinder bei beiden Elternteilen ihre eigenen Zimmer in der Wohnung haben müssen, dass die Kinder bei beiden Elternteilen ernährt werden, usw. Dies ist bei den Leistungen nach Hartz IV nicht vorgesehen. In der bisher durchgeführten Praxis führt dies dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind nicht berücksichtigt bekommt und mit seinem Regelsatz die Unkosten auch noch für die Ausübung seiner Kinderverpflichtungen tragen muß. Das ist nicht machbar und führt dazu, dass über diese Regelung die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts und der geteilten Betreuung, d.h dass die Kinder beide Elternteile behalten können, vereitelt wird. Ich beantrage, dass dies so schnell wie möglich bei Hartz IV geändert werden soll, da die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nicht durch die Verweigerung von Sozialleistungen an einen Elternteil unmöglich gemacht werden sollte.
Quelle: Bundestag
sportp
Beiträge: 4
Registriert: 30.11.2006 14:36

Beitrag von sportp »

Die Wohnung ist eine Sozialwohnung Dachgeschoss 80 qm so steht es im Mietvertrag,bei genaueren nachrechen können es aber auch 70 qm sein.Die Warmmiete beträgt 330,36 Nebenkostenabrechnung hab ich auch noch nie gehabt.Es sind 3 Zimmer ein kleines Schlafzimmer da passt grad ein Doppelbett rein ein kleines Kinderzimmer und eine Wohn stube die ist etwas größer.die Deckenhöhe ist 2,20 also nichts mit großen Möbeln,ich hab auch nur Komoden. Mfg sportp
Eltern.Valentina
Beiträge: 118
Registriert: 31.10.2006 08:36
Wohnort: Rostock

Beitrag von Eltern.Valentina »

hm, schwer zu sagen laut qm ist die ja für dich alleine zu groß auch wenn deine tochter mal käme noch zu groß für 2 personen sgat man bis 60 qm oder so.
aber kannst ja mal nachfragen und schildern das du wegen der tochter nen eigenes zimmer brauchst, denns ie wird ja auch mal älter und bekomtm nen freund oder will ne freundin mitbringen wie auch imme.
einfahc plausibel ekrlären oder zur not eben einklagen aber denke die 80 qm an sich egal ob die sonst ncht gorß ist ist laut vertrag zu groß.
dneke bei 60 pder so würden sie noch auge zudrücken, aber bei 80?
erkundige dich einfach.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ihr Lieben
Wollte nur noch mal an den Hinweis von Ralf Hagelstein wegen der Petition erinnern.
Da gibt es bisher noch nicht mal 100 Mitzeichner. :(
(Sein Link geht direkt auf die Petitionsseite)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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