Dringend:Arge2 Bewerbungsnachweise

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Michi

Dringend:Arge2 Bewerbungsnachweise

Beitrag von Michi »

Hallo,
ich habe im April einen Antrag auf Arge2 gestellt.Hat alles so lange gedauert wegen einer Unterhaltsberechnung von meinem Vater.Habe jetzt alle Unterlagen abgegeben.Doch hier nun mein Problem:

Ich soll jetzt von April an nachweise bringen wo ich mich überall beworben habe.(mache meinen Realschulabschluss in der Abendschule nach)

Wie soll ich es machen?
Kann ich einfach irgendwelche Firmen aufschreiben?
Wie oft hätte man sich bewerben müssen.?

Wenn ich es bis morgen nicht abgebe lehnen sie das Arbeitslosengeld ab.

Bitte Antwortet schnell
bin wirklich auf das Geld angewiesen

Danke
Michi
Carola
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Abendschule

Beitrag von Carola »

Es ist schön das Du in der Abendschule Deinen Abschluss nachholst.
Hast Du schon mal von Leuten gehört die genau das gleiche machen und trotzdem am Tag ´nen Job haben???

Natürlich musst Du echte Bewerbungen schreiben.
Nicht nur , weil das Amt das so will, sondern weil Du genug Zeit hast.

Wie Du nun bemerkst, wirst Du Probleme in Form von Sanktionen bekommen.

Die Bewerbungsliste zu fälschen kann ich Dir nicht empfehlen, da Du damit rechnen musst, dass Dein Sachbearbeiter Stichproben macht, das heißt; bei der ein oder anderen Firma anruft und nachfragt! Das fliegt evtl. auf und dann hast Du noch ein Betrugsdelikt am Hals!!!
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Wie oft hätte man sich bewerben müssen.?
Wieviel Bewerbungen werden so von eurem Sachbearbeiter verlangt.

Ich habe mal gelesen das es mindestens 20 Bewerbungen im Monat sein sollen.

Müssen die Bewerbungen alle schriftlich sein oder werden auch telefonische Anfragen oder persönliche Vorsprachen als Bewerbungsbemühung gezählt.


Das sind nur einige Fragen zum Thema Bewerbungsbemühungen nachweisen.

Wie sind da so eure Erfahrungen?
Grüße Flunk
Carola
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Bewerbungen

Beitrag von Carola »

Es werden auf Antrag pro Bewerbung 5 Euro als Bewerbungkosten erstattet, aber höchstens 260,00 Euro in 12 Monaten. Davon ausgehend, sind 52 schriftliche Bewerbungen im Jahr angemessen.

Berwerbungen die "nichts Kosten" gibt es ja kaum noch.

Persönliche Bewerbungen, zb. im Geschäft nachfragen ob jemand als Hilfe zum Regale auffüllen gesucht wird, sind natürlich möglich. Es kommt also immer darauf an welche Eigenbemühungen der einzelne untermimmt. Solche Eigeninitiative kommt meistens beim Amt gut an.

Wie oft man sich im einzelnen Bewerben muss hängt vom Fallmanager ab.
Manche müssen 7 Bewerbungen im Monat vorweisen. Leider gibt dies der Stellenmarkt oft gar nicht her. Bewerbungsverlangen allein reicht nicht, wenn es keine Firmen gibt, die freie Stellen anbieten. Diese Tatsache muss man aber dem Fallmanager beweisen können. Initiativbewerbungen sind oft zwecklos, wenn auch von manchen Sachbearbeitern genannt. In dem Fall besser: Die Firmen telefonisch kontaktieren und nach freien Stellen fragen. Das ist auch eine Eigenbemühung also Bewerbung.

Ich selbst bin nie zum Nachweis von Eigenbemühungen aufgefordert worden. Da ich aber die Erstattung der Bewerbungskosten beantragt habe,
weiß die ARGE/ Amt spätestens bei der Abgabe des Antrages, wie es um meine Eigenbemühungen steht.

