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Hartz 4 Kindesunterhalt

Verfasst: 03.11.2005 14:29
von dg9ban
Hallo!
Bin seit dem 1.02.05 Arbeitslos, am 01.02.06 falle ich in Hartz 4, habe ein Arbeitslosengeld von 891,- EURO zahle davon 230,- EURO Kindesunterhalt. Bei Hartz 4 bekomme ich 340,- EURO - brauche dann keinen Unterhalt mehr zahlen??!! Was muss ich machen das Gesetzlich anerkannt wird, zum Jugendamt, Rechtanwalt oder oder?? Keine Ahnung!! Wollte das im Vorfeld regeln da ich im Februar 2006 ins Aussland gehe. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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Hartz 4 Kindesunterhalt

Verfasst: 03.11.2005 19:38
von -us-
Solange du keinen Hartz 4 Bescheid hast wirst du erstmal weiter Unterhalt zahlen müssen. Wenn du den Bescheid hast mußt du eine Änderungklage beim Familiengericht gegen deinen Unterhaltstitel einreichen. (Einen Rechtsanwalts (Familienrecht) brauchst du auf jeden Fall dazu)
Mit dem Bescheid kannst du ab Bewilligung deine Unterhaltszahlungen einstellen. (Mußt du aber entsprechend auch ankündigen). Wenn du dauerhaft vorhast im Ausland zu leben kriegst du kein Hartz 4 mehr. Dann mußt du dein Einkommen nach wie vor auf Verlangen belegen und den entsprechenden Satz der Düsseldorfer Tabelle zahlen.

gruss aus Aachen

-US-