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Flunk
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Beitrag von Flunk »

@Carola
Anmerken sollte man noch das die 260 EUR im Monat eine kann Bestimmung ist. So weit ich Informiert bin ist es eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wenn das falsch ist dann verbessert mich .

Ich lebe in Chemnitz und dort wurden in 2004 also noch vor Hartz 4 nur noch 160 EUR an Bewerbungskosten erstattet obwohl bei Antragsstellung in 2003 man davon ausgehen musste das die 260 EUR erstattet werden.

Erst bei Antragsabgabe beim Erreichen der erhofften 260 EUR wurde mitgeteilt das nur 160 erstattet werden.Dies dann mit dem Hinweis das man ja nicht ein ganzes Jahr hätte warten müssen bis man den Antrag abgegeben hat.

Wie die Situation heute in Chemnitz ist weiss ich nicht.

Ich wollte damit nur sagen das sich fleissige Bewerber schnell in einer Kostenfalle wiederfinden.


Grüße Flunk
Carola
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@Flunk

Beitrag von Carola »

@Flunk

Die 260,00 Euro werden gewährt so lange noch ausreichend Geld in der Kasse ist. Deshalb das "KANN".

Hier in Hamburg wird extrem wenig für Förderungsmaßnahmen ausgegeben, die Behörden geben damit in der Presse an, fühlen sich super, weil sie sooo sparsam sind. (GEIZ IST GEIL???)

Deshalb, so sagte die Sachbearbeiterin mir telefonisch, müsse ich mir keine sorgen machen, die Bewerbungskosten würde ich auf jeden Fall bekommen.
-us-
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Registriert: 20.10.2005 14:10

Vorsicht : es gibt zwei "Welten"

Beitrag von -us- »

Zum Thema Bewerbungen gibt es leider noch ne andere Instanz die das alles noch etwas anders sieht:


Das Familiengericht !!!!!!!!!!!!!!!!
Im Falle von Scheidung und Arbeitlosigkeit wird vom Familiengericht eine ausreichende Bemühung um Arbeit erst zuerkannt wenn tatsächlich ca. 20 Bewerbungen pro Monat geschrieben werden.
(Dabei ist es für das Gericht nicht mal relevant wenn keine ausreichenden offenen Stellen zur verfügung stehen)
Die Bewerbungen müssen auch da ausreichend belegt werden.

Vornehmlich wird hier auf die Sicherung der sozialen Verhältnisse wert gelegt.
Dies soll der vorsätzlichen Arbeitslosigkeit im Scheidungsfalle vorschub leisten.-
So kann es also passieren das ein Arbeitsloser der nicht ausreichend Bewerbungen vorlegen kann, zu Unterhaltsleistungen verurteilt wird die aus seinen letzten Bezügen als Arbeitnehmer berechnet werden.


-US-
alex2005
Beiträge: 17
Registriert: 02.10.2005 14:22

Re: Dringend:Arge2 Bewerbungsnachweise

Beitrag von alex2005 »

Michi hat geschrieben:Hallo,
ich habe im April einen Antrag auf Arge2 gestellt.Hat alles so lange gedauert wegen einer Unterhaltsberechnung von meinem Vater.Habe jetzt alle Unterlagen abgegeben.Doch hier nun mein Problem:

Ich soll jetzt von April an nachweise bringen wo ich mich überall beworben habe.(mache meinen Realschulabschluss in der Abendschule nach)

Wie soll ich es machen?
Kann ich einfach irgendwelche Firmen aufschreiben?
Wie oft hätte man sich bewerben müssen.?

Wenn ich es bis morgen nicht abgebe lehnen sie das Arbeitslosengeld ab.

Bitte Antwortet schnell
bin wirklich auf das Geld angewiesen

Danke
Michi
An deiner Stelle würd ich mir nicht so viel Gedanken machen...Du machst den Schulabschluss nach und demnach kann man von Dir nicht verlangen, dass Du auch mind. 5 Bewerbungen schreibst!! und wenn dein Berater was anderes meint, dann lass Dir mal einfach die Durchwahl von seinem Vorgesetzten geben. Und wir werden sehen was passiert!!!
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